moin!
kurze info meinerseits:
da der vorbesitzer wohl irgendwann mal was mit der frau des tüv prüfers hatte oder so, hatte meinen landy als ich ihn gekauft habe, eine expliziten eintrag:
"reserve rad auf motorhaube nicht zulässig"
bin dann zum tüv gefahren und hab ewig mit denen rumgehändelt bis sie eingesehen haben, dass die orginale halterung fürs reserve rad auf der motorhaube ohne reserve rad drauf noch viel gefährlicher ist (militär halterung mit dem nach oben stehenden ca 25cm langen zapfen und dem bügel dahinter).
dann hat der prüfer eine sichtfeldvermessung gemacht, die ich nicht bestanden hätte, wenn die haube keine mulde hätte.
jetzt ist die eintragung "reserve rad auf motorhaube nicht zulässig" raus, aber keine explizite "reserve rad auf motorhaube" hinzugekommen.
ich schliesse daraus, dass eine eintragung nicht notwendig ist.
ich glaube diese kurze geschichte hat alle fragen erschlagen :D und sie ist sogar wahr ;)
gruss
kilian
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