orf.at schreibt:
CO2-Steuer erfolgreich zurückgefordert
Wer im letzten Jahr in Österreich einen importierten Gebrauchtwagen angemeldet hat, könnte in den Genuss von Steuerrückzahlungen kommen. Ein Tiroler Anwalt hat die CO2-Steuer für seinen Gebrauchtwagen erfolgreich zurückgefordert.
Ungleiche Besteuerung von Gebrauchtwagen
Der Tiroler hat vergangenes Jahr in Deutschland einen gebrauchten Audi A6 gekauft. In Österreich musste er dafür die NOVA und die sogenannte CO2-Steuer, eine Abgabe für Autos mit hohem Schadstoffausstoß, bezahlen. Diese Steuer muss seit Juli 2008 beim Kauf eines Neuwagens und beim Import von Gebrauchten entrichtet werden.
Der findige Jurist sah darin eine Ungleichbehandlung. Hätte er sein Auto in Österreich gekauft, wäre diese Steuer nicht angefallen. Er erhob beim zuständigen Finanzamt Einspruch gegen diesen Steuerbescheid und bekam Recht. Ein Urteil, das auch Tausenden anderen Autokäufern Steuerrückzahlungen bescheren könnte.
Rückzahlung beim Finanzamt beantragen
Wer ein Auto, das im Ausland vor dem Juli 2008 erstzugelassen wurde, importiert hat, kann die entrichtete CO2-Steuer zurückfordern. Der Autokäufer muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben und die Rückzahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Gute Nachricht für uns in Österreich
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