"zugelassene Anlage" interpretiere ich mal als Ölabscheider nebst versiegelter Standfläche
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Keine Ankündigung bisher.
Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
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AW: Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
Haste eine Zulassung? Nein? Tja, dann ist es auch keine zugelassene Anlage. Den einzigen Weg, den ich sehe da ganz raus zu kommen, ist über den Abfallbegriff selbst. Brauchst Du einen Anwalt, der sich mit Umweltrecht auskennt. Ein normaler Haus- und Hofjurist stößt da auch an seine Grenzen.
Und denkt mal darüber nach: Cirka 90% der Umweltgesetzgebung ist einfach nur Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht, von wegen "scheiß Deutschland"...
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AW: Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
Zitat von Robert Beitrag anzeigen......Cirka 90% der Umweltgesetzgebung ist einfach nur Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht....
Und wie es dann Umgesetzt wird, siehe ersten Beitrag...
Ich finde es nur Witzig, seit etwa 100 Jahren gibt es Autos und Autobatterien etc.. da frage ich mich doch, wie konnten die Menschen so lange überleben ohne EU Richtlinien....
Ja ich weiß, jetzt kommt wieder der Einwand mit Umweltschutz und dergleichen, da sage ich ja nix dagegen, ist ja okay, aber in Maßen, nicht in Massen.....
Ist wie mit den Biotopen, wo sind die größten und Artenreichsten...
Nein nicht bei den Schweizern, sondern in Truppenübungsplätzen, wo Panzer und dergleichen durchfahren, die auch nicht unbedingt die dichtesten sind und vor allem (in den 80ern) mit Kriechöl eingesprüht wurden.....
Also, das ist halt die Deutsche Ordnungs- und Regelwut. Alles was nicht ganz klar geregelt ist, wird per Gesetzt geregelt.
Naja und nu dürft Ihr Loslegen ;-)
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Mitglied
- 08.05.2007
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- 03044
- SIII LWB SW "Idun" mit S2A-Diesel; Royal Enfield 500 Bullet; Clio 1 Bj1997
- privat
AW: Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
So. Wer jetzt alles hier geschrieben hat, sollte bitte bei der nächsen Wahl beobachten, wo sein Kreuz sitzt.
Würde mich interessieren, wer trotzdem die "Etablierten" wählt.
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AW: Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
Moin Männers!
Dann mal ein Update:
Von der Polizei ist ein Anhörungsbogen gekommen, den ich brav ausgefüllt habe. Kurze Zeit später bekam ich Post vom Ordnungsamt, wo sie wissen wollten, wann ich denke mit der Restaurierung fertig zu sein und das ich Ölwannen unter das Fahrzeug stellen soll.
Nun dachte ich, das Thema ist erledigt. Uffffff...
Denkst! Heute Post von der Staatsanwaltschaft.
200 Euro Strafe und Verschrottung des Fahrzeugs innerhalb eines Monats. Dann bleibe ich straffrei (?). Nicht Vorbestraft.
Andernfalls wird Klage erhoben.
Der Brief ist derartig unjuristisch abgefasst, das hätte eine Anwaltsgehilfin wohl besser gemacht. Frau Oberamtsanwältin hatte wohl keine Lust nach den Gesetzestexten zu fahnden. Demnach müssten 50% aller Fahrzeuge in Deutschland verschrottet werden.
(keine Zeit der Nutzung, da auswärtig berufstätig. Desolater Zustand{kein Sachverständiger}. Eingriff Dritter möglich {auf meinem Grundstück}etc.)
Wenn ich weiß, ob ich das darf, werde ich den Brief hier mal noch veröffentlichen.
Die Dame ist nicht zimperlich. Wie in diversen Pressemitteilungen verlautet, ist ein Verfahren wegen eidlicher Falschaussage, Fälschung von Gutachten, Bereicherung im Amt gegen sie anhängig.
Das kann ja lustig werden...
Gruß, Chris
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AW: Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
Hallo,
@christopher: Kennst du nicht jemanden bei der Zeitung bei euch vor Ort?
Wenn die Frau da wirklich so ne Ärgerliese ist, dann freut sich doch jeder über weiteres Material, also deinen Fall. Oder frag doch mal bei den Oldtimer-Leuten nach, ob da nicht einer helfen kann, vielleicht auch die Fachzeitschrift "Oldtimer-Markt"? Das wird ja immer bunter bei euch.
Ach ja, P.S.: mit den Medien musste dir allerdings gut überlegen, da gibt es kein zurück, gedruckt ist gedruckt.
Grüße SarottiZuletzt geändert von Sarotti; 27.05.2009, 08:09.
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Gast
AW: Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
Zitat von christopher Beitrag anzeigenMoin Männers!
Dann mal ein Update:
Von der Polizei ist ein Anhörungsbogen gekommen, den ich brav ausgefüllt habe. Kurze Zeit später bekam ich Post vom Ordnungsamt, wo sie wissen wollten, wann ich denke mit der Restaurierung fertig zu sein und das ich Ölwannen unter das Fahrzeug stellen soll.
Nun dachte ich, das Thema ist erledigt. Uffffff...
Denkst! Heute Post von der Staatsanwaltschaft.
200 Euro Strafe und Verschrottung des Fahrzeugs innerhalb eines Monats. Dann bleibe ich straffrei (?). Nicht Vorbestraft.
Andernfalls wird Klage erhoben.
Der Brief ist derartig unjuristisch abgefasst, das hätte eine Anwaltsgehilfin wohl besser gemacht. Frau Oberamtsanwältin hatte wohl keine Lust nach den Gesetzestexten zu fahnden. Demnach müssten 50% aller Fahrzeuge in Deutschland verschrottet werden.
(keine Zeit der Nutzung, da auswärtig berufstätig. Desolater Zustand{kein Sachverständiger}. Eingriff Dritter möglich {auf meinem Grundstück}etc.)
Wenn ich weiß, ob ich das darf, werde ich den Brief hier mal noch veröffentlichen.
Die Dame ist nicht zimperlich. Wie in diversen Pressemitteilungen verlautet, ist ein Verfahren wegen eidlicher Falschaussage, Fälschung von Gutachten, Bereicherung im Amt gegen sie anhängig.
Das kann ja lustig werden...
Gruß, Chris
Wenn sich die Staatsanwälte auch mal so intensiv um Schrottplätze kümmern täten (STGB §§ 326 und 327 - z.B. illegale Lagerung und Behandlung von Abfall) wär das mal ein Fortschritt. Aber lieber auf die Kleinen drauf und das volle Pulle - die wehren sich ja (sehr wahrscheinlich) nicht.:o
Gruß
Roland
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AW: Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
Moin Leute,
ich habe mir also einen Rechtsanwalt genommen!
Erst mal Akte geordert. War keine Anzeige durch Dritte. "Umweltstreife"
Heute schickt er mir einen Brief.
"In Ansehung des vorgefundenen Motors erscheint die Annahme einer strafbaren Handlung nicht abwegig zu sein, so dass überlegt werden sollte, das Einstellungsangebot der Staatsanwaltschaft anzunehmen" (also 200 € Strafe und Fahrzeug verschrotten).
Hä? Manchmal sind Motoren ja schon sowas wie eine Droge....
Ist wohl jetzt kein GUTER Anwalt....oder?
Anmerkung: Motor ist ein vollständiges und funktionsfähiges Tauschaggregat (mehrfach von mir angemerkt).
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AW: Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
Hmm,
können die dir denn überhaupt auferlegen des Fzg. zu verschrotten? Wenn du glaubhaft darlegen kannst dass es ne laufende/ruhende Restauration ist?
Ok das du das Öl ablassen musst ist klar. Aber ansonsten? Und wenn du ihn wirklich verschrotten musst reicht es ja den Brief abzugeben und das Rahmenteil vorn rechts...
Sprich mal nochmal genauer mit dem Anwalt dadrüber. Oder versuch nen anderen.
Viel Glück weiterhin!Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!
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AW: Schrauben? Klar! Aber wo darf man noch?
Servus!
Ich habe grade mit großem Interesse diesen Thread hier durchgelesen und frage mich jetzt wirklich, wie's ausgegangen ist! Das ist ja schlimmer, als auf die nächste Folge seiner Lieblingsserie warten zu müssen...
Deshalb hol' ich ihn mal wieder aus der Versenkung.
Haben in der Zwischenzeit andere von uns auch Probleme bekommen?
auf eine freudige Antwort wartend,
KarstenRostschutz? Da gibt's wohl keine englische Übersetzung...
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