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LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

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    AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

    Moin!

    Gut! Die Beamten auf der Straße sind auch nur Menschen. Kann ja nicht jeder soviel Ahnung haben, wo es in unserer Bananrepublik ja etwas hin und her geht. Wir sind letzt rausgewunken worden (Crafter als Womo 3,5 t, Landy auf Trailer hinten dran) Fahrzeugschein (nur Kopie) Warnlampe nicht dabei, macht 25,-€, das Geld passend hingehalten und als Antwort bekommen: ich kann nicht wechseln, gute Fahrt.
    cu Knud

    mit eigenem Fahrgelände bei Grevesmühlen

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      AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

      Zitat von Dieter Bernhardt Beitrag anzeigen
      Du hast einen PKW, hier geht es um LKW,
      weiß ich, er sieht aber aus wie ein LKW und Arlo wollte wissen ob kontrolliert wird.
      Antwort: ja, es wird und die Beamten richten sich nach dem was im Schein steht.
      "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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        AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

        Antwort: ja, es wird und die Beamten richten sich nach dem was im Schein steht.
        Kann ich so bestätigen:http://www.blacklandy.de/blboard/forum/showthread.php?t=82226

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          AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

          Moin Landyfahrer,

          erstmal stelle ich mich kurz vor.

          Ich bin der Ralf (48) und bin freier Fotograf und Hausmann:D
          und nein ich fahre keinen Landy (obwohl ich den als Kind schon klasse fand ... Daktari sei dank) sondern einen Opel (Isuzu) Campo4x4 2.5 TD Pick up / LKW.

          Angemeldet habe ich mich bei euch genau wegen diesen Thema
          LKW Fahrverbot am Sonn- und Feiertagen mit Anhängern ..diskutiert ihr ja hier schon länger.

          Der AvD hat da ja auch eine Liste zu ....

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          die aber leider nicht viel wert ist wen die vom Trachtenverein nichts davon wissen.

          Ich habe nämlich in den letzten Tagen bei mehren Polizisten mal nachgefragt ..waren alle sehr nett und haben sich echt bemüht ... aber alle keine Ahnung davon gehabt ... die Aussagen gingen von "das ist doch kein LKW Dich würde ich nicht kontrollieren" bis zu "den Erlass (Niederachsen) kenne ich nicht für mich gilt §30 und ich würde Dich anzeigen wen ich Dich Sonntags mit wohnwagen erwische" und auch "überhaupt keine Ahnung von weiß ich nicht"

          übrings von Schleswig Holstein das schreiben habeich hier auch vorliegen und ne netten Brief der rechtsAbteilung des ADAC nutzt aber alles nix
          da § 30 ja noch gilt und wen man an den falschen gerät bleibt man am Sonntag bis 22.00 stehen und zahlt die Strafe.

          Ich würde ja gerne mal erfahren was euch Polizisten oder auch Strassenverkehrsämter dazu erzählen ... wissen die bei euch bescheid ?
          Macht mir und euch selbst die Freude und fragt mal nach....:D

          in diesen Sinne immer genug Luft unterm Diff.
          Der Ralf

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            AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

            Also ich bin in RLP kurz vor Koblenz 1999 auf der Autobahn rausgewunken worden.Der Grüne sprach : Das iss ja typisch, Steuern sparen aber sich nicht ums Sonntagsfahrverbot scheren !!
            Ich sprach : Ich zahle ihr Gehalt und werd noch dumm angeblafft dafür.

            Resultat : Anzeige, 3 Punkte, ich glaube 600 D-Mark ( die währung die noch Wert hatte ) wegen verstosses gegen das Sonntagsfahrverbot.
            Seitdem Sonntags solo

            Gruß Ede

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              AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

              Ich sprach : Ich zahle ihr Gehalt und werd noch dumm angeblafft dafür
              das nennt man preistreiberei - das hättest du billiger bis nur verwarnung haben können ... ;)
              gruss
              andreas

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                AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                Moin Ede,

                mal davon abgesehen das es nicht nett ist sowas zusagen ...der Mann macht seinen Job und punkt. Das einizige was man ihn vielleicht vorwerfen könnte er hat sich den falschen Beruf gewählt:D

                dennoch bin ich der Meinung Du hast zuviel gezahlt als Fahrer und Halter wäre es nur 80DM gewesen wen der Halter ein anderer gewesen wäre und dich beauftragt hätte los zu fahren für ihn die 600 und für Dich immer noch 80.

                Wo das steht ... in den Gesetzen musst du mal suchen gehen.

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                  AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                  Punkt 1
                  hinterher ist man schlauer, der grüne Mann hat die Gesetze nicht gemacht :o

                  Punkt 2
                  Ich bin Halter und Fahrer, der Richter erklärte mir, daß ihm mein unwissen bzgl. Anhängerbetrieb nicht fremd sei, und das sei die Mindeststrafe.
                  Ich war jung und er brauchte das Geld
                  Gruß Ede

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                    AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                    Moin

                    hier das von S-H http://up.picr.de/2390340.pdf

                    eben hat mich der freundliche Herr der Polizeidienststelle angerufen ... ja sie durfen fahren ... sagt er als ich ihn fragte wo ich das nach lesen kann ...schweigen ... er meinte nur Nebenbestimmungen des Landes Niedersachsen zu §30 ... ich sagte das hätte ich gerne schriftlich .. und wieder schweigen... er wollte sich wieder bei mir melden.

                    na schauen wir mal :D
                    Der Ralf

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                      AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                      Ich habe alle diese ausdrucke vorsorglich immer dabei in meinen beiden - als LKW zugelassenen - Geländewagen.
                      Nach dem 01.04.2008 wurde ich aber niemals Sonntags mehr angehalten, weder mit dem Nissan-Kipper und Wohnwagen am Haken, noch mit dem LKW-zugelassenen Range-Rover.
                      Ich denke die Folkloretruppe, bzw. die schwarzen Feuerwehrmänner wissen das alle in Niedersachsen.
                      ... woanders?
                      Keine Ahnung.
                      Niedersachsen und Bremen sind so schön, dass ich selten über deren Grenzen hinaus will ;)
                      euer Rangie_V8
                      Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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                        AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                        Moin Rangie,

                        von wegen in Niedersachsen wissen das alle, das habe ich ja nun in den letzten Tagen erleben dürfen.

                        Den Schrieb für Bayern habe ich auch gefunden und für Sachsen steht es
                        auf der Homepage sachsen.de

                        Berlin, Brandenburg, Hessen, Saarland, Hamburg, Sachen-Anhalt, Thüringen, und Rheinland-Pfalz habe ich noch nichts gefunden.

                        Berlin und Brandenburg geht wohl nur mit Gebührenpflichtiger Ausnahmegenehmigung !

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                          AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                          soeben mit unserer polizei telefoniert.

                          BAB-Autobahn-Kommisariat Langen-Debstedt - (Niedersachsen).

                          "Ich würde sie mit Wohnanhänger oder Sportgeräteanhänger nicht anhalten".

                          Dann habe ich ihm von den Verfahrensregelungen zum § 30 STVO erzählt, vorgelesen, und um Prüfung gebeten.
                          Abschließend will er sich nicht äußern, weil er sich erst in die Materie einlesen will - zu morgen - aber grundsätzlich hat er empfohlen:

                          "Bitte nehmen Sie die Ausdrucke in Papierform im Fahrzeug mit, und nach meiner Sicht und auch der meiner Kollegen würde es keinen Grund geben, ein Fahrzeug (das nach STVO § 30, Abs. 3, unter Pos. 1/1.1 bis 1/1.6 fällt) an der Weiterfahrt zu hindern, noch Bußgeldverfahren einzuleiten."

                          Die Fahrzeuge unter Ziff. 2, dürfen nicht "einfach so" am Sonntag fahren. Aber die untere Verkehrsbehörde muss auf Verlangen eine Genehmigung ausstellen, die auch als Telefax (genügt) im Fahrzeug mitgeführt werden muss.

                          Das sind für mich eigentlich klare Ansagen.
                          Zuletzt geändert von rangie_v8; 07.08.2012, 15:53.
                          euer Rangie_V8
                          Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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                            AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                            Hallo Rangie,

                            ich glaube Dir das ja auch und sehe das genau so .... aber eine rechtsverbindliche Aussage habe ich von keinen der 4 Polizisten bekommen 2 haben gleich abgewunken keine Ahnung von ... 1er meinte er würde mich Anzeigen wen er mich erwischt mit wohi am Sonntag und der letzte meinte es wäre kein Problem und ich darf Sonntags fahren .... wo bei mir auch dieser nicht sagen konnte wo das steht... wen es es so ist (was ich ja auch glaube und hoffe) muss es ja eine Dienstanweisung oder ähnliches geben aber irgendwie gibt es die wohl nicht oder ist nicht zu finden. Achso gefragt habe ich bei der Polizei Nienburg / Weser Niedersachsen.

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                              AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                              habe das alles doch schon ausführlich geschildert. dieses stück papier ist die dienstanweisung. die beamten müssen sich nur die zeit nehmen und ihre post lesen.
                              ich sehe das als rechtsverbindlich an.

                              euer Rangie_V8
                              Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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                                AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                                ... mit bitte um unterrichtung der polizeidienststellen.

                                und genau hier liegt der hund begraben. die untere verkehrbehörde hat das nicht weitergeleitet. wohl und scheinbar in kaum einem landkreis.
                                von unseren steuergeldern leben die beamten - und informieren ihre angrenzenden dienststellen nicht.
                                euer Rangie_V8
                                Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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