Die Besteuerung von Geländewagen AF-Mehrzweckfahrzteug mit einem zu. Gesamtgewicht von > 2,8 T ist nach seiner Auffassung bes. im Hinblick auf das EG-Recht weiterhin nmach Gewicht vorzunehmen und nicht nach Hubraum wie bei PKW.
Die Beschwerde gegen dies Entscheidung beim Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Damit ist die 1. Runde an uns gegangen und für die 2. Runde kann man jetzt wirklich hoffen.
Alle Landy-Fahrer, die noch nicht Mitglied bei PRO-ALLRAD sind, sollten die € 25,- Jahresbeitrag opfern und dem Verein beitreten, denn nur in der Gemeinschaft sind wir stark, der Einzelne ist der Willkür des Staates voll ausgeliefert.
drhofmann
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