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Fahrtenschreiber TD 4

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    Fahrtenschreiber TD 4

    Hat schon jemand hier im Forum einen Fahrtenschreiber in den TD 4 eingebaut......zwecks Anhängerfahrten gewerblicher Natur.

    Ich habe TTQV im Wagen......aber wahrscheinlich werden die Aufzeichnungen von Tracks......also Geschwindigkeit, Zeit etc. dem Trachtenverein als Nachweis für die Lenkzeiten nicht ausreichen.

    Oder.
    "Wi' sind 'eich! Laute' Seste`ze! Wi' schwimmen da'in!"

    #2
    AW: Fahrtenschreiber TD 4

    Du kannst bei der BAG (Bundesamt für den Güterverkehr) auch ein Fartenbuch beantragen.

    Ich habe eins, da es für den Disco 3 noch keien elektronischen Fartenschreiber gibt, in meine bisherigen LR hatte ich einen mit Scheibe, jetzt sind aber nur noch die mit der Karte gültig (ab EZ 01/2006).

    lg heiko
    “I live for myself and I answer to nobody.”
    –Steve McQueen

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      #3
      AW: Fahrtenschreiber TD 4

      Da es im anderen thread off topic wäre (schönes Deutsch, gell) - was hat denn ein Fahrtenschreiber mit 100er Zulassung zu tun ?
      Darf man mit Fahrtenschreiber nicht schneller als 80 fahren ???

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        #4
        AW: Fahrtenschreiber TD 4

        Zitat von windmueller Beitrag anzeigen
        Du kannst bei der BAG (Bundesamt für den Güterverkehr) auch ein Fartenbuch beantragen.

        Ich habe eins, da es für den Disco 3 noch keien elektronischen Fartenschreiber gibt, in meine bisherigen LR hatte ich einen mit Scheibe, jetzt sind aber nur noch die mit der Karte gültig (ab EZ 01/2006).

        lg heiko
        Das Landratsamt / Polizei verlangen einen fest eingebauten Fahrtenschreiber. Keine Diskussion und saftige Strafen bei Mißachtung.

        Ich sag noch zu der Dame im Landratsamt.....gute Frau....ich hab hier einen neuen Range Rover angeschafft.....auch zum Anhänger ziehen.....jetzt soll ich plötzlich damit nicht fahren dürfen.....sagt Sie.....genau.....sag ich....soso.....aber Fahrtenschreiber im RR ist nicht.....sagt Sie.....ja dann müssen Sie sich entweder einen Wagen mit Fahrtenschreiber leihen wenn Sie Anhänger ziehen wollen....oder noch ein anderes Auto kaufen :o.

        Aha........sag ich....und dem Finanzamt erkläre ich dann, wie ich auf vier Firmenfahrzeuge komme bei 6 Angestellten......sagt Sie, dass Sie dass nichts angehe und ihr das auch wurscht sei.......jedenfalls würde mich der Spaß das nächste mal € 1500 Strafe kosten und das übernächste mal € 5000.-.

        Auf Wiederhören.
        Zuletzt geändert von Silver Surfer; 21.01.2009, 22:32.
        "Wi' sind 'eich! Laute' Seste`ze! Wi' schwimmen da'in!"

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          #5
          AW: Fahrtenschreiber TD 4

          Moin,
          wenn das der Dame vom Landratsamt egal ist, würde ich es trotzdem mal beim BAG versuchen. Wenn die dir ein Fahrtenbuch genehmigen ist dir das Wurscht was die gute Stute vom Landratsamt dazu sagt! Für solche Fälle ist das BAG zuständig und nix anderes, die Sheriffs geben dir zwar eine Knolle wenn du nix im Auto hast um die Lenk- und Ruhezeiten nachzuweisen, die dicke Strafe kommt aber vom BAG. War zumindest bei unserem klein-LKW so.

          Gruß,
          Dennis

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