habe Mitte Mai einen gebrauchten Landy gekauft, mit dem ich auch so weit sehr zufrieden bin. Musste jedoch feststellen, dass die Dieselpumpe permanent ein echt unangenehmes Geräusch macht (also nicht der Klassiker bein Start...)
Aus berufenem Munde habe ich mir sagen lassen, dass die Pumpe demnächst ihren Dienst versagen wird.
Also habe ich den Gebrauchtwagenhändler auf das Thema Gewährleistung angesprochen. Das Gesetz sagt ja:
Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auf, wird zu Gunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 476 BGB).
Das gilt nun nicht für die typischen Verschleißteile, ich gehe aber mal davon aus, dass eine Dieselpumpe als solche nicht zählen wird.
Der Händler vertritt selbstverständlich die Meinung, dass er damit nichts zu tun hat.
Wer kennt sich da aus und kann mir sagen, ob ich den Händler in die Pflicht nehmen kann?
Vielen Dank!
Kommentar