Rückruaktion Code D 148 "Austausch der Ventilbefestigung am ABS Modulator"
.... das KBA hat Ihr Fahrzeug, SOFERN ES MIT EINEM ABS-SYSTEM AUSGERÜSTET IST,.... als "nicht sicheres Produkt" im Sinne des Bla-bla Gesetzes eingestuft. ... Frist bis 24.11.2005 um die Rückrufmaßnahme durchzuführen... ansonsten Stilllegung durch die örtliche Zulassungbehörde. :D....
Nun ja, da meine Karre gar kein ABS hat -Erstzulassung 4.11.1998- , werde ich jetzt wohl -stilecht- eine Brieftaube an Buben und Mädels von LR Doitschland losschicken und sie zum X-ten Male darauf aufmerksam machen, dass es da nicht's zu reparieren gibt. Die scheinen noch nicht mal zu wissen, was Sie den Leuten im einzelnen andrehen... :)
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