Also nochmal zum eigentlichen Thema:
a: Hat jemand eine Ahnung ob es hier aus dem Forum jemand geschafft hat eine TÜV-
Segen für so ein Teil zu bekommen? Wenn ja, kann evtl. "Gleichstellung" durchsetzen
(?).
b: Gilt so ein Verbot auch in anderen Ländern der EU -> Wenn nein, ist es dann
überhaupt rechtens wenn (falls) die Deutschen wieder mal einen Alleingang machen?
c: Gibt es überhaupt eine Chance so ein Ding auf die Haube eines TD4 zu bekommen?
d: Vielleicht ein Trick, wem's denn das Geld und den Umstand wert ist !?! Wenn es in
z.B. Österreich (oder einem anderen EU-Land erlaubt ist, dort eine Werkstatt finden,
Auto auf Werkstattt zulassen, dort einen Eintrag bekommen und weil es innerhalb der
EU ist in D wieder zulassen. Wenn das jedesmal dieselben Personen sind und es nur kurzfristig ist, sollte es auch MWSTneutral sein.
Mag sein, dass mein Vorschlag aus dem Reich der Fantasie entspringt. Will aber einen Reifen auf meiner Haube - fertsch :-) Ohne Wille/Fantasie/Brainstorming keinen Erfolg!
Tüftler, Rechtanwälte, KFZ-Sachverständige oder wer auch immer sonst dazu einen Beitrag leisten kann meldet Euch !
Gruß Larko
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