Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

    Hallo hphebel,

    also gut finde ich diese Antwort nicht weil mein Pick up ist nämlich ein 2 Sitzer
    und dann wohl offensichtlicht ein LKW vom äußeren Erscheinungsbild.

    ausserdem wiederspricht sich das mit den Schreiben des mw Niedersachsen und nein es wird kein Bundesrecht gebrochen wen die Länder das anderst machen ... steht in den link weiter oben irgend wo drin bmvbs überlässt den Ländern die vorgehensweise .... wie schon geschrieben die Erlasse habe ich mittlerweile von 7 oder 8 Bundesländern, auf der Seite von Bremen steht extra nochmal bei das man keine Ausnahmegenehmigung mehr benötigt .. und es geht immer noch um Sport und Freizeit Anhänger sowie Wohnis hinter Lkw bis 3,5 T

    Kommentar


      AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

      Hallo campo4x4,

      das eine schließt das andere ja nicht aus.
      Die Schreiben, die Du hast, gelten ja auch für LKWs und sind so unbestritten.

      In meinem Fall ging es mir darum was ein LKW ist, da dies eben nicht in der StVO geklärt ist.
      Und hierfür ist eben NICHT ausschlaggebend, was im Fahrzeugschein steht.

      In Deinem Fall handelt es sich damit wohl um einen LKW < 3,5to zGG., für den die von Dir gesammelten Ausnahmegenehmigungen Geltung haben.

      Hier ist überhaupt kein Widerspruch.
      In meinem Schreiben wird hingegen klargestellt, dass für einen gewissen Teil der hier vorkommenden Fahrzeuge, die Fahrzeugklasse N1G sind, das Sonntagsfahrverbot gar kein Problem mehr darstellt, weil es sich eben trotz N1G, gar nicht um einen LKW handelt.

      Dir ist damit sicherlich nicht geholfen, aber doch immerhin einigen anderen. Andererseits ändert sich für Dich ja auch nichts, weil Du ja schon vor dem Schreiben davon ausgegangen bist, einen LKW zu fahren. ;)
      Zuletzt geändert von hphebel; 09.08.2012, 18:12.

      Kommentar


        AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

        Moin Herr Hebel,

        da hast du wohl wahr, wobei ich befürchte das Du wen in den Papieren steht LKW bei der Polizei Probleme bekommst und Einspruch einlegen must wen nicht sogar einen Anwalt einschalten musst. Mir geht es bei der Sache dadrum endlich mal ein wenig Rechtssicherheit zu bekommen ...bis lang ist mir das nur für Niedersachsen gelungen .... na ja Bremen und Sachsen haben es ganz offenziell auf deren Internetseite stehen.

        Kommentar


          AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

          Moin campo,

          genau um die Rechtssicherheit ging es mir ja auch. Und zur Info:

          In den neuen EU Papieren steht ja genau nicht LKW drin, sondern N1G.
          Und da das Schreiben vom Bundesministerium als der Legislative zuzuordnende Behörde berechtigt ist für gesamt Deutschland zu definieren, was ein LKW ist oder eben nicht, kann (mit diesem Schreiben) der kontrollierende Polizist einen zumindest nicht mehr Sonntags wegen dem Sonntagsfahrverbot festhalten, weil im Schein N1G drin steht.
          Wenn man zusätzlich noch ein Schreiben der Judikative (Sprinter-Urteilsbegründung) mitführt wird es doppelt schwierig für den Polizisten, da er sich in diesem Falll als Exekutive sowohl über Judikative als auch Exekutive hinwegsetzen würde. Und hierfür wird man mit Sicherheit keinen Anwalt bemühen müssen. Das Verlangen der Prüfung des Sachverhaltes vor Ort oder/und ein Widerspruch gegen die Entscheidung des Polizisten und den Bußgeldbescheid sollten mehr als ausreichend sein.

          Anders sieht es natürlich aus, wenn der Polizist der Meinung ist, dass es sich bei dem Fahrzeug wegen Aufbau etc. um einen LKW handelt.

          Für mich und sicherlich viele hier (insbesondere Besitzer von neuen Defendern) ist dieses offizielle Schreiben sehr viel wert, da die neuen Defender nur noch als N1G zugelassen werden können. Mit dem Schreiben ist endlich offiziell geklärt, dass es sich damit nicht automatisch um einen LKW im Sinne der StVO handelt (Zumal man PKW-Steuer bezahlen muß, was hier aber nicht hingehört).

          Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg bei Deinem Kampf für die bundeseinheitlichen Sonderrechte für LKW mit Anhänger.

          Allen eine gute Fahrt, insbesondere Sonntags mit Hänger :)

          Kommentar


            AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

            Aus der Masse ergibt sich eine Essenz.

            Vielen Dank allen fleissigen Vorschriftensammlern!

            So langsam schält sich da etwas heraus, was für uns nutzbar ist. Vor allem das posten von Antwortschreiben und Vorschriftenauszügen ist sehr hilfreich, weil dort die Argumente drin sind, die wir brauchen.

            Ich glaube, dass sich ein aufgeschlossener Beamter vor Ort durchaus von solchen Papieren beeindrucken lässt.
            Zumindest aber wird jede Entscheidung gegen uns immer wackeln.
            Und hier ergibt sich wahrhaftig ein Weg, sich auf einen juristischen Grundsatz zu stützen.

            "in dubio pro reo".

            Und wenn dieses Vorschriftenhickhack nicht Grund genug sein darf, um "in dubio" zu unterstellen.......


            Also: nochmals vielen Dank für die viele Arbeit.
            Vielleicht kommt am Ende noch etwas ganz habhaftes heraus, womit alle Beteiligten gut umgehen können.



            Grüssle

            der WüFu

            Kommentar


              AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

              hm ... da erscheint mir nun ein neues thema ... vielleicht hat einer der herren ja da eine idee, wie das amt die neue zulassungsbescheinigung ausstellen wird:

              mein range 3,5 liter war einige jahre abgemeldet. im alten fahrzeugbrief ist er ein "LKW", 400kg nutzlast.
              wird der nun N1G - oder LLKW ?
              als NiG würde er mit seinen 28 jahren als nicht-entgifteter benziner nach hubraum besteuert (887 €).
              als LLKW mit 400 kg NL kostet er nach-wie-vor - 148 €
              die lkw-steuer bekomme ich wegen gewerbebetrieb hier immer problemlos beim FA durch - aber ggf. nicht bei N1G.

              kann mit da einer was wirklich hilfreiches dazu sagen ?
              euer Rangie_V8
              Schaf lügt ! ... Ziege auch.

              Kommentar


                AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                Moin hp (steht das für Hans-Peter?)


                ok da hast du definitiv recht wen N1G in den Papieren seht funktioniert das wohl bestimmt, aber alle die alte Ksten fahren und noch LKW bekommen Probleme in noch etlichen Bundesländern ... ich persönlich finde das besonderst blöd für Hessen und für Thüringen ..den Thüringen ist schön und durch Hessen muss ich wen ich in den Süden möchte
                bei mir geht es um dieses Fahrzeug Gespann

                Stichworte bearbeiten
                und in den Papiern steht LKW offner Kasten

                Rangie,
                ich glaube nicht das das geändert wird mein Campo hat auch neue Papiere und ist weiterhin LKW, aber mit sichrheit weiß ich das nicht ...da fragst Du am besten bei deiner Zulassungsstelle nach. Was hat den dein Rang für ein zGG und was darf der ziehen.
                Zuletzt geändert von campo4x4; 10.08.2012, 09:25.

                Kommentar


                  AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                  Auch wenn das Fahrzeug lange gestanden hat, dann wird bei der Neuanmeldung der vorherige Stand wieder hergestellt - heisst, wenn das ein LKW war, dann wird das auch wieder wie vorher eine LKW Zulassung (allerdings NICHT zwingend wieder eine Gewichtsbesteuerung, weil das im Ermessen des Sachbearbeiters im FA ist).

                  Umgehen kann man das nur mit einer Umtypisierung, die einfach ist, wenn es jüngere Baujahre gibt für die eine entsprechende EU-Typisierung vorliegt und schwierig, wenn nicht (=Einzelabnahme mit viel Behördenkrieg und der Gefahr das Gerät gar nicht mehr zugelassen zu bekommen ... RoHS, Emission, Lärm etc müssen bei Neutypisierung wie aktuell eingehalten werden).

                  Gewichtsbesteuerung (LKW) plus kein-Sonntagsfahrverbot mit Anhänger wird wohl nix werden können ...

                  Kommentar


                    AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                    also mein FA besteuerte die LKWs (nissan Md21 und Range-rover) bisher immer als LKW, da ja gelichzeitig auch ein gewerbebetrieb besteht. das ist die grundlage dafür. auch zuletzt bei der ummeldung meines pick-ups von person a auf person b.
                    wenn die zulassungsstelle den range wieder genau so zulässt, wie es der alte (neuere) kraftfahrzeug"brief" (nicht die zul-besch II) drin stehen hat, dürfte es sicherlich keine probleme geben.
                    der nissan soll gleichzeitig (vorrübergehend) abgemeldet werden, da er mal wieder getriebeschaden hat und die kosten gerade am explodieren sind. :(

                    aber LKW mit anhänger und ohne sonntagsfahrverbot geht tatsächlich - aber nur mit wohnklo oder sportgeräteanhänger. holz aus dem wald holen darfst du erst ab 22.00. ;)
                    euer Rangie_V8
                    Schaf lügt ! ... Ziege auch.

                    Kommentar


                      AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                      Hallo Rangie,
                      mir ging gerade so durch den Kopf ... wen dein V8 ????
                      Defination Zugmaschine...
                      1. Zugkraft an der Anhängerkupplung gleich oder größer dem 0,3fachen Wert des zulässigen Gesamtgewichtes der Zugmaschine.Zerf ³ 0,3 × Gzul bei einer Geschwindigkeit (Bezugsgeschwindigkeit) ³ 5 km/h
                      2. Das Kraftfahrzeug muß mindesten für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zul. Gesamtgewichtes technisch geeignet sein.

                      Wen das bei deinen Autowagen zutrifft dürftes Du sogar am Sonntag mit ne Minibagger oder der führe Holz fahren .... war nur so eine Idee die hier eigentlich ja nicht rein passt ...kannste Dir ja mal gedanken drüber machen.

                      Kommentar


                        AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                        Zitat von rangie_v8 Beitrag anzeigen
                        also mein FA besteuerte die LKWs (nissan Md21 und Range-rover) bisher immer als LKW, da ja gelichzeitig auch ein gewerbebetrieb besteht. das ist die grundlage dafür. auch zuletzt bei der ummeldung meines pick-ups von person a auf person b.
                        wenn die zulassungsstelle den range wieder genau so zulässt, wie es der alte (neuere) kraftfahrzeug"brief" (nicht die zul-besch II) drin stehen hat, dürfte es sicherlich keine probleme geben.
                        der nissan soll gleichzeitig (vorrübergehend) abgemeldet werden, da er mal wieder getriebeschaden hat und die kosten gerade am explodieren sind. :(

                        aber LKW mit anhänger und ohne sonntagsfahrverbot geht tatsächlich - aber nur mit wohnklo oder sportgeräteanhänger. holz aus dem wald holen darfst du erst ab 22.00. ;)
                        Wohnklo und Sportgeräteanhänger geht nur mit grünem Kennzeichen oder wenn Wohnklo im KFZ Schein steht! zB Kastenanhänger mit Sportgeräten drin am LKW hinten dran geht definitiv nicht.

                        Kommentar


                          AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                          @Ninety
                          mooooment,das GRÜNE kennzeichen bedeutet nur das das jeweilige
                          fahrzeug (egal ob anhänger oder kfz) steuerfrei unterwegs ist.........nichts weiter.
                          auch auf normalen anhängern mit schwarzem nummernschild kann ich sportgeräte
                          transportieren aber eben auch andere sachen.ergo ist es gleichgültig welche zulassung
                          der anhänger hat,wichtig ist die derzeitige nutzung............
                          mit einem steuerfreien pferdeanhänger darf ich nichtmal latten aus dem baumarkt holen !!!

                          Kommentar


                            AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                            Nein, Siggi, da liegst Du leider falsch.

                            Ein Anhänger "zu Sport- oder Freizeitzwecken" ist nur dann ein solcher, wenn das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
                            Wohnanhänger
                            Faltcaravan
                            Pferde-, Boots-, Fahrrad-...etc Anhänger.

                            Nur ein Dachzelt auf den Hänger binden geht nicht.

                            Es handelt sich bei diesen Ausnahmeregelungen um Bauartbezüge und nicht um Nutzungsbezüge.

                            Und aus diesem Grund darfst Du auch in einem Pferdetransporter mit schwarzem Kennzeichen am Sonntag kein Holz fahren, weil er dann ein Holztransporter ist und das geht Sonntags nich.
                            Unter der Woche darfst Du auch kein Holz fahren, weil der Pferdeanhänger bauartgemäss nicht dazu bestimmt ist, Holz zu fahren.

                            Mit der grünen Nummer verstösst man nur ZUSÄTZLICH gegen Steuergesetze, weil Du das grüne Kennzeichen für einen Pferdetransporter bekommst, um (sinngemäss: für Deinen Landwirtschaftsbetrieb) Pferde zu transportieren.

                            Grüssle

                            der WüFu

                            Kommentar


                              AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                              Hallo an Alle,

                              auch ich möchte mich bei den fleißigen Sammlern, für die Info´s bedanken.
                              Als 110 SW, MY 2012 Fahrer, habe auch ich schon mit verschiedenen Polizeistationen auch Autobahn, gesprochen und immer wieder neue Antworten erhalten. Nie aber schriftlich und im Konjunktiv und somit wischi waschi.
                              Nochmals danke.:]

                              Kommentar


                                AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                                @ ninety: grünes kennzeichen hat mit unserem thema gar nix zu tun .... grün heisst nur: steuerfrei.

                                welche kennzeichenfarbe hat denn nigeria ;)
                                Zuletzt geändert von rangie_v8; 10.08.2012, 12:54.
                                euer Rangie_V8
                                Schaf lügt ! ... Ziege auch.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X