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Zulassung englischer Serie / H-Kennzeichen

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    Zulassung englischer Serie / H-Kennzeichen

    Hallo und Moin Moin,

    nach Er-fahr-ungen mit einem Freelander 2,0 Di und dem immer (noch)währenden Traum einmal Serie II oder III zu fahren, hab ich mich auf die Suche gemacht ... eine Frage, die sicherlich schon mal behandelt wurde ... einen Wagen mit englischen Papieren in D zuzulassen, worauf ist zu achten ? ... und ein H-Kennzeichen zu bekommen - ein Problem ??
    Vielen Dank für eine kleine Kaufberatung eines Neulings.
    Hol di´fuchtig - wie die Plattdeutschen so sagen ...
    JoeJoe

    #2
    AW: Zulassung englischer Serie / H-Kennzeichen

    Hallo JoeJoe

    also Du brauchst:
    - V5 Dokumente (Vehicle Registration Document)
    Dort stehen zumindest Angaben über die Anzahl Vorbesitzer, sowie die Adresse des letzten und der Vorgängerbesitzer und das Datum des letzten Eigentümerwechsels drin. Zum Fahrzeug selbst stehen viel weniger Daten als im dt. F-Brief drin, aber zumindest Erstzulassungsdatum, Typ, Gewicht, Fahrgest-Nr. (VIN-Code), Engine-No., Farbe.... drin (den Rest wie zulässige Reifen, Anhängerkupplung.... spart sich die britische Verwaltung).

    - Kaufvertrag

    - Gut wäre ein V11, ansonsten britische Kennzeichen.
    (Vehicle Licence Application/Sorn Declaration) - ist so eine Art Abmeldebescheinigung, den der brit. Eigentümer bei Verkauf, Still-Legung, Verschrottung... beim DVLA (Driver and Vehicle Licensing Agency) - also die brit. Form der Zulassungsstelle einreichen muss.

    Noch ein wichtiger Tip:
    Hatte bei meiner Erstzulassung (eines aus UK importierten LR) hier in Deutschland noch ein kleines Problem. Nach mehrmonatiger Totalrestauration wollte ich meinen Landy mit H-Kennzeichen erstmalig in Deutschland zulassen. Obwohl ich die V5-Papiere, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA (daß das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist) und einen Kaufvertrag hatte, wollte die Zulassungsstelle es nicht zulassen, da der Verkäufer in UK das Auto nicht abgemeldet hatte und somit die britischen Nr.-Zeichen noch als "aktiv" gemeldet waren. Glücklicherweise konnte ich die britischen Kennzeichen noch auftreiben - dann ging es auch mit der Zulassung.

    Folgende Lessons learned habe ich deshalb:
    1. Der Verkäufer (wenn Privatmann) muß nicht identisch mit dem Halter im V5 sein (überprüfe das bei der Abholung vor der Zahlung) - bei Abweichung auf jeden Fall beide Adressen (Verkäufer/Halter) und Telefonnummern geben lassen.

    2. Laß' Dir einen Kaufvertrag, die V5-Papiere sowie eine Abmeldebestätigung vom Verkäufer übergeben oder nehme die britischen Kennzeichen auf jeden Fall mit.


    Die MOT-Papiere (engl. "TÜV") kannst Du wirklich in die Tonne treten - meiner hatte auch frischen MOT - nach genauer Durchsicht und Demontage der Kabine, war das Ausmaß der Verrottung erst richtig erkennbar - habe mich dann für ein komplett neues galvanisiertes Chassis (von Richards) entschieden, alles andere wäre weitere Flickschusterei gewesen. Außerdem waren noch die Bremsen und Bremsleitungen ziemlich runter, von den Federn etc. gar nicht zu sprechen. Also verlaß' Dich keinesfalls auf den britischen MOT!!!

    Ablauf meiner Zulassung mit H-Kennzeichen:

    1. Mit einer Briefkopie (gibt es hier im Serie-Forum eine ganze Sammlung von) eines anderen SWB zur TÜV-Vollabnahme (britischer Import Rechtslenker/Erstzulassung in BRD ==> Gott sei dank hatte ich auch alle Unterlagen (Kaufvertrag, MOT/V5-Papiere.....)
    Der TÜV erstellt im Rahmen der Vollabnahme (Begutachtung nach §21c StVZO für Oldtimer) ein sogenanntes Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis (mehrseitiges Dokument, in dem alle relevanten Daten für die Zulassung eingetragen werden).

    Nicht eintragen/akzeptieren wollte der TÜV bei mir:
    - 3 Sitzplätze vorne
    - Original-Katzenauge hinten (Prüfer meinte es wäre von einem Fahrrad)
    Desweiteren wurde fehlende Warnblinkanlage moniert. Habe auch schon gehört, daß fehlendes Lenkradschloß beanstandet wurde.
    Ansonsten achte bei TÜV-Eintragungen unbedingt auf Folgendes:
    - Datum Erstzulassung (wg. H-Kennzeichen)
    - je nach Bedarf geschlossener/offener PKW

    Falls bereits erfolgt oder erforderlich, vorher klären wenn Du einen anderen Rahmen hast/benötigst (wg. eingetragener Fahrgestellnummer in den Papieren). Bei H-Kennzeichen sollte unbedingt vorher Klärung mit TÜV erfolgen!


    2. Wertgutachten für Oldtimer-Versicherung (H-Kennzeichen)
    (Achtung, da zicken viele rum, deshalb vorher mit Versicherung klären,
    von welcher "Institution" das Wertgutachten stammen soll.
    Meine hat richtig Theater gemacht, da sie unbedingt (warum auch immer) nur ein
    Wertgutachten von Classic Data akzeptieren wollte, obwohl meines von einem
    vereidigten KFZ-Sachverständigen erstellt wurde)

    3. Zulassungsstelle mit TÜV-Vollabnahme + KBA-Bestätigung
    Dort war eigentlich alles i.O. bis auf die Kleinigkeit, daß der englische Vorbesitzer den Wagen in UK nicht abgemeldet hatte, nachdem ich aber die GB-Kennzeichen noch auftreiben konnte, wurden diese (leider!) eingezogen und Zulassung war perfekt (mit schmalen Heck-Nummernschild).

    Hoffe das hilft Dir weiter!
    Harald

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      #3
      AW: Zulassung englischer Serie / H-Kennzeichen

      Mein Rechtslenker ist 2005 über den Kanal gekommen und hat im Rahmen der Oldtimerabnahme beim TÜV eine Vollabnahme erhalten. Wichtig für den TÜV ist der gute Erhaltungszustand oder der gute wiederherstellungszustand. Meiner ist komplett in das Lindgrün umlackiert worden.
      Bei der Versicherung gibts tasächlich Unterschiede. Für die Haftpflicht brauchte ich kein Wertgutachten. Nur für eine Kasko wollte die eine Versicherung eines haben, der anderen reichten Fotos.

      Kommentar


        #4
        AW: Zulassung englischer Serie / H-Kennzeichen

        ... das hilft doch schon sehr weiter ... Vielen herzlichen Dank !!!

        Mal schauen, welcher Landy es dann werden wird ....
        an anderer Stelle wird ja gerade be-forum-t wie man einen Wagen über den Kanal bekommt ... selber fahren heißt wohl die Devise ...

        Schönen Abend noch

        JoeJoe

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          #5
          AW: Zulassung englischer Serie / H-Kennzeichen

          Ja natürlich selbstfahren, habe gerade 1.300 km am Wochenende abgespult, ins Elsaß und zurück. 80 km/h Durchschnitt auf der Hinfahrt, Rückfahrt hat eine Stunde länger gedauert, da ich mein Portemonaie im Hotel vergessen hatte :-(

          Grüße
          manfred
          Angehängte Dateien

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            #6
            AW: Zulassung englischer Serie / H-Kennzeichen

            geiles gespann........... :D:D

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              #7
              AW: Zulassung englischer Serie / H-Kennzeichen

              Bei H-Kennzeichen interessieren die englische Papiere den TÜV-Ing. nicht die Bohne -glaubst gar nicht, was die bereits alles in ihrer TÜV-Datenbank haben .
              Ihm erspart es Arbeit, wenn bereits das Wertgutachten für die Versicherung besteht, ansonsten tuts auch technische Literatur.
              Falls das Fahrzeug angemeldet und sogar auf eigenen Rädern überführt werden kann, darf(schriftliche Einverständniserklärung des Verkäufers im Kaufvertrag, am besten schon eigene Versicherungsdoppelkarte anfordern und mit der eigenen Versicherungs die Deckungszusage für die Überführung absprechen) Registration-Papiere V5 bzw. daraus den kompletten Abschnitt 10- New Keepers Supplement - bekommst du als Papier vom Verkäufer ausgehändigt (es gibt in England keinen dem deutschen Fahrzeugschein vergleichbaren mitzuführenden Nachweis- das machen die alles per Funk und online bei irgendwelchen Polizeimaßnahmen)
              Darunter der Abschnitt 11 - Notification of Permanent Export verbleibt am V5-Bogen dran und wird vom Verkäufer an die DVLA zurückgeschickt..

              Ein paar Wochen später bekommst du dann einen netten Liebesbrief der DVLA, der registration officer wird dir sehr höflich mitteilen, dass du die englischen Kennzeichen leider nicht übernehmen kannst, da du outside Great Britain including BFBO,Channel Islands and Isle of Man wohnst. Dem Brief liegt dann der restliche Bogen der V5C bei und den zieht dann beim Anmelden dein Strßenverkehrsamt ein - die Nummernschilder und die Taxdisk darfste behalten. Die KBA-Anfrage macht mittlerweile die Zulassungsstelle online sofort bei der Anmeldung mit.

              So ists bei mir vor knapp 4Wochen passiert, morgens um halbzehn in Deutschland!
              Zuletzt geändert von delSilencio; 26.04.2009, 22:45.
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