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es sieht in "good old Germany" derzeit so aus, das die Kommunen (das ortsansässige Finanzamt) selbst bestimmen ob ein Fahrzeug als Pkw oder als Lkw besteuert wird. Was also in zb. Düsseldorf als Lkw besteuert wird muss im Kreis Mettmann noch lange nicht als Lkw besteuert werden.
Habe versucht von "höherer Ebene" ein Statement zu bekommen.
Die Antwort ist leider nur "Wischi-Waschi".
Bei Interesse kann ich die E-Mail gerne zusenden.
Hm, ach ja. Die Anfrage bezog sich speziell auf LR- Defender bzw.
Kfz mit 2,5 to.
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