Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
hallo, ich würde es auf jeden fall machen, denn wohnmobile sind nicht dem negativen image des geländewagen behaftet und verfügen über eine funktionierende lobby. die hürden um womo zu werden werden in zukunft sicher höher. ich denke es wäre auf längere sicht (falls die umweltzone bestand hat) möglich dass eine plakettebefreiung für womos denkbar ist. da die ganze debatte um kat und dpf fruchtlos endete, ist die womo zulassung auf dauer der wohl die sicherste und berechenbarste möglichkeit. bezüglich pkw steuer kannst du ja mal das glücksrad drehen, denn in ein zwei jahren kommt wieder der grosse kazenjammer der auto industrie, die dann mit den folgen der abwrackpremie zu kämpfen haben wird. dann wird unser staat mal wieder die "steuerungsfunktion" der kfz steuer bemühen, den rest kann man sich wohl denken.
hab meinen Dicken auch auf WoMo zugelassen, ist bei Dir ja auch kein Problem mit Hubdach und Schlafgelegenheit hast Du ja schon alles an Board. Wenn Du ihn Langfristig nutzen wilst, wovon ich mal ausgehe bei dem Ausbau, dann solltest Du es auf jeden Fall machen. ;)
Sprech doch mal mit Deiner Versicherung , wieviel es dann kostet nach der Änderung.
Wenn Du alles (kosten) zusammen hast kannst Du es ja entscheiden.
Ach ja noch was zum Thema Versicherung: Du wirst nicht mehr nach Schwacke Liste beurteilt, da WoMo nicht drin erfasst sind. Sondern über den Fahrzeugwert. Bei Verlust oder Totalschaden ist das ein Vorteil.
Hallo,
wollte unseren TD5 MY04 mit (Hubdach/Liegefläche,Schränke)vor einigen Wochen auch als WoMo zulassen. Bei der Dekra hier in Berlin (Prüfpunkt Ferdinand-Schultze Str.) teilte man mir mit, nur Hubdach reicht nicht. Es müssen auch fest eingebaute Kochstelle mit Gasanlage u. fest eingebaute Spüle inkl.Ablauf vohanden sein. Und am Ende reicht dann wieder die Bodenfläche nicht... Nun ist die Frage, ob sich das lohnt. Zahlen für die Eintragung in die Papiere kommt ja auch dazu. Wir würden mit S1 EUR 290 zahlen - auch 2010. S2 zahlt jetzt EUR 290, ab 2010 EUR 450. Wenn es so bliebe, ist es eine Überlegung wert. Aber bei den Panikreaktionen der Damen und Herren Politiker kann man doch nicht sicher sein, ob sich nicht doch wieder was ändert. Und dann zahlt man wieder doppelt und dreifach.
Ach so, für die, die es versuchen. Vorher mal bei der Ortsansässigen KFZ-Steuerstelle nachfragen. Bei mir wollten die auch noch Bilder des aufgeklappten Daches, da ja dann laut KFZ-Papieren sich ja an der eigentliche Fahrzeughöhe nichts ändert(wegen Stehhöhen-Nachweis) und dann noch Antrag auf Besteuerung als Wohnmobil stellen. So schön kann Bürokratie sein...
Gruß clem
Die Info mal hier als Anhang
Die steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des § 2 Abs. 2 b Kraftfahrzeugsteuergesetz setzt voraus, dass das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist; dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw. Stauraum. Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweisen.
Spüle und Kocher sind ja drin. Die Spüle hat zwar keinen Ablauf, aber den bekommt man sicher wegdiskutiert, je nach Prüfer. Und dass der Kocher mit fest eingebauter Gasanlage sein muss ist mir neu. Wer soll mir vorschreiben, dass ich nicht mit Spiritus kochen darf? OK, hier in D findet sich bestimmt jemand, der mir das vorschreiben will... :D
... dazu gehört eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen, Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw. Stauraum. Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen und der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweisen.
Mein TÜV-Mann liest den Satz anders: "fest eingebaut" steht da nämlich nur in Verbindung mit der Schlafgelegenheit...
Trenn das mal so, dann wird es deutlicher:
...dazu gehört...
... eine fest eingebaute Einrichtung mit Schlafplätzen,
... Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw. Stauraum
Mein TÜV definiert als "Bodenfläche des Wohnteils" natürlich auch den "bebauten Raum", weil auch der Spülenschrank natürlich dem Wohnzweck dient. Die Quadratmeter Deiner Wohnung werden ja auch nicht weniger, nur weil Du Möbel reinstellst, oder?
Also: Anderen Prüfer mit Lust an der Arbeit und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung suchen...
Lieben Gruß
Tom
"Manchmal hat es wirklich keinen Sinn,
die Stirn zu fletschen und die Zähne zu runzeln." Heinz Erhardt
Ich glaub die Diskussion wann ein Wagen Womo-Zulassungstauglich ist, hatten wir ja schon zu genüge...
Thomas, erkundige Dich bei der Versicherung was die WoMo-Geschichte kostet. Bei mir hat ich das gelohnt. Auch zahle ich 260€ Steuern im Jahr ...
Ich habe es auch hin bekommen meinen SK-KAT eingetragen zu bekommen, trotz WoMo (weil das SK-Gutachten auf PKW-Schlüssel ausgestellt war). So habe ich ein WoMo mit EIII-KAT (II wird natürlich nur anerkannt, wegen Gewicht)
stehe vor der gleichen Überlegung mit meinem 110er TD4. Habe den Tröt nur überflogen, aber da geht das eine oder andere etwas durcheinander.
Der TÜV ist nur die erste Hürde. Mit denen kann man ggf. noch reden - was zB den Spülenablauf angeht. Auch gibt es welche die einen hingestellten Kocher in der Schublade akzeptieren, während andere eine Festinstallation sehen wollen. Am besten noch Gas. Beim Origo 3000 wird möglicherweise eine feste Verschraubung gefordert. Der TÜV Nord hat ein Merkblatt herausgegeben, das sehr hilfreich ist. Zweite Hürde ist dann die Zulassungsstelle, die sich wohl aber am TÜV orientiert.
ABER: Das Finanzamt als dritte Hürde bekommt die Unterlagen von der Zulassungsstelle zugeschickt und der Beamte hat dann einen "Ermessensspielraum". Soll heißen Argumente wie ein Geländewagen kann kein Wohnmobil sein (Originalton Siegburg) müssen eventuell erst mal relativiert werden. Kann aber sein, dass Du auf einen eher verständnisvollen Beamten triffst. Die sind da jedenfalls nicht an die Eintragung im Brief gebunden. Ist ein schlechter Witz aber nicht zu ändern. Da würde ich in jedem Fall vorab mal anfragen was denn so vom Finanzamt akzeptiert oder gefordert wird.
Bei mir würde sich die Steuer zunächst fast halbieren, aber was in ein paar Jahren komm... Kann da auch nicht in die Kugel schauen. Das oben genannte Umwelt-Akzeptanz-Gedöns kan ich übrigens nicht nachvollziehen, da an meinem Dicken ganz sicher kein großes Schild "WOHNMOBIL" angebracht wird. Der Vorteil der Versicherung wiederum liegt aufgrund der reduzierten SF Klassen weniger im Preis als in der Akzeptanz des Versicherungswertes bei Diebstahl - wurde aber schon gesagt.
Ein klarer Nachteil ist meines Erachtens die Eintragung der Sitzplätze. Wenn sich die - wie bei mir - ggf. auf drei reduzieren, dann ist das anschließend so, Punkt! Wenn Du also mal eben die Schränke (sind klasse!) rausnimmst um den einen oder anderen Sitz rein zu tun, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Bei einem Unfall mit Personenschaden möchte ich dann nich wirklich mit Staatsanwalt oder der Versicherung diskutieren...
Lass mal hören wie Du Dich entscheidest. Umbauen tue ich auch im Mai, aber ob ich die Eintragung in WoMo ändern soll, tja ?!
...
ABER: Das Finanzamt ... hat dann einen "Ermessensspielraum". ... Die sind da jedenfalls nicht an die Eintragung im Brief gebunden.
Genau darum geht es. Deshalb geht die Leute vom Finanzamt überhaut nicht an, was in deinen Papieren steht, weil sie sich ja eh nicht danach richten. Das Fahrzeug muß also nicht als WoMo zugelassen sein, um beim Finanzamt als WoMo versteuert zu werden.
@landyxt:
Du kennst ein Finanzamt, dass ohne vorherige Änderung der Eintragungen sowie der Anschließenden Änderung der Zulassung ein Wohmobil anerkennt bzw. besteuert ?
@dreckschleuder:
Das mit den 5 Sitzen mag durchaus gehen wenn zB hinten längs noch eine Bank erhalten bleibt, die während der Fahrt benutzt werden kann, oder wenn Du Klappbänke verwendest wie bei den VW Busseen oder oder oder. Meine Aussage war lediglich wenn Du beim TD4 von den sieben Sitzplätzen beim Umbau nur drei erhalten kannst, zB zwei vorn plus dem einem in der zweiten Reihe links, dann (!) sind es eben anschließend auch nicht mehr. Oder willst Du damit sagen, Du hättest wahlweise mehr Sitzplätze eingetragen. Sozusagen je nach Tagesausstattung. Das wäre ja mal ne interessante Variante...
@landyxt:
Du kennst ein Finanzamt, dass ohne vorherige Änderung der Eintragungen sowie der Anschließenden Änderung der Zulassung ein Wohmobil anerkennt bzw. besteuert ?
Bei einem WoMo ists ja relativ uninteressant, aber als PKW ist das interessant. Als ich vorgefahren bin, um meinen PKW nach LKW zu besteuern zu lassen, wollte keiner meine Papiere sehen. OK, ich hatte so richtig stinken den Schmall hintendrauf ;-)
Und nur so ist das richtig. Die können schlkießlich nicht einmal so und einmal so sagen.
Also ich hab ein sogenanntes unechtes Womo,d.h. Eintrag in den Papieren aber keine Stehhöhe (Bestandschutz da der Eintrag vor der Einführung der Stehhöhe war). Wollte das Finanzamt nicht anerkennen, da die laut mehrfacher eigener Aussage nicht an die Eintragungen im Fahrzeugschein gebunden sind, sondern das selbst objektiv nach der Beschaffenheit des Fahrzeug beurteilen. Also gefragt, was die für Vorraussetzungen für die Gewichtsbesteuerung haben wollen (Sitze raus, Gurte raus, Haltepunkte zu, Trenngitter usw.). Das alles gemacht und vorgefahren, da kam die Frau ins Grübeln, weil alle Vorraussetzungen da, aber in den Papieren stehen doch neun Sitzplätze, meinte sie. Aber die Papiere interessieren hier nicht, sondern nur die Beschaffenheit des Fahrzeugs, hatte ich an ihre eigene Aussage erinnert. Und somit ist mein Womo gewichtsbesteuert, mit neun eingetragenen Sitzplätzen. Sind aber nur zwei drin, da der Rest ja dem Ausbau zum Opfer fiel. Also wozu für eine Umtragung Geld bezahlen, wenn das eh nicht relevant ist.
Was man meiner Meinung nach bei der Womo-Geschichte nicht ausser Acht lassen darf, ist die Tatsache dass die Womo-Versicherung ja um einiges günstiger ist als die normale PKW Haftpflicht!
Wenn ich endlich mal Zeit hätte, würde -jedenfalls bei mir- schon alleine der Unterschied den Ausbau rechtfertigen...
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar