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WOMO Zulassung nur noch mit Stehhöhe 1,7m, Waschbecken mit fließendWasser,und fest eingebaute Kochgelegenheit.
Habe letztes Jahr mit dem netten Beamten 2 Monate lang zu tun.
Jetzt bezahle ich 290€.
Ich glaube das ist aber von Landratsamt zu Landratsamt unterschiedlich die Kochen alle ihr eigenes Süpplein.
Ich fahre auch einen 110er HT BJ 2001 mit verkehrsrechtlicher Zulassung als So.Kfz. Wohnmobil, das wird vermutlich auch bei Dir im Schein stehen.
Die Steuerrechtliche Bewertung ist eine andere, insbesondere nach der Einführung der Mindeststehhöhe. Das FA wollte meinen Wagen ab 2007 auch als PKW besteuern, mein Einspruch, dessen grundlegender Tenor darauf abzielte, das das Fahrzeug bauartbedingt als Sonstiges Kfz zu versteuern ist war erfolgreich, ergo Besteuerung weiterhin nach Gewicht.
Mir liegt derzeit nicht das aktuelle VdTÜV-Merkblatt 740? für Wohnmobile vor, es kann sein, das die nun geltende Mindesthöhe hier eingeflossen ist.
Das VdTÜV-Merkblatt legt die (Mindest-) Anforderungen fest, die an Wohnmobile zu stellen sind, um z.B. nach erfolgtem Umbau die Umschreibung vornehmen zu können.
Zum Zeitpunkt der verkehrsrechtlichen Umschreibung im Jahr 2002 von Lastkraftwagen auf Wohnmobil war die Stehhöhe ja nicht gefordert und Wohnmobile über 2,8t wurden bis zur Gesetzesänderung nach Gewicht besteuert.
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