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Frontschutbügel
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Hartwig
RE: Frontschutbügel
zu deiner eigentlichen Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen, nach meinem Wissen jedoch, zählt so was als Lampenträger und ist somit von dem Verbot auch nicht betroffen.
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DocHoliday
RE: Frontschutbügel
Hallo Roland,
was ist das denn für ein Bügel?
Habe meinen (Bearmach) gerade eingetragen bekommen :D
Also man brauchte ein Teilegutachten bis zum 31.12.05, jetzt geht wohl nichts mehr. X( X( Allerdings hab ich da noch ne Idee :) , schick mal
ne PN :D :D :D
Gruß,
Frank
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servus... also nach meinem wissensstand wird sowas nicht mehr eingetragen offiziel... weil es als frontverhärtenes anbauteil gesehen wird... mit etwas glück und wenn dus gut verkaufen kannst bekommst du es vl. noch hin.. hab aber schon von unserem händler auch gehört das viele a-bars schon garnicht mehr liefern können...
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Hallo Leute!
Habe vor 3 Tagen einen Frontschutzbügel an unserem Suzuki Jimny eintragen lassen und hatte die gleichen Fragen, die hier auftauchen auch mal dem TÜV-ler gestellt.
Er sagte nur, solange das Teilegutachten zu dem Bügel nicht vom Hersteller zurückgezogen wird, können die Dinger eingetragen werden
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A-Bar
Danke schon einmal,meine eigentliche Frage ist ja ob es diese Einschränkung,also die Eintragung eines Frontschutzbügels bei einem als LKW zugelassenem und im Fahrzeugschein ausgewiesenem LKW weiter zulässig ist.Ich höre und lese nur von den von euch beschriebenen Problemen der Eintragung nach 12/05 bei Geländewagen,die als Pkw zugelassen sind.Roland
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