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War gerade beim Finanzamt hier in Mönchengladbach.
Wollte meinen LR 88 als LKW eingestuft bekommen.
Nach einem freundlichen Gespräch haben wir uns darauf verständigt,
dass im Zuge der Gleichbehandlung ich die Einstufung bekomme,
ABER nur wenn ich zwei Nachweise bringen kann.
Das heißt ich bräuchte bitte zwei Nummernschilder von LKW/LR88 zugelassenen hier aus MG oder Umgebung (30 KM)
Ich frage mich ja schon, ob das Finanzamt im Zeitalter der EDV nicht über die Zulassungsstelle diese Daten selektieren kann oder gilt da plötzlich der
Datenschutz ? Sorry, kann aber leider nicht helfen.
Gruß Christian
Tja ist ist das halt in Deutschland. Einen Nachweis brauche ich nur noch, einen hab ich. Ist jetzt auch egal wenn es weiter als 30 km von MG entfernt ist ;-)
Gruß Frank
Hallo,
ich halte diesen Nachweis für Blödsinn. Bist wohl dort auf einen AZUBI gestoßen.
Ladefläche ist länger als Fahrgastraum, hinten keine Seitenfenster, egal, ob Plane oder Hardtop, und hinten keine eingebauten Sitze oder Bänke, und das reicht absolut aus für die LKW-Zulassung!!!!!!
Gruß.LR88LW
War kein Azubi, ist auch müsig darüber zu spekulieren. Bin erstmal froh das Angebot mit der Gleichbehandlung bekommen zu haben. Entscheidend ist das ich anerkannt bekomme. Denke mal, noch ein Nachweis und ich hab das in der Tasche.
Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...
Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte. Antoine de Saint-Exupéry
Allen vielen Dank für die Hilfe und die Infos!!
Mit den noch heute kommenden Infos geht es dann morgen zum Finanzbeamten und alles sollte dann im grünen Bereich sein.
Sonnige Grüße aus MG Frank
Umschreiben auf LKW macht bei uns (Sachsen) die Dekra (TÜV).
Die Voraussetzung dafür ist, das die Ladefläche größer als der Fahrgastraum ist und hinten keine Sitze und Gurte vorhanden sind. Unter Umständen müssen (soweit vorhanden) die hinteren Fenster dauerhaft verschlossen werden. Die Zulassungsstelle und auch das Finanzamt akzeptieren dann in der Regel die Einstufung als LKW ohne weitere Nachfragen.
Bei einem annerkannt historischen Fahrzeug dürfte es dem Finanzamt wohl ohnehin recht egal sein als was es dies steuerlich einstufen soll. Historische Fahrzeuge kosten IMMER 192,-€ Steuern. Übrigens auch die Erklärung, warum man praktisch nie H-Kennzeichen an alten Enten sieht. Sie würden aufgrund ihres geringen Hubraumes mit H TEURER.
Beim Landy macht "historischer LKW" einfach keinen Sinn! Es wird lediglich die Versicherung teurer und man bekommt weniger Sitze eingetragen. :evil:
Die Bänke auf der Ladefläche haben meinen TÜV übrigens nicht gestört - solange sie nicht benutzt werden. :D
bom
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