Hallo hphebel,
also gut finde ich diese Antwort nicht weil mein Pick up ist nämlich ein 2 Sitzer
und dann wohl offensichtlicht ein LKW vom äußeren Erscheinungsbild.
ausserdem wiederspricht sich das mit den Schreiben des mw Niedersachsen und nein es wird kein Bundesrecht gebrochen wen die Länder das anderst machen ... steht in den link weiter oben irgend wo drin bmvbs überlässt den Ländern die vorgehensweise .... wie schon geschrieben die Erlasse habe ich mittlerweile von 7 oder 8 Bundesländern, auf der Seite von Bremen steht extra nochmal bei das man keine Ausnahmegenehmigung mehr benötigt .. und es geht immer noch um Sport und Freizeit Anhänger sowie Wohnis hinter Lkw bis 3,5 T
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