E/I: Warnwesten-Tragepflicht auch für ausländische Kraftfahrer
In Italien und Spanien wird das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, z.B. bei Pannen oder Unfällen.
.
Diese Neuregelungen treten in Italien am 1. April 2004 und in Spanien am 24. Juli 2004 in Kraft.
.
In der Streitfrage, ob auch ausländische Autofahrer in Italien und Spanien beim Verlassen ihres Wagens eine Warnweste tragen müssen, hat sich nun die EU eingeschaltet. Laut EU-Kommission handelt es sich bei der Warnwesten-Tragepflicht um eine Verhaltensvorschrift für Kraftfahrer. Daher sind nach Auffassung der EU auch Fahrer nicht-spanischer und nicht-italienischer Fahrzeuge daran gebunden.
.
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern (in Italien ab 33,60 Euro, in Spanien bis 91 Euro) empfiehlt der ADAC deshalb den Kauf und die Verwendung der Warnweste.
Quelle: ADAC
Kommentar