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1:0 für PRO ALLRAD Deutschland

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    1:0 für PRO ALLRAD Deutschland

    Im von PRO ALLRAD Deutschland geführten Musterprozess hat das Finanzgericht Köln am 28.11.05 für uns entschieden.
    Die Besteuerung von Geländewagen AF-Mehrzweckfahrzteug mit einem zu. Gesamtgewicht von > 2,8 T ist nach seiner Auffassung bes. im Hinblick auf das EG-Recht weiterhin nmach Gewicht vorzunehmen und nicht nach Hubraum wie bei PKW.
    Die Beschwerde gegen dies Entscheidung beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
    Damit ist die 1. Runde an uns gegangen und für die 2. Runde kann man jetzt wirklich hoffen.
    Alle Landy-Fahrer, die noch nicht Mitglied bei PRO-ALLRAD sind, sollten die € 25,- Jahresbeitrag opfern und dem Verein beitreten, denn nur in der Gemeinschaft sind wir stark, der Einzelne ist der Willkür des Staates voll ausgeliefert.
    drhofmann

    #2
    RE: 1:0 für PRO ALLRAD Deutschland

    Na das hör ich aber als Midglied sehr gern!
    Ich glaube nur auf diesem Weg hat man eine Chance zum Erfolg.
    Gemeinsam sind wir Stark und bilden unsere eigene Lobby.
    Vielen Dank an Pro Allrad!

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      #3
      genauso so isses,

      ebenso scheint es sich mit den (stadt- / erd-) gaspreisen zu verhalten.

      druck erzeugt eben gegendruck - und dazu muß man stark sein - und als einzelner ist dies eben verdammt schwer...

      aus dem aufsässigen südwesten
      grüßt

      jochen
      Grüße vom Sionnach

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        #4
        RE: 1:0 für PRO ALLRAD Deutschland

        na da gratuliere ich - dennoch glaube ich daß das engagement und auch die gesamte initiative letztlich umsonst ist. zum einen ist diese AF mehrzweckfahrzeuggeschichte ne winzige nische und zweitens werden die sich dieses geld nicht entgehen lassen, wie mittelfristig sicher auch die gelder von den wohnmobilisten (betrifft mich auch).

        wünsche dennoch viel glück in der nächsten instanz.

        tschöö

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          #5
          Moin moin,

          HALT - Vorsicht, das Ganze ist ein Beschluss zur AdV und kein Urteil zur grundsätzlichen Rechtslage. Jedoch ist der Beschluss eine Richtungsweisende Rechtsauslegung des 6. Senats, welcher auch in unserer führenden Musterklage entscheiden wird.

          Liebe Hobbyjuristen - auf diesen Beschluss kann man keinen Einspruch aufbauen, denn er ist nicht Ausschlaggebend für die Selbigen!

          Was meint Ihr denn, warum sich denn allein ca. 40 Rechtanwälte, Richter, Steuerberater und andere Juristen von uns vertreten lassen, wenn denn ein begründeter Einspruch so einfach wäre?

          Ohne guten RA wird jeder Einspruch noch immer ohne "wenn und aber" zurückgewiesen.

          Gruß Stefan

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            #6
            Stefan, kurze Frage:

            Ist dieser Beschluß vom 28.11. also nicht im Zusammenhang mit der Musterklage vom "Pro Allrad" , sonder bei einer Einzelklage ergangen?
            Gruß, Ulli

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              #7
              Original von Ralph
              Moinsen,

              also der grundsätzliche steuertechnische Ablauf könnte jetzt wie folgt aussehen:

              Jeder kann jetzt erst einmal mit Verweis auf dieses Finanzgerichtsurteil des Landes NRW einen Einspruch gegen seinen Steuerbescheid begründen. Jedes FA welches nicht in NRW liegt, sagt dann erst einmal "Juckt mich nicht, ist nicht unser Bundesland..." bzw. es gibt entsprechende "Nicht-Anwendungserlasse".

              Werden die Einsprüche nach erfolglosen Einspruchsverfahren in mehren Bundesländern vor die entsprechenden Finanzgerichte der Bundesländer gebracht, dann wird es interessant!

              Sollten verschiedene Finanzgerichte zu der gleichen rechtlichen Einschätzung kommen und entsprechende Urteile sprechen, so kann das dann schon nicht uninteressante Auswirkungen auf ein in ca. 1 - 2 Jahren zu erwartendes Urteil des BFH haben.

              Aber wie heißt es doch so schön auf hoher See und vor Gericht... :D

              Jeder der da eventuell mögliche Erstattungsansprüche wahren will, sollte Einspruch gegen seinen Kfz-Steuerbescheid mit Hinweis auf o. g. Urteil einlegen, damit die Veranlagung "offen" bleibt.

              Gibt es schon das Aktenzeichen für das Urteil?

              Grüße

              Ralph
              Sorry Ralph,

              aber so geht das "in die Hose" - mit diesen sicherlich gut gemeinten Vorschlägen schadet man dem Vorhaben auf eine erfolgreiche Umsetzung mehr als dass man ihm nützt. Schlecht gemachte Klagen verliert man - schon mal darüber nachgedacht?

              Grüß Stefan

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                #8
                Original von Düssellandy
                Stefan, kurze Frage:

                Ist dieser Beschluß vom 28.11. also nicht im Zusammenhang mit der Musterklage vom "Pro Allrad" , sonder bei einer Einzelklage ergangen?
                AdV und Klage sind getrennte Verfahren. Bei der AdV wird oberflächlich ohne Verhandlung nach Schriftsatz darüber entschieden, ob Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder nicht.

                Die AdV beruht auch nicht auf einer Klage sondern auf Antrag.

                Gruß Stefan

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                  #9
                  Mein Kommentar aus dem viermalvier und buschtaxi Forum

                  "Moin moin,

                  um den Beschluss mal eben zu kommentieren:

                  Der Antrag auf AdV stammt nicht von uns - hatte uns aber gewaltig „Magenschmerzen“ bereitet – ebenso übrigens dem Senat des Finanzgerichts Köln. Vor gut 3 Wochen gab es einen „Austausch“ zwischen dem vorsitzenden Richter und uns. Der Vorsitzende war über die Begründung des AdV Antrags deshalb nicht besonders glücklich, weil dieser eigentlich unzureichend begründet war.

                  Da aber der selbe Senat auch mit unserer Klage befasst ist, hat man kurzum die Klage ergänzend herangezogen. Interessant ist, dass der Senat in seiner Beschlussbegründung weitestgehend exakt unsere Argumentation übernimmt und diese sogar überwiegend zitiert!

                  Fakt ist, dass der Senat bei der Verhandlung unserer Klage nicht mehr von seiner Rechtsauffassung abweichen kann und wird – also auch unsere Klage zu unseren Gunsten ausgehen wird.

                  Der AdV Antrag hätte aber auch gewaltig „in die Hose“ gehen können – weil eben schlecht begründet!

                  Noch mal Schwein gehabt!"


                  Gruß Stefan

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo grennbee,
                    wenn von ProAllrad eine Klage eingereicht wurde, darf man dann auch das Aktenzeichen erfahren unter dem diese Klage geführt wird?
                    Schöne Grüße
                    Mathias (blacklandy)


                    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
                    (Albert Einstein)

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                      #11
                      Neues zur KFZ-Steuer

                      Hallo,
                      Inzwischen ist zu diesem Thema wieder ein neuer thread entstanden, aber egal haupsache es wendet sich zum Guten.
                      Im OFF ROAD Forum war folgendes zu lesen:

                      Zu dieser Problematik ist beim 6. Senat des Finanzgerichts Köln unter dem Az.: 6 K 2378/05 auch ein Klageverfahren anhängig. Das Verfahren betrifft einen Geländewagen der Marke Toyota Land Cruiser Typ J 7. Wie aus der Finanzverwaltung zu hören ist, können entsprechende Einspruchsverfahren mittlerweile bundesweit im Hinblick auf dieses Verfahren zum Ruhen gebracht werden

                      Viele Grüße
                      Ingo

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                        #12
                        RE: Neues zur KFZ-Steuer

                        Die Klage beim Finanzgericht Köln wird unter dem Aktenzeichen
                        6V 3715/05 geführt.
                        drhofmann

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                          #13
                          RE: Neues zur KFZ-Steuer

                          Moin moin,

                          6V 3715/05 ist eine Beschwerde bezogen auf die AdV und darauf erfolgte ein Beschluss des FG Köln - es ist KEINE Klage.

                          Grundsätzliche Rechtsfragen werden per Klagen und Urteil abgehandelt - da führen wir momentan 18 Stück.

                          Die führende Klage ist in Köln anhängig und wird von den selben Richtern entschieden, die in 6V 3715/05 entschieden haben. Verhandelt wird wahrscheinlich im April. Sollte der Gesetzgeber vorher ein Gesetz verabschieden werden wir über das FG Köln per Antrag zum BvG gehen.

                          Gruß Stefan

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                            #14
                            Wie ist den Deine obige Anmerkung zu verstehen? Lassen sich 40 Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater von Euch vertreten? Seit wann dürft Ihr denn rechtsberatend tätig sein?

                            Habe ich irgendetwas von Rechtsberatung geschrieben? Wir vertreten eben auch die Gruppe der Juristen - warum wohl? Wenn das Procedere so simpel wäre wie Du es darstellst, dann würden die Juristen sich wohl kaum von uns vertreten lassen!

                            ...und das jeder Einspruch (gegen einen VA auf FA-Ebene) ohne guten RA ohne "wenn und aber" zurückgewiesen wird, die Aussage kommt ja wohl aus dem Märchenreich.

                            Von den abgelehnten "Selbstversuchen" habe ich mindestens 200 in der Vertretung - entsprechend kann ich diesen Sachverhalt - im Gegensatz zu Dir - durchaus beurteilen!

                            Wer meint, seinen Einspruch selbst zu formulieren kann das durchaus probieren, nur sollte er nicht jammern wenn es in "die Hose" geht.
                            Gruß Stefan

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                              #15
                              HINWEIS: Ich habe in diesem thread in mühevoller Kleinarbeit die gegenseitigen Beleidigungen rausgeschnitten bzw einige Beiträge entfernt.

                              JEDER weitere Beitrag, der sich nicht in vernünftigem Ton und sachbezogen darstellt wird gelöscht.
                              Gruß, Ulli

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