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FALSCH! Ich habe zu Hause noch ein verchromtes Lampenschutzgitter für den Mitsubishi L200 (Vorgängermodell vom aktuellen) liegen. Das Ding war serienmäßig auf dem Auto und hat eine ABE. Weiß ich weil wir nach einem Unfall Ersatz brauchten und da war die ABE mit im Karton!
@caruso: "Unbedenklichkeitsbescheinigung über
Streulicht im Lichtlabor"
ah, jetzt verstehe ich. hab´beim ersten lesen gedacht, dass wäre ein scherz. das streulicht muss also im lichtlabor getestet werden, um eine unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen. mensch, bin ich langsam...
FALSCH! Ich habe zu Hause noch ein verchromtes Lampenschutzgitter für den Mitsubishi L200 (Vorgängermodell vom aktuellen) liegen. Das Ding war serienmäßig auf dem Auto und hat eine ABE. Weiß ich weil wir nach einem Unfall Ersatz brauchten und da war die ABE mit im Karton!
Gruß,
Dennis
Das ist der Untergang des Abendlandes.
Aber ich hab heute noch andere kuriose Gutachten bekommen.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Ich meine, mal gelesen zu haben, dass die Dinger nicht eingetragen werden müssen - es muss nur gewährleistet sein, dass die Scheinwerfer zwecks Reinigung zugänglich sind - also z.B. zum weg klappen.
Außerdem stehen sie nicht über das Fahrzeug hinaus - zumindest kann ich das von meinem sagen: TD5 mit Klima.
Das einzige, wo ich mir unschlüssig bin, ist, ob die Dinger nicht auch als "Front verhärtend" geführt werden. Frontschutzbügel als Front verhärtende Maßnahme sind deswegen ja auch nicht mehr TUEV genehm - außer diesen komischen Schaumstoffdingern eben.
Keine Ahnung, was jetzt genau richtig ist - wahrscheinlich kommt es wie so oft auf den Prüfer an und ist wieder so eine nette Grauzone :)
Hoffe, ich konnte dir etwas helfen, lieben Gruß,
Martin :)
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