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Jedenfalls nützen dir die 100 Km/h gar nix als Gewerbetreibender. Denn du darfst bei Fahrten in größerem Umkreis nur noch mit Fahrtenschreiber raus.
Da ist bei mir die Frage aufgekommen:
Gilt für Gewerbetreibender mit Anhänger mit Fahrtenschreiber das gleiche wie im Privaten Bereich auch? Muß dann auf der Scheibe auch das Kennzeichen des Anhängers vermerkt werden, weil ja nicht jede Kombination Zugfahrzeug / Anhänger 100km/h fahren darf.
AW: 100km/h mit Anhänger auch mit Fahrtenschreiber?
Hallo,
da möchte ich doch mal mit Halbwissen glänzen. Die Vorschriften über die 100'er Zulassung haben sich so geändert, das das Zugfahrzeug nicht mehr auf die 100'er Zulassung hinweisen muß. Es reicht, wenn der Anhänger die Plakette vom TÜV bekommen hat. Es obliegt nun dem Fahrer, darauf zu achten, das deren Voraussetzungen gegeben sind, etwa, dass das Zugfahrzeug ABS hat, der Anhänger (gebremst oder ungebremst) zum Zugfahrzeug in einem gewissen Gewichtsverhältnis steht und die Reifen des Anhängers nicht älter als 6 Jahre sind und eine Geschwindigkeitszulassung bis mind. 120 km/h haben. All dies sind Fragen, die die StVO (Stassen-Verkehrsordnung), bzw. Ausnahmen hierzu, betreffen.
Die Frage, ob Du als Gewerbetreibender einen Fahrtenschreiber einbauen mußt, betrifft Fragen der StVZO (Strassenverkehrs-ZULASSUNGS-Ordnung) und dürfte zunächst mit der Frage, wie schnell Du fahren darfst, nicht zu tun haben. Folgerichtig mußt Du auch den Anhänger auf der Tachoscheibe wohl nicht vermerken.
AW: 100km/h mit Anhänger auch mit Fahrtenschreiber?
..richtig ! und der fahrtenschreiber dient in erster linie, zur überwachung der
lenkzeiten. natürlich prüfen die jungs auch die gefahrene geschwindigkeit
wenn sie dich ein mal beim wickel haben,
AW: 100km/h mit Anhänger auch mit Fahrtenschreiber?
Fahrtenschreiber: bei Gewerblich und Gesamtgewicht von 2,8to vorgeschrieben, mit Anhänger ist Fahrtenschreiber auch Pflicht, der Fahrtenschreiber zeichnet nur das Zugfahrzeug auf, Anhänger werden nicht erwähnt, ältere Diagrammkarten haben aber eine Spalte mit dem Gesamtgewicht (Fahrzeug und Anhänger).
Gruß aus dem schönen Jämtland:D
Dieter
er muß nicht immer grün sein, aber unten grün und oben weiß
SCHWEDEN im August 2009!!!!!!!!Regio.-Forentreffen
Gruß aus dem schönen Jämtland:D
Dieter
Er muss nicht immer grün sein, aber unten grün und oben weiß
AW: 100km/h mit Anhänger auch mit Fahrtenschreiber?
Da weiss ich auch noch was zum Fahrtenschreiber - was selbst die Polizei erst durch Nachfragen in Erfahrung bringen konnte.
Ich hab 2 Transen in der Vermietung mit Fahrtschreiber. Wenn das Fahrzeug gemietet wird für einen privaten Umzug - Quad ersteigert und nun abholen oder sowas, dann braucht der Fahrtschreiber nicht betrieben zu werden.
Kommt eine Firma und mietet das Auto um gewerblich Maschinenteile auszuliefern o.ä - dann muss die Scheibe eingelegt werden.
Ich hatte die Kelle gekriegt mit 110 - Transe mit Anhänger und 500er Fiat drauf. Die Jungs wollten kassieren weil der Fahrtschreiber aus war. War aber eine Privatfahrt
AW: 100km/h mit Anhänger auch mit Fahrtenschreiber?
Noch eine kleine Ergänzung weil mir das gewerblich zu allgemein ist :D
Ausnahmen zur Einrichtung von Fahrtenschreiber :
Wie bekannt sein dürfte, müssen in Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt, Fahrtenschreiber installiert werden, um die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer kontrollieren zu können Allerdings gibt es zu dieser Regelung Ausnahmen : Die Verordnung findet keine Anwendung bei Fahrzeugen, die im Umkreis von 50 km vom Standort des Fahrzeuges zur Beförderung von Material und Ausrüstungen verwendet werden. Material und Ausrüstungen muss der Fahrer in Ausübung seines Berufes benötigen und das Führen des Fahrzeuges darf für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellen.
*Änderung wegen zu kleiner Schrift beim Copy*
FPersV §§6,7
Zuletzt geändert von Einsteiger; 22.01.2009, 22:23.
AW: 100km/h mit Anhänger auch mit Fahrtenschreiber?
Moin,
wenn dein anhänger eine tempo 100 zulassung hat,dein zugfahrzeug auch allen erfordernissen entspricht, darfst du damit auch 100 auf allen autobahnen und kraftfahrstraßen fahren. egal ob privat oder gewerblich.
kommt der fahrtenschreiber ins spiel mußt du auf folgendes achten:
fährst du daheim los mit bus und anhänger und hälst dich schön an die tempo 100, hängst aber unterwegs den anhänger ab und besuchst die oma und das alles mit tempo 140 um dann den anhänger schnell wieder anzuhängen, solltest du dies auf der rückseite der diagrammscheibe nortieren ( z.b. anhänger 13.30 uhr ab und 17.10 uhr angehängt ). dies hat den grund, das wenn die polizei dich mit anhänger anhält und die 140 auf der scheibe sieht,auf der rückseite aber nix notiert ist, wirds teuer.
AW: 100km/h mit Anhänger auch mit Fahrtenschreiber?
Hallo Olli!
Meines Wissens nach wird´s teuer, wenn man während der Tour die Tachoscheibe entnimmt.
Um dann nochmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
In meiner Zeit als Fahrer bei ner Stückgutspedition hab ich des Öffteren 7,5 Tonner mit und ohne Anhänger gefahren.
Ein 7,5 Tonner darf auf "normalen" Landstraßen ja 80 km/h fahren, ein Zug aus LKW über 3,5 to und Anhänger nur 60 km/h.
Ich würde schon das eine oder andere Mal kontrolliert. Auch mal, wo ich kurz vor Feierabend den Anhänger "wiedergefunden" habe, nachdem ich gute vier Stunden solo unterwegs war.
Da fragte dann der nette Sheriff nur, von wann bis wann ich wohl den Anhänger abgestellt hätte. Habe nie irgendwelche Eintragungen auf der Scheibe bezüglich des Anhängers gemacht.
AW: 100km/h mit Anhänger auch mit Fahrtenschreiber?
moin passt zwar nur halb zum thema, ab wann (entfernung) braucht man nen fahrtenschreiber? hab mal gehöhrt das man für den für den nahbereich auch als gewerblicher keinen braucht. d.h. wenn ein schreiner mit seinem anhänger beispielsweise fenster zu seiner baustelle fährtaber brauch er keinen.
kennt hier jemand nen link oder ähnliches wo ich das mal schriftlich sehen kann?
gruß eric
AW: 100km/h mit Anhänger auch mit Fahrtenschreiber?
moin feger,
in dem punkt, tachoscheibe öffnen während der schicht ist verboten, gebe ich dir recht. in diesem fall tritt aber das sogenannte " notstandsgesetz " in kraft. tachoscheibe darf geöffnet werden um wichtige notizen auf der rückseite zu notieren.
der normale polizist gibts sich mit nem frage - antwort -spiel vielleicht zufrieden. bag will aber tatsachen sehen. kann man irgendwo nachlesen, ich jedoch wurde erst nach der kontrolle der bag über diese möglichkeit hingewiesen.
@ eric. handwerker etc können von der pflicht der tachoscheibe befreit werden. stellt das landratsamt aus.
um was handschriftlich zu notieren muß ich das eg-kontrollgerät ja öffnen :-)
bei uns im betrieb wird seit jahren der vorgang des anhänger ab und anhängen so praktiziert und es gab noch nie ärger deshalb, wechsel ich das fahrzeug ,muß ich das gerät ja auch öffnen und dies auf der rückseite der scheibe notieren !
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