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LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

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    #46
    AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

    Du meinst den Fahrer..???

    Danke für die Blumen...

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      #47
      AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

      Sollen die Damen und Herren der Rennleitung mich als Privatmann ruhig anhalten.
      Bezahlt wird vor Ort def. NICHTS und den anschließenden Bußgeldbescheid
      gebe ich dann mit der Advo-Card weiter.

      Und weiter kümmert mich das nicht!!!

      Ende und over
      Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

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        #48
        AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

        Ich hab von meiner Genehmigungsbehörde in NRW den bekannten Schrieb bekommen, dass ich mit dem Anhänger zu Sportzwecken genehmigungsfrei bin. Mit Absender, Fax-Nr. usw. Da ich überwiegend in NRW und Niedersachsen fahre, sollte es keine Schwierigkeiten geben. Sollte ich in Hessen angehalten werden, kann ich mich aufgrund des Schreibens auf den Verbotsirrtum berufen (Alle Bundesländer...). Ich weiß allerdings, dass in Hessen die Bußgeldstelle in Kassel, die für fast ganz Hessen zuständig ist, versucht, auch die gut 300 Euro Bußgeld für den Halter einzutreiben. Auch wenn Fahrer und Halter ein und dieselbe Person sind - entgegen aller Rechtskommentare. Hauptsache, es wird Kasse gemacht.

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          #49
          AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

          Tja, die Hessen müssen ja auch viel Geld eintreiben, denn wenn Einspruch gegen den Bescheid erhoben wird, wird das für die teuer.
          Denn damit kommen die nämlich nicht durch.
          Deshalb:
          Nicht vor Ort bezahlen, Bescheid abwarten und Einspruch per RA einlegen.
          Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

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            #50
            AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

            Zitat von Landyandi Beitrag anzeigen
            Ich hab von meiner Genehmigungsbehörde in NRW den bekannten Schrieb bekommen, dass ich mit dem Anhänger zu Sportzwecken genehmigungsfrei bin. Mit Absender, Fax-Nr. usw. Da ich überwiegend in NRW und Niedersachsen fahre, sollte es keine Schwierigkeiten geben. Sollte ich in Hessen angehalten werden, kann ich mich aufgrund des Schreibens auf den Verbotsirrtum berufen (Alle Bundesländer...). Ich weiß allerdings, dass in Hessen die Bußgeldstelle in Kassel, die für fast ganz Hessen zuständig ist, versucht, auch die gut 300 Euro Bußgeld für den Halter einzutreiben. Auch wenn Fahrer und Halter ein und dieselbe Person sind - entgegen aller Rechtskommentare. Hauptsache, es wird Kasse gemacht.
            Was fuer ein Schreiben ?

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              #51
              AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

              ich habe auch spaßeshalber eine Anfrage eingereicht, mal sehen was zurück kommt...

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                #52
                AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                Wo ?

                Was ?


                wie ?


                Pn

                Kommentar


                  #53
                  AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                  Wo ?

                  Was ?


                  wie ?


                  Pn
                  Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

                  Kommentar


                    #54
                    AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                    deine anfrage und das schreiben würden mich auch interessieren .... vllt besser per PN
                    euer Rangie_V8
                    Schaf lügt ! ... Ziege auch.

                    Kommentar


                      #55
                      AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                      .... die Anfrage ist sicher für viele von großem Interesse und nichts Individualvertrauliches - wieso deshalb per PN .... ?

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                        #56
                        AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                        soweit keine privaten daten drin stehen, könnte man ja auch als pdf das ganze veröffentlichen.
                        euer Rangie_V8
                        Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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                          #57
                          AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                          Ich habe um Aufklärung gebeten, ob für das "Sonntagsfahrverbot" (allgemeiner Rechtssprechung folgend) ein LKW dann ein LKW ist, wenn Aufbau und Nutzung einem LKW entspricht und somit ein Defender mit 7 Sitzplätzen (N1G), welcher bei der Finanzbehörde als PKW eingestuft wird, bei einer privaten Fahrt mit Anhänger nicht vom Sonntagsfahrverbot betroffen ist. Und ob man genehmigungsfrei fahren darf, sowohl für das Bundesland wo ich angefragt habe, wie auch in ganz Deutschland.

                          In der Regel antworten die auch, es dauert nur meistens länger. Manchmal kommt man auch in diese "nicht zuständig - Endlosschleife"... einfach mal abwarten ;)

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                            #58
                            AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                            Zitat von Jak Beitrag anzeigen
                            ich habe auch spaßeshalber eine Anfrage eingereicht, mal sehen was zurück kommt...
                            Diesen erfolglosen Versuch (Stormarn S-H: Sportanhänger im Sinne der Ausnahmeregelung ausschließlich wenn grünes Kennzeichen) hier kennst du? http://img341.imageshack.us/img341/8...einanhnger.pdf

                            Kommentar


                              #59
                              AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                              hatte schon solche Geschichten gelesen, aber ich interpretiere die Rechtslage anders, finde das auch eindeutig und handel dementsprechend (fahre aber auch selten am Sonntag mit dem Hänger).

                              Um der Diskussion hier mal ein Ende zu setzen habe ich eine Anfrage gestellt. Die sieht anders aus als bei dem Link von dir und ich habe auch nicht in Schleswig Holstein angefragt. Also müssen wir jetzt auch erst einmal nicht spekulieren, so lange noch keine Antwort vorliegt.

                              Kann ja jeder mal eine Anfrage bei der für ihn zuständigen Verkehrsbehörde stellen. Die dürfen ja auch mal wissen das die Bürger in dem Chaos nicht mehr zurecht finden.

                              Natürlich stelle ich das hier rein, wenn ich irgendwann mal eine Antwort bekomme.

                              Kommentar


                                #60
                                AW: LKW-Fahrverbot an sonn- und Feiertagen mit Anhänger

                                Moin Jak,

                                vielleicht könntest Du ja eine (personenbezogene Daten entfernte) Version Deiner Anfrage hier posten?

                                Dann muß nicht jeder sich da was neues aus den Fingern saugen.

                                HaPe

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