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StVo - Schutzgitter

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    StVo - Schutzgitter

    Habe im Zubehör-Katalog des Freundlichen vermerken müssen, daß die Schutzgitter für Scheinwerfer und Heckbeleuchtung nicht im Rahmen der StVO zugelassen sind.

    Irgendwie habe ich aber kaum Lust die Dinger nach Verlassen des Forstweges abzuschrauben.

    Kenn jemand es auch Teile mit Zulassung, oder wie verhält sich das ?
    ...zwei Tonnen pure Eleganz...

    #2
    AW: StVo - Schutzgitter

    Also ich weiß nicht ob sich da was Geändert hat. Aber ich fahre sie an meinem TDI ganz normal weder Polizei noch Tüv haben bisher jemals was dazu gesagt.

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      #3
      AW: StVo - Schutzgitter

      es ist nicht zulässig, wird an pkws aber von tüv und polizei geduldet. so zumindest meine erfahrung.
      gruß eric

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        #4
        AW: StVo - Schutzgitter

        habe von Seiten des tüvs auch noch nie eine Äußerung dazu gehört. Klingt aber logisch das hier in D für alles eine ABE dazu da sein müsste. Ich fahre den Def auch schon 5 Jahre mit den Gittern ohne Beanstandungen. Warscheinlich gibt es hier auch irgendwelche Auflagen wie bei öffentlichen Geländern das der Abstand zwischen den Gitterstäben höchstens so groß sein darf das kein Kinderkopf durchpasst....

        Lucky
        Wenn ich auf das rechte Pedal trete, wird die Landschaft irgendwie schneller!

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          #5
          AW: StVo - Schutzgitter

          Moin,
          prinzipiell sind die Gitter nicht zulässig, es sei denn du kannst per Gutachten nachweisen, dass sie die Leutweite und -intesität der Scheinwerfer nicht beeinträchtigen. Aber wer kann das schon ?

          Gruß,
          Dennis

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            #6
            AW: StVo - Schutzgitter

            > Scheinwerfer-Schutzgitter zulässig?

            Habe - nach Rückfrage beim hiesigen TÜV - an meinem Freelander 2 MJ 09 original LR Lampenschutzgitter vorne und hinten montiert ...
            Aussage des Prüfers ging dahingehend: Originalteile weiterhin erlaubt, gab wohl auch eine Änderung in den Bestimmungen (...)
            Aussage der Vetragswerkstatt lautete sinngemäß ähnlich ...
            Einbau und "praktische Erfahrungen" >ohne Mängel< ...

            ABER: Die Gitter beim FL 2 bestehen aus Kunststoff, sind der Karosserieform eng angepasst und berücksichtigen den "Lichtkreis" der Lampen ...
            FAZIT: Ich würde vorher beim TÜV / DEKRA nachfragen, dabei LR Zubehörprospekt bzw. Kopie vom Ersatzteilkatalog vorzeigen und auf "Prüfnummer" des Teils achten!

            Gute Fahrt!
            JJ 13

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              #7
              AW: StVo - Schutzgitter

              Ist tatsächlich so, dass es eine ABE benötigt, aber da es sich um Zubehör aus dem Ersatzteillager vom LR handelt, sate man mir, sei es nicht notwendig eine ABE mitzuführen bzw. die Dinger einzutragen. Mal sehen was der TÜV später sagt, aber mit einem TÜVer im Landroverautohaus sollte ja nix paassieren, und für die grünen am Straßenrand kann man sich ja eine Landroverpreisliste mit schönen Bildern in die Cubybox legen... Denke man sollte sich nicht immer einem Kopp machen, EasyDriving - mit dem Auto klappt das doch super, keine Angst vor Flensburgpunkten u.s.w.

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                #8
                AW: StVo - Schutzgitter

                Habe die Gitter beim letzten TÜV Besuch eingetragen bekommen. Der Prüfer meinte sicher ist sicher. Auch Schnorchel und Windenträger (-Stossstange) wurden eingetragen.
                Jetzt fühl ich mich auf alle Fälle besser!

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                  #9
                  AW: StVo - Schutzgitter

                  @Nordländer - Hast Du die originalen aus dem LR-Zubehör, oder... ?
                  ...zwei Tonnen pure Eleganz...

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                    #10
                    AW: StVo - Schutzgitter

                    Sehen aus wie originale LR sind aber von Offroadservice Nägele.

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                      #11
                      AW: StVo - Schutzgitter

                      hallo, ich hab mir beim tüv alles eintragen lassen die scheinwerfergitter sind hinten und vorne org. lr. schnorchel ist mantec, die stoßstange first four und die rockschleuder eigenbau alles kein problem.

                      gruß gisli

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                        #12
                        AW: StVo - Schutzgitter

                        hallo leute,

                        ich habe in österreich die aus Kunststoff angefertigten LIGHTFORCE scheinwerferschutz typisieren lassen. ohne problem!

                        Bin so wie einige andere hier der meinung dass man mit den freundlichen mitarbeitern von tüv und co einfach vorab reden sollte und dann kann man so einiges erreichen.

                        habe an meinem Defender sehr viele umbauten durchgeführt und hab alles eingetragen bekommen!

                        Eigentlich ist es nie eine frage der polizei dnn da muss man "nur" strafe zahlen viel mehr ist das anbringen von zusatzteilen eine frage der versicherung im falle eines unfalls. Die steigen dann gern aus und sagen dass das auto so nicht zugelassen wurde.

                        ;)

                        titus

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                          #13
                          AW: StVo - Schutzgitter

                          Die Typengenehmigung für den Landrover Defender bezieht sich auf das Auto mit allem Zubehör (vom Hersteller). Auch wenn ein einzelnes Auto ohne Zubehör ausgeliefert wird, fährt es mit o. g. Typengenehmigung, in der bereits alles Herstellerzubehör eingetragen ist. Es ist daher überflüssig, bei späterem Anbei von Herstellerzubehör, dieses Zubehör nochmals in die Papiere eintragen zu lassen.

                          D. h. die Lampenschutzgitter, die es von Landrover jetzt gibt (oder früher für das Modell gab => die Metallgitter), sind eintragungsfrei erlaubt (da ja bereits in der Typengenehmigung enthalten). Und wenn die Zubehörteile vom freien Markt baugleich sind, also wahrscheinlich sogar vom gleichen Zulieferer stammen ...

                          Viele Grüße

                          Sailor
                          Land-Rover Lightweight Diesel,
                          ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                            #14
                            AW: StVo - Schutzgitter

                            nur sind die jungs zufaul zum nachkucken und verweigern auch mal gundlos den tüv. wenn`s dann doppeltgemoppelt ist gibt`s keine blöden fragen. wie z.b. kuhfänger die an allen älteren lr mont. werden dürfen aber immer wieder zu problemen führen "weil die verboten sind" oder nur noch als "lampenhalter" durchgehen.

                            gruß gisli

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                              #15
                              AW: StVo - Schutzgitter

                              Erst mal vielen Dank für die ganzen Beiträge - frage mich zwar immer noch, warum die Jungs von Matzker dranschreiben, daß die Teile im Bereich der StVO nicht zulässig wären, aber da wird ein Anruf ja Klarheit bringen...

                              Thx erstmal,
                              Georg
                              ...zwei Tonnen pure Eleganz...

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