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Ich hoffe, Deine Frage richtig verstanden zu haben.
Also der erst Versuch einer Antwort !!!!!!
Es wird bei Anbauteilen unterschieden in eintragungspflichtige und
nicht eintrag..... Teile.
Eintragungspflichtige Teile erkennt man daran, daß in den beiligenden Papieren extra vermerkt wird, daß eine Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich ist.
Nicht eintragungspfl.... Teile haben eine Freigabe für den entsprechenden Fahrzeugtyp in den beiligenden Papieren notiert. Des weiteren ist dort eine bestimmte Nummer ( früher hieß es KBA Nr. ) vermerkt. Alle diese Papiere sind im Fahrzeug mitzuführen und bei einer entsprechenden Kontrolle ( TÜV ) vorzuzeigen.
Wenn ich Deine Frage jetzt doch falsch verstanden habe, hatte ich wenigstens das gefühl irgendjemandem nicht helfen zu können, oder so ?!?!?!?!
:D
Gruß Konni
ich habe bereits die neuen Papiere. Im Teil 2 (Fahrzeugbrief) steht tatsächlich nix mehr drinn. Im Teil 1 (Fahrzeugschein) sieht es etwas anders aus. Was früher unter Ziffer 33 werksseitig eingetragen war, ist jetzt weg. Alles was von mir am Fahrzeug verändert wurde und nachträglich eingetragen wurde ist aber nach wie vor vorhanden (nicht werksseitige Reifengrößen, Schnorchel, Höherlegung, Winde usw. )
also bei der sache mit dem ausland kann ich dich ( nur aus eigener erfahrung, mag unterschiede geben ) beruhigen. viele länder habe so einen eintragungsirrsinn gar nicht. unser tüv ist schon was besonderes und auch die zulassungsstellen sind auch nicht überall mit so viel macht ausgestattet. und wenn ich im ausland angehalten worden bin ( erst 4 oder 5 mal passiert ) haben sich die ordnungshüter fast entschuldigt, sie wollten sich nur den ( vollgepackten ) wagen mal genauer anschauen. daraus wurde dann offt ein schönes dieselgespräch mit händen und füssen. dies sind aber nur meine erfahrungen.
liebe grüsse
wolfgang
ich habe letzte Woche eine höherlegeung und andere Reifen eintragen lassen, nun habe ich nur noch eine Sorte Reifen im Schein stehen, keinen Vorbesitzer mehr usw,. Auf meine Nachfrage warum er nicht alle anderen Anbauteile einträgt die bereits Serienmäßig im Schein stehen, erhielt ich die Antwort, das der alte Brief zwar entwertertet ist aber als Kopie mitzuführen ist damit der Nachweis erbracht werden kann das ich die 235 er Serienreifen noch fahren darf, den jede weitere Eintragung in den neuen Schein kostet zusätzlich 15 Euro, also je nach Erscheinungsbild ist der Schein mehr wert als manches Anbauteil wenn es eingetragen ist.
Die Aussage das eine Kopie vom alten Brief und Schein mitgeführt werden solle stellt die notwendigkeit der Neuen Papiere klar, da man nach deutschem Recht sich auch sicher mit Kopien von beglaubigten Dokumenten ausweisen darf.
Im Bezug auf discoverytd5
Im Fahrzeugbrief ( Teil 2 ) steht fast nix mehr drin...
Der Fahrzeugschein ( Neu Papierteil 1 ) wird doch bei einer Abmeldung eigzogen.
Da aber hier nun die ganzen Eintragungen drin stehen und im Brief steht nix muß man dann bei na wiederzulassung alles neu eintragen ???
es gibt doch leider einige Problemchen mit den neuen Papieren. z.B. bei meinem Volvo der darf 195er und 205er Serienmäßig fahren. Den alten Brief hat der I**** im Amt eingezogen und vernichtet. In der neuen Bescheinigung stehen nur noch die 195er....womit ich in der ersten Polizeikontrolle richtig übel angeeckt bin, die wollten mir sogar (auch wenn es ja nicht mein Fehler ist), meinen Wagen erstmal stilllegen. Jetzt probier ich gerade per Anwalt dem Amt klarzumachen, dass ich meinen widerrechtlich eingezogenen Brief mit allen Eintragungen wieder haben will....und zwar für umsonst. Ich seh nicht ein jetzt für alle Eintragungen die da drin waren mal kurz um die 150 Euro auf den Tisch zu legen, weil ich ja auch alle Gutachten neu erbringen soll!!!
Irgendwie wiehert da doch wieder der Amtsschimmel....
Sowas ähnliches wie bei dir Chrisdo habe ich neulich auch mal mitbekommen...
Am Verkaufstresen eines Reifenhändlers wurde ein hiziges gespräch zwischen dem Kunden vor mir Kunden und dem Verkäufer gefürt.
Der Kunde behauptete steif und fest, das die derzeit montierte Reifengröße in seinen alten Papieren noch drin standen und in den Neuen ??? Nix nur noch eine der uhrsprünglich zwei serienmäßig eingetragenen Reifengrößen standen drinnen.
Da der Kunde aber auf die nicht eingetragene Reifengröße bestand schaute der Händler in seinem Computer nach und siehe da der Kunde hatte recht...
Das Amt hat leider eine Reifengröße vergessen...
Hallo,
ich musste mir auch neue Papiere ausstellen lassen. Es ging etwas chaotisch zu auf der Zulassungsstelle-es war Anfang Oktober. Zuerst sagte der Typ am Schalter, daß in den neuen Papiern keine Eintragungen mehr drinstehen. Nach längerer Verhandlung und gutem Zureden, hatte ich wieder alle Eintragungen und unter Bereifung die 235/85er drinstehen, die ich auch tatsächlich fahre.
Mittlerweile müsste sich die Lage aber etwas beruhigt haben.
Gruß
Matthias
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