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    #16
    Grüne Nummer

    [i]Ich habe jetzt die Umschreibung zur selbstfahrenden Arbeitsmaschine = Grünes Nummernschid = Nix Steuern zahlen in Arbeit
    Hi Marci,

    wollte ich auch machen - aber da kam raus, dass bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine das leergewicht gleich dem zulässigen Gesamtgewicht ist, d.h. "nix Personen nix Gepäck" transportieren... Wie ist das bei Dir?

    Viele Grüße!
    Grillen kann man Lernen: barbecue-academy.com
    Grillen kann man auch essen: strandhaus.li
    Ach ne, dann heisst es ja: "Gegrilltes", sorry:-) :o

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      #17
      Re: NÖÖÖÖ

      Original von Powerlandy
      Gewerbe zur erhaltung und Pflege seltener und exotischer Hölzer und Wälder innerhalb der EU
      Den Gewerbeschein und die Anmeldung zur BG würde ich mal gerne sehen!

      Man kann ja erstmal alles anmelden, kein Problem bei den Dumpfbacken im Gewerbe.....
      Aber was sagt den die Auftragslage und Finanzamt dazu und vor allem die BG?

      Scheingewerbe + Steuervorteile = Strafbar!

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        #18
        Re: NÖÖÖÖ

        die "selbstfahrende arbeitsmaschine" ist so ziemlich das beste was man ereichen kann. hab schon mal gehört das jemand seine KTM(mopped) als sowas angemeldet hat... stellte sich aber heraus das diese anmeldung nicht von langer dauer war... deine "arbeitsmaschine" muß doch irgendwas tun können, außer fahren jetzt. z.b strom machen, funkwellen senden, dünger verteilen etc. und das vollig selbständig ohne "landanschluß".
        wobei man wieder bedenken sollte, das die art der besteuerung von der einwilligung deines finanzamtes abhängt, und die, !da sie quasi an nichts gebunden sind!, werden dann sagen
        "herr mustermann für mich ist das ein ganz gewöhnlicher geländewagen"
        und dich nach hause schicken.
        gleiches gilt auch für diesen komischen wohnmobil umbausatz von ebay. wenn man versucht die beim f-amt zu verarschen machen die dicht. und die sitzen im moment am längeren hebel.
        gruß eric

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          #19
          Re: NÖÖÖÖ

          Blöde Frage:

          Ich habe gehört, dass so eine "selbstfahrende arbeitsmaschine" mit grüner Nr.,
          sich nur 40km im Umkreis vom angemeldeten Standort bewegen darf.

          Darf man mt grüner Nr. in das Ausland fahren?

          Gruß
          Frank

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            #20
            Re: NÖÖÖÖ

            ich habe nachgefragt bei der Zulassungstelle: Grüne Nummer - haben die gesagt - hat keinerlei Einschränkungen... Viele Grüße!
            Grillen kann man Lernen: barbecue-academy.com
            Grillen kann man auch essen: strandhaus.li
            Ach ne, dann heisst es ja: "Gegrilltes", sorry:-) :o

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              #21
              Re: NÖÖÖÖ

              "hat keinerlei Einschränkungen" stimmt so jetzt auch nicht, es kommt auf die begründung für das grüne schild an. wenn das auto z.b. als LW-nutzfahrzeug angemeldet ist darf man auch nur für seine LW damit fahren (gibt da z.b. ein versicherungsproblem mit LW-zugmaschinen die bei karnevalsumzügen unterwegs sind).
              sonst nichts versicherung + steuerhinterziehung.
              könnt mir vorstellen das das für andere arbeitsgeräte auch gilt. mag sein das das mit dem "neuen" EU kennzeichen geändert hat... aber früher durfte man nicht mit grüner nummer ins ausland !

              mal nebenbei ich glaube nicht das so ne anmeldung wirklich möglich ist. vieleicht mit großem aufwand wie ne festmontierte düngerspritze oder ähnliches aber sonst keine chance!
              gruß eric

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                #22
                Re: NÖÖÖÖ

                vieleicht mit großem aufwand wie ne festmontierte düngerspritze oder ähnliches aber sonst keine chance!
                das wäre natürlich genial.... ! ;) ;) :P

                Güllebehälter wäre auch nicht schlecht...

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                  #23
                  dumm gelaufen

                  das problem ist doch, dass mittlerweile der schläfrigste finanzbeamte mitbekommen hat, dass er bei geländewagen ordentlich was an steuern reinholen kann.

                  also blinken dort erst mal die dollarsymbole in den augen, wenn die was von landrover als lkw oder sonstigen "steuersparmodellen" hören.

                  ich fürchte, dass man angesichts leerer staatskassen eine sonderregelung nach der andere abschafft.

                  das dumme an der sache ist, dass auch die betroffen sind, die ihren landy wirklich zur lastenbeförderung etc. benutzen :(

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                    #24
                    AAAAARGH!!!! Das ist absoluter Unfug!

                    Original von Powerlandy
                    Ich habe jetzt die Umschreibung zur selbstfahrenden Arbeitsmaschine = Grünes Nummernschid = Nix Steuern zahlen in Arbeit
                    =) =) =) =) =) =) =) =) =) =) =) =) =) =) =) =) =)
                    Ist wie mit dem Ei wer war zuersta Huhn oder Ei :D

                    Moin!

                    Also ich hab da so meine Bedenken wegen grüner Nummer....soll ich Dir mal schreiben wie "selbstfahrende Arbeitsmaschine" definiert ist per STVZO:

                    selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind), die zu einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmten Art solcher Fahrzeuge gehören,

                    Das ist §18 Abs. 2 der STVZO....wenn du mit einem Traktor mit Agrarkennzeichen (grün) zum Einkaufen fährst und von nem neunmal klugen Polizisten erwischt wirst, kannste unter unglücklichen Umständen schon eine Anzeige kassieren, weil in diesem Moment das Gefährt nicht zur "Verrichtung einer Arbeit im steuerrechtlichen Sinne" verwendet wird ---> Bußgeld, Kennzeichen weg und Strafsteuer....würd ich mir echt nochmal überlegen....wenn das so einfach wäre dann hätten wir alle Fahrzeuge vom Forsthof aus schon auf grünen Kennzeichen laufen und die halbe ländliche Bevölkerung ebenfalls....

                    Ein Defender könnte diese Voraussetzung nur dann erfüllen, wenn nur 1 Sitzplatz plus max 2 Notsitze eingetragen sind und du auf die Ladefläche nen Tiefbohrer oder was-weiß-ich schraubst----sorry nicht schraubst sondern schweisst, denn es muss eine "untrennbare" Einheit bestehen und der Charakter des Fahrzeugs muss von diesem Einsatzzweck dominiert sein....

                    Und natürlich alle privaten Fahrten damit unterlassen sonsts ist Steuerhinterziehung und nebenbei fährst du ohne Versicherungschutz da angegeben werden muss wofür das Fahrzeug eingesetzt wird bei uns z.B. Forst / Agrar.

                    Leute....vergesst es einfach. Es mag zwar ein paar Deppen bei nem Straßenverkehrsamt geben die einem das eintragen, nur das heisst noch lange nicht, dass es rehct mäßig ist....zahlen muss man dann tortzdem...bitte postet doch hier nur Sachen die auch wirklich machbar sind...wie z.B. einen 90er Def mit LKW-Zulassung bei einer Versicherung als PKW zu versichern....

                    MfG,
                    Christian
                    Hey Cayenne! - Follow me....if you can!

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                      #25
                      RE: AAAAARGH!!!! Das ist absoluter Unfug!

                      Hallo Christian,

                      ganz Deiner Meinung ...

                      Gruß
                      Frank

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