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So, ich hol das jetzt hier mal aus aktuellem Anlass wieder hoch.
Da wir in diesem Urlaub nun zum ersten mal Fahrräder mitgenommen haben, fiel der Platz für´s Wohnwagenersatzrad auf dem Dachträger des 90ers weg.
Da hier bei mir eine entsprechende Zubehöhrfirma umme Ecke sitzt und der Eigner "Innovationen" offen gegenübersteht, ham wir da mal was gemacht.
Anbei nen paar Bilder aus´m Urlaub. (Sch..., auf dem einen steh ich direkt davor....). Wer genaueres erfahren möchte, einfach fragen.
Muß man das überhaupt eintragen?
Da gibt es doch so ne Regelung, daß Ladung an der Seite bis zu 40cm überstehen darf, danach bedarf es einer Beleuchtung.
Ein Reserverad ist keine Ladung, sondern ein Ausrüstungsgegenstand. Das sollte doch mittlerweile nach gefühlten trölftausend Reserveradaufderhaubeeintragungsthreads beim Letzten angekommen sein.
Die breiteste Stelle darf nicht weiter als 40cm über das Standlicht hinausragen. Sonst muß eine Zusatzleuchte dran.
Bei den Ex Mods ist auf der Seite, wo das Rad hängt, nur ein langer Spiegelarm verbaut.
Gruß Marc
Zuletzt geändert von ninetylandy; 21.09.2014, 22:43.
§ 36a StVZO - Radabdeckungen, Ersatzräder
(3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere – insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler – ausfällt.
Marc, taucht dein Wort "Ausrüstungsgegenstand" irgendwo in dem STVZ-Machwerk auf oder nur in den twölftausend Beiträgen hier?
Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)
Der Anbau des Ersatzrades und sonstiger Kleinigkeiten an den Seitenwänden ist bis zu einer Breite von 2,50 mtr möglich. Die geänderte Fahrzeugbreite/länge sowie die fachgerechte Ausführung und Montage ist von einer Prüfstelle zu bestätigen.
§36 wird z.B. schon vom Disco3 und vom Peugeot Boxer ignoriert. Da fehlt die Fangvorrichtung schon ab Werk.
Ertrinkt der Bauer, hat immer die Badehose schuld.
Marc, taucht dein Wort "Ausrüstungsgegenstand" irgendwo in dem STVZ-Machwerk auf oder nur in den twölftausend Beiträgen hier?
Das böse Wort fällt im Zusammenhang mit den Begriffsbestimmungen in einer Verwaltungsvorschrift zur STVZO.
Hat SirLandy mal vor geraumer Zeit hier gepostet.
Ein Ersatzrad für ein anderes Fahrzeug hier Eriba Wohnanhänger ist Ladegut.
Wird das Wohnwagenrad in einem dafür vorgesehenen Halter transportiert,, so ist es auch ein Ausrüstungsgegenstand. Wird es auf dem Dachgepäckträger verzurrt, so ist es Ladung. Nun könnte der findige Schrauber meinen, man könne ja einen Dachgepäckträger auf der Haube oder irgendwo anders montieren, und dort Reserveräder als Ladung spazieren fahren. Aber weit gefehlt. Der Gepäckträger ist meines Wissens nach so ziemlich das einzige Teil am Kfz, welches nicht abgenommen, oder eingetragen werden muss. Aaaber!!
Anders als bei den Sonderfahrzeugen der Streitkräfte, darf man nicht an jeder gewünschten Stelle am Fahrzeug Gepäckträger anbringen. Die Halterungen für Ausrüstungsgegenstände, wie beispielsweise Haue und Schaufel sind mit der COC oder Betriebserlaubnis abgenommen worden. Es gibt sogar Teile, welche bei der Entmilitarisierung entfernt werden müssen, weil sie mit der STVZO nicht vereinbar sind.
Nicht umsonst gibt LR eine Dachlast für die Fahrzeuge an, und die gilt für einen Dachgepäckträger auf dem Dach und alles Andere ist eigentlich eintragungspflichtig.
Bei ganz enger Betrachtung ist ein Sandblechhalter genauso zu betrachten, wie in einen Frontspoiler Löcher zu bohren, und dann dort mit zwei Spanngurten einen Schlafsack zu befestigen.
Zum Beispiel auf dem Kofferraumdeckel eines MX 5? Oder Motorhaube eines Käfer's?
Und die ganzen Heckklappenträger für Kombi's und Bulli's, wo sperrige Gegenstände drauf transportiert werden?
Ich denke, dafür gibts dann Typgenehmigungen.
Falls nicht, dann ist noch lange nicht erlaubt, was irgendwo feilgeboten oder angeschraubt wird.
Es gab auch mal vor einigen Jahrzehnten Skihalter für den Käfer, welche in den Lüftungsschlitzen der Motorhaube befestigt waren. Die wurden sogar ausdrücklich verboten, da sie sich bei dem extremen Luftwiderstand der Ski davon gemacht haben.
Wer genau nachlesen möchte was erlaubt ist kauft einfach ein "Was ist Wie". Das ist die Stvzo. mit Interpretation - das Handbuch des Prüfers. So kann dann ein Jeder für € 189,- sogar mit Wissen prahlen ;)
Jo Fred. Wenn da nicht ständig diese Änderungen kämen...
Das Ding möchte auch noch auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Entferne..., füge ein, streiche... . Damit kann man sich für viel Geld das ganze Jahr versauen.
Für den Privatmann zu teuer und zu aufwändig.
Aber ich weiß ja jetzt, wer eins hat.;)
nur mal so als unqualifizierter Kommentar von mir:
Gibts da wo ihr hinfahrt keine Bäume oder sonstige Engstellen? Ich reiße im Revier so schon ne Menge an Ästen ab und bin an einigen Stellen froh, dass der Karren nicht 10cm breiter ist, sonst gings nämlich zu Fuß weiter. Klar sieht das cool aus an nem Wolf oder so, aber wenn das Gerät "benutzt" wird stelle ich mir das eher kontraproduktiv vor.
Gut, bei nem Womo-Umbau gehts wohl eher um die Zuladung und den Platz als um die Gängigkeit im Gelände, und n der Wüste is wohl meist nicht viel im Weg, das sehe ich ein ;-)
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