Aufschlussreicher Artikel aus dem ich nur eines herauslese: Man darf abgemeldete Altautos auf seinem Privatgelände stehen haben. Das die in einem Sumpf aus Öl und Bremsflüssigkeit stehen verbietet sich von selbst. Und eben diese Flüssigkeiten sind ganz offensichtlich das einzig konkrete, was Gegner dieser, meiner Ansicht ins Feld führen können.
Ich halte mal fest: Mein Grund und Boden, mein Geschmack. Der Nachbar liebt Tujas und ähnlich fröhliche Friedhofsbepfanzung und ich eben alte Autos. Solange seine Pflanzen nicht meine Kinder vergiften und meine Autos nicht seine Pflanzen können wir uns gegenseitig abartigen Geschmack vorwerfen, das war es dann aber auch schon.
Alles was man falsch machen kann: Leute, die einen auf wichtig machen ohne wirksamen Beschluss reinlassen, selbst von Müll reden und eine Öllache neben der anderen auf dem Boden haben.
Sind die Autos trocken und restlos von Giftstoffen befreit darf ich die sogar in meinem Garten verrotten lassen. Da gibt es mehr als ein Beispiel für, dass das sogar auf öffentlichem Grund pc ist. Da steht der alte Panzer, der an vergangene Zeiten erinnert, dort verwittert langsam ein Auto als Fanal wieder die beschleunigte Welt, andernorts wirbt die alte Straßenwalze für den städtischen Bauhof.
Alles ok, solange eben keine Betriebsstoffe mehr drin sind.
Grüße, Guido
Kommentar