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Garanatiefall "Durchrostungen"

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    Garanatiefall "Durchrostungen"

    Salut´samme,
    so hab grad mit LR D gesprochen, weil ich auf mein Fax vom 30.3. bis heute nix gehört hab.
    Folgende Garantieschäden wurden von mir aufgelistet:
    Durchrostungen an beiden Türen / vorne
    Windschutzscheibenrahmen "blüht
    Rost an der A-Säule bei den Windschutzscheibenscharnieren
    Cappings
    A-Säule: Rost an der Unterkante/Armaturenbrett
    Nachdem ich nach dem Erwerb des Fahrzeugs ( bei rund 80`km, jetzt knapp 98`km ) die Kundendienste immer selbst gemacht habe ( vorher ließ der Vor/Erstbesitzer alle KDs in der LR-Werkstatt durchführen ) wurde mein Garantieersuchen abgelehnt:
    Begründung: Kundendiesntheft nicht vollständig.

    Ich hab hier schon mehrfach gelesen, daß in genau derartigen Fällen kulanterweise die Schäden trotzdem von LR behoben wurden ( für den Fahrzeugeigner kostenfrei ).

    Wer war das? Bitte melden!! :tröst:
    Wie seid Ihr vorgegangen?
    Zuletzt geändert von desertrover; 30.04.2009, 14:21.

    #2
    AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

    für die garantie wird lückenloses kundendienstheft vorausgesetzt.

    da kannst du keine kulanz erwarten..

    und garantieanträge soltest du IMMER über den vertragshändler stellen..

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      #3
      AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

      Hab ich ja gemacht, nur sagte mir man bei Kroymans, daß sie das Fahrzeug nicht annehmen können, ich mich direkt an LR wenden solle, damit dann von LR jemand kommt und sich den Schaden anguckt.

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        #4
        AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

        Vielleicht einfach mal zu jemandem gehen der sich mit Landrover auskennt. :)
        Hab von denen noch nix gutes gehört und wieso können die Dein Fahrzeug nicht annehmen, sind doch Vertragshändler!

        Gruss elvis69
        Dont follow me, you won´t make it!

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          #5
          AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

          Ich dachte Kroymans wären pleite?! Stimmt das nicht?
          Bei meinem Händler ist man nicht pingelig, wenn die Inspektionen nicht ganz regelmäßig gemacht wurden.
          Fahr doch mal zu einem anderen...

          Lg, Marc

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            #6
            AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

            Bei mir ist das anstandslos gemacht worden, allerdings wurde, vom ausführenden Händler, auch ein lückenloses Kundendienstheft vorausgestzt. Jetzt, nachdem die Türen nach einem halben Jahr, wieder anfangen zu gammeln, das gleiche.
            Ohne Scheckheft keine Garantie bei LR!
            Mit winkendem Gruss
            Björn

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              #7
              AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

              Nur mal eben ein Zwischenruf: Kroymans ist Insolvent, nicht Konkurs!
              D. h. der Betrieb läuft unter einem Insolvenzverwalter weiter, zumindest so lange der noch Licht am Ende des Tunnels sieht. Kann der auch keinen Ausweg mehr erkennen, geht´s in den Konkurs und dann geht gar nix mehr, dann wird liquidiert was noch da ist und Ende.

              Gruß,
              Dennis

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                #8
                AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

                Kroymanns hat bis letzte Woche keine Ersatzteile von LR- Deutschland bekommen
                und mußte Teile von anderen Vertragshändler beziehen.

                Kann mir vorstellen, daß die sich "Kulanzanträge" nicht auch noch ans Bein hängen wollen
                (ist ja eh nix dran verdient).

                Wird schwer einen Händler zu finden,
                der dich bei deinem Ersuchen unterstüzt.

                Gruß Thomas

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                  #9
                  AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

                  nur so am rande – diese öffentlichen äußerungen um insolvenz/konkurs können justiziabel sein!!! könnten als geschäftsschädigend/üble nachrede etc. ausgelegt werden. würde mir überlegen, dies hier nicht der öffentlichkeit sichtbar zu machen. insbesondere die behauptung von harleyschrotter könnte eine falsche tatsachenbehauptung sein – teuer!!!
                  man kann das meiner meinung nach so beurteilen: kroymanns könnte ein Unterlassungsbegehren auf § 823 Absatz 1 BGB i. V. m. § 1004 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb stützen. hört sich teuer an. kann´s theoretisch auch werden.
                  @marc: wer ist dein händler? habe da nämlich auch ein durchrostungsproblem. gerne per pm oder email.
                  Zuletzt geändert von jörgs; 02.05.2009, 01:15.

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                    #10
                    AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

                    Hallo Desertrover,

                    Du hast das Problem schon beim Namen genannt ohne es zu Wissen:

                    Ich hab hier schon mehrfach gelesen, daß in genau derartigen Fällen kulanterweise die Schäden trotzdem von LR behoben wurden ( für den Fahrzeugeigner kostenfrei ). (Zitat Desertrover)

                    Kulanz: Ist eine freiwillige Leistung des Händlers / Importeurs, es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch.

                    Was anderes ist es bei

                    Garantie: Ist eine Vertraglich geregelte Leistung, die in der Regel an Bedingungen geknüpft ist (Wartungsdienste beim Fachbetrieb). Sie ist rechtlich einklagbar.

                    Da liegt wohl schon das erste Problem. Die Freiwillige Leistung wird jedesmal vom Einzelfall abhängig gemacht (guter Kunde, wieviele Fahrzeuge gekauft, Umsatz des Kunden beim Händler, Nasenfaktor) es besteht kein Anspruch darauf, auch wenn ein anderer Landytreiber die Leistung erhalten hat. Ist so.:(
                    Sorry, das ich Dir die Hoffnung nehme ich, würde Dir aber auch den Gang zu einem anderen Händler empfehlen der das für Dich bei LR Deutschland anfragt. Danach weißt Du wenigstens woran Du bist.
                    Ich weiß das Dir das jetzt nicht gefällt aber Du hast eigentlich 6 Jahre Garantie gegen Durchrostung, diese besteht aber nur wenn Du ein Lückenloses Scheckheft hast. Falls nicht, siehe oben bei Kulanz.

                    Einziger Hoffnungsschimmer: Du hast Die Wartungen von einem Meisterbetrieb ausführen lassen und der kann Dir das bestätigen (Stempeln) ist nach der Gruppenfreistellungsverordnung zulässig und LR darf hier nicht zwingend einen LR Partner vorschreiben, ist gegen den Wettbewerb. Vielleicht Hilft Dir das weiter. ;)

                    Gruß Sascha
                    Landy drive for Live :D ORKI 07m/09w DA-DI

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                      #11
                      AW: Garanatiefall "Durchrostungen"

                      tja, bei mir war es so, dass ich meinen in der irrigen annahme als zweitbesitzer erworben habe, dass das scheckheft lückenlos ist. was mir nicht aufgefallen war: der vorbesitzer hatte die erstinspektion nicht im passenden zeitrahmen, nur nach der entsprechenden kilometerleistung machen lassen (fahrzeug hatte er bei einem freundlichen in M gekauft und auch dort die inspektion machen lassen). ich habe das fahrzeug in HH entdeckt, aber über einen lr-spezialisten in meiner nähe kaufen lassen – mit der vorgabe, dass 1. alles mit dem fahrzeug in ordnung ist und auch 2. das scheckheft lückenlos ist. dafür habe ich auch knapp 3000 taler mehr bezahlt, als ich in HH ausgehandelt hatte. der hatte das fahrzeug im übrigen mit dem hinweis "scheckheftgepflegt" inseriert, das inserat hatte ich damals dem spezialisten übergeben, besitze eine kopie heute noch.
                      wollte unbedingt einen händler in meiner nähe haben, dem ich jederzeit bei problemen auf die füße steigen könnte.
                      beim spezialisten aus meiner nähe ist dann zum kauf die 40er, dann die 60er gemacht worden. als der wagen aber in E gesandert wurde, bekam ich zusätzlich zu dem fettriefenden dicken noch ein paar gar nicht nette fotos vom angerosteten innenleben dreier türen überreicht. hab´mich ja schon geärgert, dachte aber, dass ich ja die durchrostungsgarantie habe. da hab´ich mir die bedingungen mal genauer angeguckt – und dann erst das schei...-problem entdeckt. aus wut bin ich seitdem und zwei inspektionen später nicht mehr zu dem spezialisten gefahren. und im oktober läuft die sch...-garantie aus.
                      ich blödmann lasse jede inspektion vorschriftsgemäß machen. und dann kommt sowas dabei raus. hab´ im guten glauben gehandelt, vertrauen nenne ich das. wenn ich daran denke, krieg ich schon wieder ´ne verdammt rote rübe.
                      Zuletzt geändert von jörgs; 04.05.2009, 16:59.

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