Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tüv steht an

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: Tüv steht an

    Wer fährt schon gerne zum TÜV. Ich hab das auch noch vor mir, Reifen, Fahrwerk eingetragen. Lenkrad auch irgendnen Zettelkram für. Alles Sauber in Ordner geheftet. Aber nen doofes Gefühl bleibt trotzdem.

    Und nen Landy tropf nicht, der mackiert sein revier! ;-)

    Kommentar


      #32
      AW: Tüv steht an

      Ich versuche nächstet Wochenende auch mal es zum TÜV zu schaffen.
      Wär im Juni fällig gewesen...

      Wegen der Eintragerei.
      Die Versicherung kann auf dem Standpunkt stehen, daß man mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis garnicht hätte fahren dürfen und allein deshalb wäre der Unfall vermieden worden.
      Ganz einfach: Keine BE -> nicht fahren -> kein Unfall.

      Wenn der Richter dieser Argumentation folgt, reicht sogar ne stillgelegte AGR um den Fahrer im Schadenfall allein da stehen zu lassen.

      =)
      Marco
      British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

      Kommentar


        #33
        AW: Tüv steht an

        Ich wünsche mir afrikanische TÜV- Verhältnisse!
        Der Bügel besteht aus dickem Wasserrohr.

        Kommentar


          #34
          AW: Tüv steht an

          Zitat von Ollibomb Beitrag anzeigen
          " 4 Fernscheinwerfern, diese sind einfach seperat über ein relais angesteuert und können egal was ist immer an und aus geschaltet werden." sind Arbeitsscheinwerfer.
          Ist soweit richtig, aber alle Scheinwerfer, die nach vorn leuchten, dürfen nach §49a(5) StVZO nur mit den Schluß- und Kennzeichenleuchten zusammen funktionieren. Auch Arbeitsscheinwerfer, wenn es sich nicht um land- und forstwirtschaftliche Zug- oder Arbeitsmaschinen handelt.
          Somit ist dem TÜVer das im Zweifel schlicht nicht egal. Ich hatte den Fall, dass mir der TÜV wegen solcher Scheinwerfer geschossen wurde.
          Arbeitsscheinwerfer, die nach hinten leuchten, dürfen immer leuchten.
          OK, hat nix mit der ABE-Versicherung-Matsche zu tun, ist vielleicht aber ein kleiner Hinweis für alle Dachscheinwerferfetischisten.

          Gruß, Heiko
          Zuletzt geändert von Deichheiko; 14.08.2009, 07:31.
          Jede Niete ein Gewinn!

          Kommentar

          Lädt...
          X