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regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

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    regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

    Werte Gemeinde,
    könnten Wir wohl aus unserem kollektiven Wissen mal eine Liste erstellen, welche Prüforganisationen in welchen Bundesländern für H-Gutachten zuständig sind?!
    Aus gegebenem Anlass und extremer Granznähe würde mich speziell die Zuständigkeit in Mecklenbrg-Vorpommern interessieren. ;) Wer ist es dort (TÜV-Nord, GTÜ, Dekra?) und wer in all den anderen Bundesländern?

    ich fang mal an:

    Schleswig-Holstein = TÜV-NORD ;)

    der bom =)
    Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...

    Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann,
    sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte.
    Antoine de Saint-Exupéry

    #2
    AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

    Hallo,
    Ist es nicht so, das nach dem Einheitsvertrag von `90ig der TÜV in allen alten Ländern und die Dekra (zum Ausgleich) in allen neuen Ländern zuständig ist?

    [Dies ist keine Rechtsauskunft, dafür gibt es RA;)]
    gruß highway
    -------------------------
    Die Pattex Bruderschaft

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      #3
      AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

      gute idee boris ...

      bitte auch mit adressdaten und so, z.b. tüv-nord:

      TÜV-STATIONEN - Öffnungszeiten und Terminvereinbarung

      Alte Liebe rostet nicht: Was Sie bei der Zulassung eines Oldtimers beachten sollten.
      gruss
      andreas

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        #4
        AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

        Für die H-Untersuchungen gibt es keine Einschränkungen mehr. Das dürfen alle Organisationen machen. Laut den Websiten von GTÜ und KÜS ist das seit 2007 so. Auch auf der Website der DEKRA ist zu lesen, dass sie die §23-Untersuchung an allen Standorten im Bundesgebiet anbieten. Ich wohne in Bayern und habe letztes Jahr eine H-Untersuchung bei der DEKRA machen lassen. Scheint also zu stimmen...

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          #5
          AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

          Ah, Danke Stefan! Das hört sich auf jeden Fall gut an! =)

          der bom
          Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...

          Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann,
          sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte.
          Antoine de Saint-Exupéry

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            #6
            AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

            So, um die Verwirrung komplett zu machen:
            Der GTÜ Mensch neulich sagte: H? Kann ich machen. Dann: Woher ist der? Aus der Schweiz? Hmm, ist keine EU-Land. Mußt du doch zum TÜV!?

            Schaun mer mal wenn die Kiste fertig ist, wer es wirklich macht ...

            Unfertige Grüße,
            oijoijoij
            … but, at least, I am sober …

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              #7
              AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

              Ich meine mich zu erinnern, das zwar die historische Zuordnung der H-kennzeichenabnahme aufgehoben ist, dass aber bei Spezialfällen (welcher Landy ist eigentlich ein Normalfall?) z.B. beim GG oder LG-Änderungen sie wieder greift...
              Wer also einen alten Brief hat, nichts ändern will, der kann überall hingehn, wer nicht, s.o.
              gruß highway
              -------------------------
              Die Pattex Bruderschaft

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                #8
                AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

                Das mag sein. Was die Änderung von LKW auf PKW anbelangt, bin ich zumindest auch "zwingend" an einen aaSuP des TÜVs verwiesen worden.

                der bom
                Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...

                Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann,
                sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte.
                Antoine de Saint-Exupéry

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                  #9
                  AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

                  Ich denke, das kann man so stehen lassen.
                  Unter Spezialfälle ist wohl auch eine §21-Untersuchung (Vollabnahme) zu sehen. Das darf wohl pro Bundesland nur eine Organisation.
                  Gut, dass die Vollabnahme nicht mehr so oft notwendig wird, wie früher...

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                    #10
                    AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

                    Bedeutet das nun, daß das Umtypisieren (LKW>PKW) in anderen Bundesländern beispielsweise die Dekra machen dürfte?!

                    Es bleibt scheinbar DOCH spannend :D:D:D

                    bom ;)
                    Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...

                    Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann,
                    sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte.
                    Antoine de Saint-Exupéry

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                      #11
                      AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

                      In den neuen Bundesländern ist meines Wissens nach die DEKRA das, was in den alten Bundesländern der TÜV ist. Nämlich die "Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr". Das heißt Sachen, die im Westen "nur der TÜV darf", darf im Osten "nur die DEKRA".

                      Da stehts ganz unten...

                      Grüße
                      Stefan

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                        #12
                        AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

                        Zumindest für Sachsen kann ich das so bestätigen. Allerdings war ich für das Gutachten zu nem Prüfer nach Sachsen-Anhalt gegangen, was keine Probleme brachte.
                        Gruß Sven!

                        LKZ Angelvillage

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                          #13
                          AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

                          ....das hab ich auf der DEKRA Seite gefunden.


                          Unterwegs mit rotem oder H-Kennzeichen
                          Je nach Bedarf: zwei Arten der Oldtimer-Zulassung

                          Sie nennen ein Fahrzeug, das vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen worden ist, Ihr Eigen? Sie möchten dieses ohne Einschränkungen nutzen und suchen eine günstige Jahrespauschalsteuer? Diese Vorteile können Sie nutzen, wenn Sie Ihren Klassiker mit dem Oldtimer-Kennzeichen (Kennzeichen mit dem Buchstaben H) ausstatten. Sie erhalten es auf Antrag von der Zulassungsstelle.

                          Voraussetzung dafür ist eine gültige Betriebserlaubnis bzw. ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis sowie ein Gutachten nach §23 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Dieses zeichnet das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ aus.
                          Diese Begutachtung zur Anerkennung als Oldtimer nehmen wir an allen unseren Standorten im gesamten Bundesgebiet vor.

                          Auf dieser Grundlage gibt die Zulassungsstelle ein Oldtimer-Kennzeichen aus und meldet dem Finanzamt das Fahrzeug als Oldtimer. Dafür wird ein pauschaler Steuersatz erhoben:
                          Krafträder 46,02 Euro jährlich
                          Alle übrigen Fahrzeuge 191,73 Euro jährlich

                          Gruß

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                            #14
                            AW: regionale zuständigkeiten für H-Gutachten

                            Hallo, dann greife ich mal diese Antwort auf.

                            Man muss unterscheiden zwischen der Erst- bzw. Wiederzulassung in Deutschland und dem H-Kennzeichen. Die Erst- bzw. Wiederzulassung macht im Westen der TÜV und im Osten auch die DEKRA. Hat alles nichts mit H-Kennzeichen zu tun, sondern ist Voraussetzung für das H-Kennzeichen.

                            Die Bescheinigung über die H-Tauglichkeit machen alle Prüforganisationen.

                            Grüße
                            manfred

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