Hallo Gemeinde,
bin gerade beim TÜV gewesen um ENDLICH die Natoanhängerkupplung eintragen zu lassen. Was soll ich sagen, "geht doch...."
Der Tüv-Prüfer musste zwar telefonisch um Hilfe bitten, hat den Haken dann aber ohne Zögern eingetragen. Sogar in der Kombination auf dem Schiebeschlitten, den LR für die höhenverstellbare Kupplung anbietet.
Aber, bei der Änderung der Fahrzeugpapiere dann die Überraschung: Im Zuge der neuen EG-Papiere (Zulassungsbestätigung Teil I und II) erscheinen die vormals eingetragenen Rad-Reifenkombinationen nicht mehr. Tip der Zulassungsstelle: Eine Kopie des alten Scheins mit den freigegebenen und eingetragenen Dingen mitführen!!!!
Herzlich willkommen in Europa, toll, es lebe Sankt Bürokratius!!!
Zurück zum eigentlichen Thema:
Die Lampenschutzgitter, sofern original LR, brauchen nicht eingetragen werden, da sie nicht die Außenmaße des Fahrzeugs beeinflussen. Über die lichttechnischen Veränderungen hat der TÜV-Prüfer lieber nichts gesagt. LR hat sie bestimmt seiner Zeit prüfen lassen, sonst würden sie kaum von offizieller Seite angeboten. Naja, wie dem auch sei, mit dem Orginalitätsnachweis (etwa Teilenummer STC....) oder einem offiziellen Werbebild, auf dem ein mit Nummernschild zugelassenes Auto abgebildet ist, ist die Sache in Ordnung und braucht nicht extra eingetragen werden.
Wie gesagt, ich hab als treuer Bürger nachgefragt, es lebe Sankt.....
Gruß
Landwanderer
Kommentar