Gestern habe ich meine Stoßstange zwecks dauerhaftem Rostschutz zum Feuerverzinken gegeben. Der freundliche Herr von der Verzinkerei hat mich dabei darauf aufmerksam gemacht, dass die Betriebserlaubnis meines Fahrzeugs erlischt, wenn ich die verzinkte Stoßstange wieder daran montiere ?(
Begründung: Durch das Feuerverzinken könne sich die Festigkeit der Stoßstange ändern (fester) und dies führe dann zu einem veränderten Crash-Verhalten.
Meine Meinung: Da gibt doch eh' nix nach!
Grundsätzlich sei es so, dass Fahrzeugteile nicht feuerverzinkt werden dürfen. Bei Felgen bespielsweise sei die Verzinkerei dazu verpflichtet, ein Loch reinzubohren um sie damit unbrauchbar zu machen.
Weiß da jemand mehr drüber? Hat das schonmal jemand gehört? Wenn das wirklich so ist, hat man dann die Möglichkeit, dass einem ein netter TÜV-Prüfer die Verzinkung einträgt?
Sich immer noch wundernd...
//Thomas
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