An allen die ZU RIMS Alufelgen für Defender gekauft (und nicht eingetragen bekommen) haben!
Im Angebot sind die Felgen überall in Deutschland. Meistens steht "Mit Gutachten für die Eintragung" in der Artikelbeschreibung. Scheisse. Die Felgen haben kein Gutachten (habe auch mit ZU gesprochen) und eine Eintragung mit der beigefügten Prüfbericht ist nicht möglich.
Geprüft sind sie von TÜV Österreich in 2007 also denke ich ein Teilegutachten beantragen darf nur eine Formalität für ZU sein.
Ich habe viel mit ZU RIMS in England telefoniert und die verstehen das Problem nicht. (Kann man
Verständnis für haben da die Eintragerei eine reine deutsche Sache ist).
Ich denke um das Problem klar zu machen bei ZU müssen sich ein paar "Kunden" beschweren.
Dazu habe ich ein Brief zum Ausdrucken vorbereitet.
Also leute, bitte ausdrucken, Name, Adresse usw eintragen und an mich senden (oder auch direkt an ZU, aber ich würde gerne wissen wie viele wir sind:)). Ich werde die ein paar Monate aufsammeln und dann weiterleiten an ZU.
Ich bin
Norman Gravestock
Krefelder Str 109
41063 Mönchengladbach
Hier den Brief:
NAME:
ADDRESS:
ZU RIMS LTD
Unit 21, Fireclay Business Park
Thornton Road, Thornton
Bradford
BD13 3NW
England
DATE:
RE: My ZU RIMS 7Jx16 for Defender
Date bought (Kaufdatum):
Bought from (shop) (Händler):
Dear ZU RIMS
I would hereby like to state that I too, have not been able to get my 7J Defender Alloy Rims entered into the vehicle registration documents as is required by German law.
The reason for refusal given by the TÜV Engineer:
“Since 01 May 1999, a TÜV Teilegutachten has been required for registering the fitment of, for example, aftermarket alloy rims. A TÜV Prüfbericht (Test Report) is not acceptable.
This is the law laid out in the Road Traffic Registration Act §19 paragraph 3”
Please apply to the TÜV for a Teilegutachten (and send me a copy) so that I may legally use my ZU RIMS in Germany.
Thank you
Yours faithfully
Name, Signature
(Name, Unterschrift)
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(Übersetzung)
Sehr geehrte ZU RIMS
Hiermit möchte ich bemerken, dass ich auch bisher keine Eintragung für meine 7J Defender Alufelgen bekommen konnte gemäß deutschem Gesetz.
Der TÜV Prüfer lehnt die Eintragung mit folgender Begründung ab:
„Seit dem 01 Mai 1999, ist ein TÜV Teilegutachten erforderlich für die Eintragung von
z.B. Leichtmetallräder. Ein TÜV Prüfbericht ist nicht ausreichend, gemäß StVZO §19 Abs. 3“
Bitte beantragen Sie beim TÜV ein Teilegutachten (und schicken Sie mir eine Kopie), damit ich in Deutschland meine ZU RIMS ordnungsgemäß weiterfahren darf.
MFG
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