Hi Lupo,
warum solls ein 110 oder 130 sein, wenn doch die Tochter schon aus dem Haus ist. Dann tuts doch auch ein 90er.
Wie schon erwähnt ist das Finanzamt nicht an das gebunden, was in den Papieren steht. Es kann dir also passieren, daß du mit LKW-Zulassung trotzdem nach PKW besteuert wirst.
Du kannst es aber auch genau anderstrum versuchen ... PKW-Zulassung mit LKW-Besteuerung. Ist auch möglich und wenn du weißt was du machst und richtig argumentieren kannst, fällt es denen auf dem Amt auch schwer mit ihren Gegenargumenten. Und einfach nur "geht nicht weil gibts nicht" muß man sich ja schließlich nicht gefallen lassen.
Aber wenn du sowas machen willst, dann les dich hier erst mal richtig ein, daß du dann auch diskusionsfest bei dem Thema bist.
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