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hat jemand von Euch die HD Lampenschutzgitter (die mit den breiten Stegen, siehe Bild) am Defender montiert? Würde meine ja gerne eintragen lassen, bräuchte dafür aber ein Gutachten.
Darum meine Fragen an Euch:
Habt Ihr die Dinger eingetragen?
Gibt es dafuer ein Gutachten?
Wäre prima wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet ...
Habe sie dran, aber nicht eingetragen.
Bisher hat das noch niemanden (z.B. TÜV) interessiert.
Der Wagen wurde laut Vorbesitzer so ausgestattet neu vom LR-Händler gekauft und nimmer verändert.
t
müsste mal nachher im fahrzeug brief von unserm 90er gucken der die dran aber auch von werk aus weil sondermodel tomb raider.... mein 110 hat die wolfstyle das würde ja nicht passen...
wie Du vielleicht in Eisenberg gesehen hast, habe ich die auch montiert. Aussage vom Vorbesitzer war "da gibt es nix dafür".Wäre also auch interessiert, wenn Du etwas findest. Habe durch Zufall für meinen A-Bar eine ABE bekommen, weil jemenad so einen auf ebay versteigert hat. Der war so nett mir die ABE zu faxen. Vielleicht klappt das mit den Gittern ja auch ?
Hallo Leute,
vielen Dank schon mal fuer die ersten Antworten.
Sicherlich ist es moeglich mit montierten Lamperngittern und allerlei anderen Umbauten ueber'n TUeV zu kommen. Die Tatsache dass sich beim TUeV niemand daran stoert senkt bestenfalls die Hemmschwelle das entsprechende Zubehoer auch zu verbauen.
Solange ein entsprechend umgebauter Defender nicht in einen Unfall verwickelt ist: auch kein Problem ...
Wenn der Umbau allerdings verantwortlich fuer einen Unfallschaden ist, wie er ohne Umbau nicht aufgetreten waere (der beruehmte kausale Zusammenhang), dann schaut es vermutlich anders aus. Dann wird ganz sicher gefragt, ob das Anbauteil zulaessig/eingetragen ist bzw. war. Falls es nicht eingetragen war wird sich die Versicherung weigern den verursachten Schaden zu bezahlen. Im Falle von Personenschaeden kann das sehr schnell sehr teuer werden.
Um auf der sicheren Seite zu sein, wuerde ich die Gitter eben gerne eintragen lassen. Und weil es mir einfacher erscheint braeuchte ich dazu am besten ein Gutachten.
Einfach montieren und damit fahren solange sich niemand beschwert, erscheint mir aus den genannten Gruenden zu riskant.
Ueber weiteres Feedback zu Eintragungsmoeglichkeiten wuerde ich mich freuen.
das ist schon mal im juni 05 diskutiert worden. War ein guter beitrag von Fendi dabei. Der schreibt, alle nicht originalen Gitter müssen eingetragen werden, und alle anderen würden nicht eingetragen.
habe meinen 110er im april d.j. neu gekauft. wurde alles einegtragen, aber die lampenschutzgitter nicht - daher gehe ich davon aus, daß die dinger nicht eingetragen werden müssen. mache mich aber nochmal bei meinem händler schlau (kroymanns in essen) und gebe dann nochmal laut.
@frank:
viel interessanter scheint mir dein reserverad auf der haube zu sein - ich glaube bei einem unfall mit einem fußgänger ist die verletzungsgefahr hier viel größer - muß das rad auf der haube eingetragen werden - müßte ja eigentlich, da sich ja auch die gesamtlänge durch fehlendes rad an der hecktür ändert - oder?
Grüsse Steini Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.
Hallo Steini,
bin gespannt auf das Ergebnis Deiner Recherche beim LR-Händler.
Mein Reserverad auf der Haube ist übrigens eingetragen (235/85 R16), ja ich dürfte jetzt nicht mal mehr ohne fahren, selbst wenn ich wollte (steht ausdrücklich im Gutachten).
Grüße,
Frank
Hallo Marci,
genau deswegen bin ich ja auf der Suche nach einem "Beispielgutachten" oder der Kopie einer Eintragung. Würde die Einzelabnahme beim TüV, falls überhaupt möglich, sicher ungemein erleichtern.
Grüße,
Frank
wenn du fündig wirst, bzw. es irgendwie schaffst die Dinger eingetragen zu bekommen, dann wäre ich auch interessiert. Ich würde mir nämlich gerne genau diese Gitter kaufen, aber der Anbieter bietet sie ausdrücklich "ohne Gutachten" an ?(
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