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LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger
AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger
das könnte ich, aber hinterher wirft man mir vor ich hätte einen Massenprotest los getreten :D Ist ja auch blöd wenn da immer das gleiche steht.
Ist doch auch nichts schwieriges, einfach nur die Gegebenheiten nennen (welche bei jedem anders sind) und fragen ob man "Betroffener" ist.
Und ganz ehrlich: Ich habe ein Fax geschrieben, hab's verschickt und in den Müll geworfen, habe schon genug Papier in Ordnern ;) Das ist für mich ja nicht so wichtig, wollte ja bloß mal eine Antwort vom Amt für das Forum.
Edit sagt: Ich sehe gerade das ich es doch gespeichert habe...
hatte schon solche Geschichten gelesen, aber ich interpretiere die Rechtslage anders, finde das auch eindeutig und handel dementsprechend (fahre aber auch selten am Sonntag mit dem Hänger).
Um der Diskussion hier mal ein Ende zu setzen habe ich eine Anfrage gestellt. Die sieht anders aus als bei dem Link von dir und ich habe auch nicht in Schleswig Holstein angefragt. Also müssen wir jetzt auch erst einmal nicht spekulieren, so lange noch keine Antwort vorliegt.
Kann ja jeder mal eine Anfrage bei der für ihn zuständigen Verkehrsbehörde stellen. Die dürfen ja auch mal wissen das die Bürger in dem Chaos nicht mehr zurecht finden.
Natürlich stelle ich das hier rein, wenn ich irgendwann mal eine Antwort bekomme.
Naja, ich finde es schon etwas schwierig in einem deutschen Land eine andere Rechtsmeinung als die für die Vergabe der Ausnahmegenehmigung zuständige Behörde zu verteidigen. Ich bin mal auf die Antwort deiner zuständigen Behörde gespannt ...
AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger
Das ist ja nicht meine persönliche Meinung, sondern aktuelle Rechtssprechung (also das es auf den Aufbau und den Zweck der Fahrt ankommt). Das kann sich ja nicht jede Behörde so hinbiegen wie sie es gerade wollen (auch wenn sie das laufend machen). Das ist so eine Manie bei den Behörden, erstmal ablehnende Haltung einnehmen und nur wenn man 30000 % ig überzeugt ist vielleicht was zulassen. Umgekehrt wäre eigentlich richtig.
Die Gesetze sind so kompliziert das "Fachleute" schon nicht wissen wie es gemeint ist aber der Bürger soll es wissen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das ist schon alles komisch.
Ich bin auch mal neugierig was dabei raus kommt und wie es begründet wird, wenn es nicht erlaubt sein sollte, mit dem Defender und Hänger zu fahren.
Mit den Straßenverkehrsbehörden habe ich ja sonst nichts zu tun, aber mit einer ähnlichen Behörde die mit anderem Verkehr zu tun hat.... das hat mir schon einige graue Haare eingebracht...
AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger
Grüsst euch.
Wie ist das denn geregelt wenn ich als Ausländer mit meinem Ländy am Samstag nach Deutschland einreise. Um Teile zu hohlen die ich gekauft, ersteigert oder sonst etwas habe. Und dann erst am Sonntag wieder nach Hause fahre. Darf ich dann mit meinem Ländy samt Anhänger nicht fahren???
Ich habe um Aufklärung gebeten, ob für das "Sonntagsfahrverbot" (allgemeiner Rechtssprechung folgend) ein LKW dann ein LKW ist, wenn Aufbau und Nutzung einem LKW entspricht und somit ein Defender mit 7 Sitzplätzen (N1G), welcher bei der Finanzbehörde als PKW eingestuft wird, bei einer privaten Fahrt mit Anhänger nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen ist. Und ob man genehmigungsfrei fahren darf, sowohl für das Bundesland wo ich angefragt habe, wie auch in ganz Deutschland.
In der Regel antworten die auch, es dauert nur meistens länger. Manchmal kommt man auch in diese "nicht zuständig - Endlosschleife"... einfach mal abwarten ;)
Das Problem hängt wohl auch damit zusammen, daß der Defender Stationwagon mit dem neuen TD4-Motor als Lkw eingestuft wird, also unter das Fahrverbot für Lkw + Hänger fällt.
Beim Defender Stationwagon mit TDI-Motor oder mit TD5-Motor war das viel besser, der wurde standardmäßig immer als Pkw eingestuft und darf auch am Sonntag mit Anhänger fahren.
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Wie ist das denn geregelt wenn ich als Ausländer mit meinem Ländy am Samstag nach Deutschland einreise. Um Teile zu hohlen die ich gekauft, ersteigert oder sonst etwas habe. Und dann erst am Sonntag wieder nach Hause fahre. Darf ich dann mit meinem Ländy samt Anhänger nicht fahren???
Grüsse Aus der Schweiz Ueli
Mal davon ausgehend,dass dein Fahrzeugschein den Landy als LKW ausweist,
musst du deine Termina so legen,dass du nicht in die Fahrverbotszeiten fällst.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger
ob die polizei das kapiert? gg
also ich hab einen utility
also hinten verblecht u trennwand
die trennwand is draussen u wurde schon aufgehalten u es hat nie wer etwas gesagt
AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger
"ob die polizei das kapiert? "
Zur Not legen dein Gespann solange still,
bis sie jemanden gefunden haben,der
ihnen das erklärt.
Kann bei einem längeren Wochende ziemlich interessant werden.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger
Nun ist das ja so, das bei uns in der Schweiz, dass es erst ein LKW ist wenn sein gG grösser als 3500Kg ist. Wir unterscheiden aber bis 3500kg zwischen Personenwagen und Lieferwagen. Und bis 3500kg gibt es kein Sonn und Feiertagsfahrverbot. Ob nun mit oder ohne Anhänger. Und es kommt auch nicht darauf an, was es für ein anhänger ist. Solange auch sein gG nicht über 3500kg ist.
Wie ist das denn geregelt wenn ich als Ausländer mit meinem Ländy am Samstag nach Deutschland einreise. Um Teile zu hohlen die ich gekauft, ersteigert oder sonst etwas habe. Und dann erst am Sonntag wieder nach Hause fahre. Darf ich dann mit meinem Ländy samt Anhänger nicht fahren???
Grüsse Aus der Schweiz Ueli
.....egal was in der schwez oder in timbuktu gilt..............ab 2200h darfst du wieder nach hause............vorher nicht......... :p
strassenverkehrsgesetze gelten für ALLE fahrzeuge die in deutschland unterwegs sind.............und da gint eben ein fahrverbot
für LKW +7,5t oder < mit anhänger an sonn-und feiertagen bis 2200h...........auch für neutrale schweizer......... :D
natürlich gibts dafür keinen grund und ist völliger blödsinn..........ist aber nunmal gesetz........:(
AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger
Wenn im Fahrzeugschein Personenkraftwagen oder M1 steht, dann darfst du mit Anhänger am Sonntag fahren - es sei denn über die Fehmarnbrücke bei Sturm, da dürfen nämlich PKW mit Anhänger und leere Laster nicht drüber (und ausserhalb der Sonn- und Feiertagsverbote also folglich der N1 Defender beladen mit beladenem Anhänger darf drüber) - oder du führst einen Autotransportanhänger mit, auf dem ein angemeldetes Fahrzeug steht und du machst das nicht zu Sportzwecken (dann braucht du einen gewerblichen TRansportschein auch wenn du privat fährst ... immer wieder ein beliebtes Spiel der Rennleitung).
Wenn im Schein LKW oder N1 steht (Achtung, im Detail ist N1 nicht genau gleich mit dem alten LKW), dann darfst du an Sonn- und Feiertagen mit Anhänger nicht fahren, es sei denn der Anhänger hat ein grünes Zeichen, ist im Schein als Sportanhänger bezeichnet oder ein Wohnwagen.
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