ich muss maulwurf absolut recht geben! als damals diese fiese steuererhöhung reinflatterte war ich so ausserordentlich stinkig, dass ich gedacht hab: irgendwas musste machen - dann rumgegoogelt und proallrad gefunden... und dann bin ich eben drauf reingefallen...
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- 10.02.2008
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- Serie 2a, Bj.64, Porsche 911 Bj.87, BMW R25/2, Bj. 53, Mercedes 170SD, Bj 54
AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
ich muss maulwurf absolut recht geben! als damals diese fiese steuererhöhung reinflatterte war ich so ausserordentlich stinkig, dass ich gedacht hab: irgendwas musste machen - dann rumgegoogelt und proallrad gefunden... und dann bin ich eben drauf reingefallen...
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karsten 500
AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
Ja nun,
ich hatte auch mal an sowas gedacht, aber, habe mir auch überlegt, selbst der grosse ADAC tut nichts ausser sabbeln. Also braucht man keinen zweiten Verein.
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- Serie 2a, Bj.64, Porsche 911 Bj.87, BMW R25/2, Bj. 53, Mercedes 170SD, Bj 54
AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
danke für die links maulwurf!!! ist ja ne ganze menge ärger im gange rund um die geldbeschaffungsmaschine "proallrad" - vllt hab ich die offenen beträge doch zu früh bezahlt!?`naja... da hat der laden wohl das erreicht was er wollte... ich wollte eben keinen ärger und die haben ihr geld...
also ich warne hier nochmal ausdrücklich vor Proallrad e.V.!!!
war hier zufällig jemand auf der jahreshauptversammlung am 27.06.2009?
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AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
Nur mal so als Anregung.
Vereine sind eingetragen im Vereinsregister. ( hier: Leverkusen ).
( www.amtsgericht-leverkusen.de )
Dort bekommt jeder Einsicht und somit die Anschrift des Vereines.
Die Kündigung ist in § 39 BGB geregelt ( zu finden u.a. bei Google unter BGB )
Kündigen schriftlich mit Rückantwort!!! ( Vorlagen gibt es im Internet )
Gruß
Teufelsmoor
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AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
Zitat von Ingo Beitrag anzeigenWarum lässt Du Dich von Inkassobüros einschüchtern? Die können ohne rechtliche Handhabe GAR NICHTS.
(...)
Reagier nicht auf diese bildungsneutralen Spacken. Die können Dir NICHTS. Du musst erst wach werden wenn ein Anwalt hinzukommt. Dem legst Du dann Deine Kündigungen vor und schilderst den Sachverhalt.
einfach ignorieren und nix machen ist nicht wirklich schlau.
Wenn so eine Arschgeige den Weg über das Mahnverfahren geht ( § 688 ff. ZPO), kann es sehr wohl Probleme geben. Der Witz ist nämlich, dass im Mahnverfahren NICHT geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Das geschieht nur, wenn ein Einspruch gegen den Mahnbescheid erhoben wird. Schweigen=Zustimmung!!
Das ganze Prozedere lässt sich hier sehr gut nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Also ganz wichtig: Einem im Mahnverfahren erstellten Mahnbescheid unbedingt widersprechen! Und zwar schriftl. per Einschreiben mit Rückschein oder direkt einem Anwalt übergeben!
Gruß
Markus
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AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
Ich hatte da auch mal mitgemacht. Leider ohne dass ich spürbar etwas davon hatte.
Hab auch schon seit 2 Jahren keinen Beitrag mehr gezahlt, per Mail ne Kündigung losgeschickt damals und außer ner Einladung zu der Hauptversammlung, auch vor kurzem noch, nix mehr von denen gehört. Zum Glück!!! Vielleicht hat sich das ja alles geregelt.
Gruß Dennis
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AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
hallo dennis... so war es bei mir auch. anständig postalisch gekündigt (leider o. einschreiben :-()... ich mag dir wenig hoffnung machen, wünsche dir aber dass dein briefkasten leer bleibt und nicht dieser inkassofirlefanz losgeht!!!
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AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
hallo leute,
wenn ihr schon kündigt, dann haltet euch zumindest an die frist und die form die in der satzung des vereins festgesetzt wurde:
(2) Der Austritt aus dem Verein muss durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres. Es gilt das Datum des Poststempels.
§13 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
alles hie http://www.proallrad.com/satzung.php?modus=SUB|0|1 nachzulesen. solange das nicht der fall ist, schickt euch der specht das inkasso büro auf den hals. auch über die angesprochenen sonderzahlungen steht was in der satzung. der beitrag wurde von der mitgliederversammlung von 25 euronen auf 60 euronen jährlich erhöht.
Der Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2005 beträgt 25 €
(Hinweis: Da der Mitgliedsbeitrag ab dem Geschäftsjahr 2006 in der Satzung nicht festgelegt war, wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung der JHV 2006 (25.03.06) der Mitgliedsbeitrag auf Antrag des Vorstands gemäß §7 Punkt 10 der Satzung von den 436 anwesenden Mitgliedern mit absoluter Mehrheit bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen auf 60 Euro für das Geschäftsjahr 2006 festgelegt.
Ebenso wurde durch eine separaten Abstimmung der Mitgliederversammlung 2006 festgelegt, dass der Jahresbeitrag für die Folgejahre ab dem Geschäftsjahr 2007 bis auf weiteres 60 Euro betragen soll - Änderungen durch die JHV entsprechend möglich. Auch dieser Beschluss wurde mit absoluter Mehrheit bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen gefasst)
deshalb wahrscheinlich auch die nachforderung. und jedes mitglied ist versplichtet, sich und seine arbeitskraft in den verein einzubringen. wird das nicht persönlich gemacht, kann das über eine "angemessene" geldleistung abgegolten werden.
3. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten:
- Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
- Im Rahmen der Vereinstätigkeit mitzuarbeiten, wobei die Arbeiten durch Zahlung eines vergleichbaren und kostendeckenden Betrages abgegolten werden können.
ob da der specht auch was automatisch einfordert und das über das inkassobüro durchzusetzten versucht sollte man mal klären lassen.
gruß
hugowo der F1 nich hinkommt will ich auch nich hin :D
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AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
also ich hab pünktlich und schriftlich gekündigt... nur der "vorsitzende" hats eben ignoriert... aber wenn du meinst, dass ich auch arbeitsleistung einbringen kann, dann kann ich ja dem specht den rasen mähen... die jahreszeit passt ja dazu, während er in seinem keller die € 60,- x vereinsmitglieder wendet und vor dem schimmel bewahrt...
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AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
Servus,
auch wir sind gleich nach der Steuererhöhung diesem Verein beigetreten, in der Hoffnung, dass was passiert.
Aber seit einem Schreiben vom Juli 2005 (Rechtsanwälte Nehm &Coll) ist Ruhe eingekehrt. Eine telefonische Anfrage ergab nichts .
Habe mir gerade die Satzung durchgelesen.
Ist nicht die Mitgliedschaft sowieso erloschen wenn man mit dem Beitrag mehr als drei Monate im Rückstand ist ( §4 (3) )? Also ich muss gestehen ich bin mehr als drei Monate drüber.
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AW: Verein Proallrad Deutschand e.V.
>>Habe mir gerade die Satzung durchgelesen.
Ist nicht die Mitgliedschaft sowieso erloschen wenn man mit dem Beitrag mehr als drei Monate im Rückstand ist ( §4 (3) )? Also ich muss gestehen ich bin mehr als drei Monate drüber. <<
Hallo,
genau das hatte ich Ende letzten Jahres auch gelesen, als die Mahnung für den Beitrag kam. Demnach bin ich bereits kein Mitglied mehr, da Mitglieder, die ihren Beitrag mehr als drei Monate nicht gezahlt haben, ausgeschlossen werden ...
Ich hatte mir beim Beitritt eigentlich mehr erhofft, auch wenn es nur darum ging, ein Zeichen zu setzen und sich nicht alles gefallen zu lassen. Leider war der vermeindliche Widerstand dann doch nur ein Sturm im Wasserglas und mittlerweile wohl eine recht einträgliche Geldquelle.Gruß
Jörg
Land Rover - any fool can restore one BUT it takes a real man to get it dirty.
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solange ihr keine schriftliche benachrichtigung vom verein über euren ausschluß bekommen habt, seid ihr nachwievor mitglied im verein und der specht kann euch das inkassobüro auf den hals schicken. steht so im §4 absatz 4 in der satzung drin.
(4) Der Ausschluss, vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen und ausgesprochen, ist dem Mitglied schriftlich mit Begründung bekannt zu geben. Einspruch kann bei der Mitgliederversammlung erhoben werden. Nach Beseitigung der Ausschlussgründe ist eine erneute Aufnahme möglich.
gruß
hugowo der F1 nich hinkommt will ich auch nich hin :D
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Hugo,
das ist nur eine Möglichkeit zum Ausschluß von Mitgliedern, die Du da herauspickst und nicht die Vorraussetzung für Punkt 3. Dort steht ausdrücklich:
3) Der Ausschluss erfolgt: ....
.... - bei Beitragsrückstand von mehr als drei Monaten,Gruß
Jörg
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Der Verein hat Unterstützung erfahren von den vielen Mitgliedern, sowie dem DLRC und der Zeitschrift OFF ROAD. Nicht aber von den Verbänden der Automobilindustrie und dem ADAC sowie den politischen Parteien und der Bundesregierung. So ist eigentlich fast Alles den Bach hinuntergelaufen. Drei verschiedene Instanzen haben im Wesentlichen abschlägige Urteile gefällt. Nun erhofft man sich noch ein Wunder vom Bundesverfassungsgericht, das man als letzte Instanz angerufen hat, weil man der Meinung ist, dass die EU-Richtlinien hinsichtlich der Einteilung von KFZ (AF) nicht gebührend berücksichtigt worden sind. Die lassen sich erstmal viel Zeit und dann???
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