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Wer übernimmt eigentlich die Garantieabwicklungen bei Insolvenz meines Händlers ?
Und, war er überhaupt berechtigt mir ein Fahrzeug mit 3 Jahren Garantie ( laut Kaufvertrag )
zu verkaufen, wenn er wusste dass er in die Insolvenz muss ?
bin kein Jurist aber gehe mal davon aus, dass die die reguläre Gewährleistung gem. EU von 2 Jahren durch LR sicher gestellt werden muss - egal über welchen authorisierten LR Händler sie abgerufen wird. Bei darüber hinaus gehenden Garantiezusagen solltest du ins Kleingedruckte schauen. Da gibt es schon Unterschiede. Oft ist es eine Zusatzgarantie die nicht der Händler selbst gibt sondern nur vermittelt. Da ist es dann interessant ob die Zusagen auf einen bestimmten Händler (zB deinen) eingeschränkt sind.
Wenn es sich um ein Car Garantie handelt kannst Du diese auch bei jedem anderen LR Händler in Anspruch nehmen. Sollte es sich um ein Autohaus spezifische Garantie handelt muss ich Dir sagen pech gehabt. Solltest Du Dein LR dort stehen haben rate ich Dir diesen so schnell wie möglich da weg zu holen fällt sonst mit in die Insolvenz Sache das selbe würde passieren bei Finanzierung die über das Autohaus läuft.
Kumpel von mir hat auch sein Opel eingebüßt und hat bis jetzt noch keinen Cent wieder bekommen.
bei neuwagen garantiert der hersteller/generalimporteur
bei gebrauchtwagen garantie die garantiegesellschaft ...ist eine art versicherung... bei der die garantie abgeschlosen wurde, der händler ist eigentlich nur vermittler
wenn der händler dir eine eigene haus und hof garantie angedreht hat.....
dann hast du sicher wenig erfolg im insolvenzverfahren
es ist ein Vorführwagen ( 4 Mon. alt ) - gekauft bei einem offiz. LandRover Händler - mit Garantie bis 10.2011.
Das Fahrzeug wurde bar bezahlt - Brief ist bei mir - den wird mir ja wohl keiner wegnehmen können.
Na ja, ich denke, daß bei einer "hauseigenen" Garantie des Verkäufers (Firma) in Kenntnis einer Insolvenzlage gegebenenfalls eine Durchgriffshaftung gegen den Geschäftsführer besteht .... aber da gehören jetzt noch diverse weitere Punkte hinzu die geprüft werden müßten - ob Dich das weiterbringt ....????
Und dann ist da ja auch noch die Beweislage ...
Da kann ich nichts schreiben, was Dir große Hoffnung machen würde.
Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich meine Klappe!
Genauso sieht es aus Werksmässige 3 Jahresgarantie greift (sofern alles vernünftig abgestempelt)
Worauf du dich nicht mehr berufen könntest wäre die Gesetzliche Gewährleistung welche du nur gegenüber dem Verkäufer(Händler) geltend machen kannst.
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