Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

    Was soll er denn beim TÜV?
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

    Kommentar


      #32
      AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

      In Segeberg und Hamburg muss man zum Tüv fahren, damit die die Eintragung bzw Prüfung von PKW in LKW vornehmen oder halt begutachten. Wäre mir neu, dass es in anderen Bundesländern nicht der Fall ist - lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren.

      Hier bekommt man dann ein Gutachten und damit joggt man dann zur Zulassungsstelle, lässt umschlüsseln und erhält einen neuen Steuerbescheid.

      Offenbar ist es bei dir anders - erzählt doch mal bitte wie das da abläuft. Interessiert mich wirklich - wenn es da einen einfacheren Weg gibt...Danke.
      "Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?

      Kommentar


        #33
        AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

        Ich schätze mal,wenn der Ingo einen LKW,
        mit den damit verbundenen Versicherungsprämien
        hätte fahren wollen,dann hätte er sich den gekauft.
        Der ganze Umbauquatsch beruht auf Engstirnigkeiten
        Der Finanzämter,die sich hartnäckig weigern,das
        vor zwei Jahren umgeschriebene KFZ-Steuergesetz
        umzusetzen.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

        Kommentar


          #34
          AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

          Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber was kostet denn da immens Versicherung ? Ich habe selber 2 HT´s als LKW laufen - und freue mich über diese günstige Art zu fahren. 172 Euro Steuern und 220 Euro Versicherung. Das ist Welten günstiger, als PKW Steuer und Geländewagen Versicherung....
          Sicherlich gebe ich Dir Recht, was die Ursache ist, aber wie so oft muss der mündige und clevere Landyfahrer die Lösung aus einem Winkel wieder mal selber suchen gehen :-) Dafür fahren wir alle keine Autos von der Stange...und das ist gut so.
          "Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?

          Kommentar


            #35
            AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

            Zitat von Blumenmann Beitrag anzeigen
            Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber was kostet denn da immens Versicherung ? Ich habe selber 2 HT´s als LKW laufen - und freue mich über diese günstige Art zu fahren. 172 Euro Steuern und 220 Euro Versicherung. Das ist Welten günstiger, als PKW Steuer und Geländewagen Versicherung....
            Sicherlich gebe ich Dir Recht, was die Ursache ist, aber wie so oft muss der mündige und clevere Landyfahrer die Lösung aus einem Winkel wieder mal selber suchen gehen :-) Dafür fahren wir alle keine Autos von der Stange...und das ist gut so.

            Und auch meine RHD S3 88er bekommt eine LKW Zulassung. Wie soll ich den denn sonst bezahlen ? 2.5 Liter Treckermotor ohne Kat ? Bin ich Paris Hilton ? Alles dicht hinten, Gitter rein und fertig die Kiste.
            "Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?

            Kommentar


              #36
              AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

              Zitat von Blumenmann Beitrag anzeigen
              aber wie so oft muss der mündige und clevere Landyfahrer die Lösung aus einem Winkel wieder mal selber suchen gehen .
              Das ist ja das Übel,dass bestehende Gesetze nicht umgesetzt werden.

              Bei welcher Vers.bist du und wie sind die Fahrzeuge dort gemeldet?
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

              Kommentar


                #37
                AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

                Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                Das ist ja das Übel,dass bestehende Gesetze nicht umgesetzt werden.

                Bei welcher Vers.bist du und wie sind die Fahrzeuge dort gemeldet?

                Rein Haftpflicht (Was willste da auch klauen, Schlösser habe ich eh nicht). Versicherung ist die alte Leipziger Versicherung. LKW ist ja eh immer auf 100%, daher auch Prozentunabhängig. Ist halt nur der Umbau und Aufwand, aber der rechnet sich ja sehr fix wieder. Bei mir war es zumindest so. Ich habe aber (nach der LKW Zulassung) auch alle Landy´s mittlerweile ausgebaut. Wohnmobil brauche ich mir keine Illusionen zu machen, denn a.) teuer und b.) keine Stehhöhe im Innenraum. Ich bin zufrieden, so wie es ist. Es ist alles völlig legal und das ist mir schon wichtig.
                "Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?

                Kommentar


                  #38
                  AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

                  ... ja Blumenmann, das ist eine gute Einstellung!

                  Hatte zu der Versicherung und Versteuerung meines HT Bj1981 noch eine andere Lösung:
                  Steuern Lkw und Versicherung als Oldtimer/Youngtimer. Billiger ging es bei mir nicht und auch dieses ist legal!
                  ... nun warte ich nur noch auf einen Bescheid meines legalen Widerspruches gegen die Kfz Steuer meines ML! (ReizThema, siehe Ingo, gz-206: "...mach zu den Käse hier")

                  Gruß

                  Kommentar


                    #39
                    AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

                    Zitat von Findo Beitrag anzeigen
                    ... ja Blumenmann, das ist eine gute Einstellung!

                    Hatte zu der Versicherung und Versteuerung meines HT Bj1981 noch eine andere Lösung:
                    Steuern Lkw und Versicherung als Oldtimer/Youngtimer. Billiger ging es bei mir nicht und auch dieses ist legal!
                    ... nun warte ich nur noch auf einen Bescheid meines legalen Widerspruches gegen die Kfz Steuer meines ML! (ReizThema, siehe Ingo, gz-206: "...mach zu den Käse hier")

                    Gruß
                    Jup, habe ich gelesen. Wie ich schon anderswo geschrieben habe, sollte wirklich jeder die Ansicht und Meinung der anderen akzeptieren. Auch ein ML ist ein Auto und du kein schlechterer Mensch dadurch. Ich habe da kein Problem mit.
                    Aber was ich gern wissen würde : Wie hast Du den als Oldtimer zugelassen bekommen ? Der HT ist doch keine 30 jahre alt ? Oder habe ich wieder eine Gesetzeslücke verpasst ? :-) Klär mich auf !
                    "Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?

                    Kommentar


                      #40
                      AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

                      Wie hast Du den als Oldtimer zugelassen bekommen ?
                      Zugelassen als LKW versichert als Youngtimer. Schreibt er ja auch:

                      Steuern Lkw und Versicherung als Oldtimer/Youngtimer
                      Das geht bei vielen Versicherungen, wenn man ein sog. Erstfahrzeug hat schon ab einem Alter von 20 Jahren, egal ob PKW oder LKW.

                      Grüße, Guido

                      Kommentar


                        #41
                        AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

                        Zitat von Blumenmann Beitrag anzeigen
                        ... Und schon ist die LKW Besteuerung wieder im Anflug. Ganz einfach ;-)
                        Irrtum!
                        Also noch mal von vorne. Das Finanzamt ist nicht an das gebunden, was in den Papieren steht. Also muß das Fahrzeug auch keine LKW-Zulassung haben, um eine LKW Besteuerung zu bekommen. Laß die Kiste als PKW und frag beim Finanzamt nach, was sie für ne LKW-Besteuerung wollen.

                        zB 90er
                        Sitze hinten raus, Dach runter und ein TC draufmachen. Beim Amt vorfahren und begutachten lassen. Da hast du immer noch alle Sitze eingetragen und nen PKW. Danach baust du dir wieder dein Dach drauf.
                        Ähnliches geht bestimmt bei nem 110SW auch, halt mit mehr Aufwand.

                        Wenn du in ne Verkehrskontrolle kommst kann keiner prüfen, wie du besteuert bist. Und ich hab noch nie gehört, daß das Finanzamt Stichproben macht.
                        Who needs luxury?

                        Kommentar


                          #42
                          AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

                          die zeiten der lkw-besteuerung für suv/kombinationsfahrzeuge sind definitiv vorbei. das kann man überall nachlesen. einfach mal google bemühen. aber ich laß euch die hoffnung und illusion.

                          Schwere SUVs sind keine Lkw

                          Das wird teuer: Besonders schwere Geländewagen werden weiterhin als Pkw besteuert. Das urteilte der Bundesfinanzhof in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der klagenden Besitzer des SUVs muss nun tief in die Tasche greifen.
                          München - Der Unterhalt für besonders schwere Geländewagen bleibt weiterhin recht teuer. Am Mittwoch teilte der Bundesfinanzhof (BFH) mit, das auch Autos mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen wie Pkw und nicht wie Lkw zu behandeln seien. Ein Besitzer eines solchen Fahrzeugs hatte dagegen geklagt, dass sein 2,9 Tonnen schweres Ungetüm wie ein Personenkraftwagen besteuert wird. Vor 2005 konnte er es als Lkw anmelden und zahlte wesentlich weniger Kfz-Steuer.

                          Hummer H2: Dieses Ungetüm wiegt 2,9 Tonnen.


                          Seit einer Gesetzesänderung 2005 sei für die Besteuerung nicht das Gewicht entscheidend, sondern vielmehr die Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs. Für den als Lkw angemeldeten SUV musste der Kläger jährlich 172 Euro Steuern zahlen - nun sind es 1578 Euro.
                          Der Bundesfinanzhof hat das neue Gesetz, nachdem schwere Geländewagen und SUV als PKW und nicht als LKW besteuert werden, für verfassungsgemäß erklärt. Durch dieses Gesetz müssen für Geländewagen, die als PKW klassifiziert werden, höhere Steuern bezahlt werden.
                          Im konkreten Fall hatte der Fahrer eines Toyota Landcruisers gegen die rückwirkende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes geklagt, durch die sein Fahrzeug rückwirkend zum 1. Mai 2005 als PKW eingestuft wurde und Steuern in Höhe von 1578 Euro fällig waren. Vorher waren für das 2,9 Tonnen schwere Fahrzeug lediglich 172 Euro Steuern fällig gewesen.
                          Der Bundesfinanzhof begründete sein Urteil mit der Zulassung des Fahrzeugs auf “Personenkraftwagen geschlossen”. Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung im Jahr 2004 wurde festgelegt, dass bei so genannten Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen je nach Modell zu entscheiden ist, ob es sich hierbei um einen PKW oder einen LKW handelt und nicht wie bisher das Fahrzeug automatisch als LKW besteuert wird.
                          Da die rückwirkende Änderung des Steuergesetzes 2006 nur klarstellende Bedeutung habe, sei sie verfassungsrechtlich zulässig, so der Bundesfinanzhof.
                          und einen lkw hast du nur, wenn die hinteren sitze inclusive deren befestigungen entfernt soaie die hinteren seitenscheiben raus und bleche reingeschweißt sind. diese informationen bekommt man bei jedem tüv.
                          Zuletzt geändert von erzengel; 05.01.2009, 11:21.
                          gruss,

                          erzengel

                          Kommentar


                            #43
                            AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

                            Erstmal sollst du nicht glauben,was in der Tagespresse steht
                            und zweitens würde ich das TÜV-Anforderungsblatt für einen
                            LKW gerne mal sehen.
                            Übrigens sagt das KFZ-Stg.das auch M1-AF nach Gewicht zu besteuern sind,
                            wenn die Fläche für die Güterbeförderung größer ist,als die für die Personenbeförderung.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                            Kommentar


                              #44
                              AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

                              Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                              Erstmal sollst du nicht glauben,was in der Tagespresse steht
                              und zweitens würde ich das TÜV-Anforderungsblatt für einen
                              LKW gerne mal sehen.
                              Übrigens sagt das KFZ-Stg.das auch M1-AF nach Gewicht zu besteuern sind,
                              wenn die Fläche für die Güterbeförderung größer ist,als die für die Personenbeförderung.
                              Da hat Caruso vollkommen Recht. Ein SUV und ein Land Rover sind nun auch etwas anderes. Die Grundbasis beim Landy ist ein Nutzfahrzeug, darauf ist alles aufgebaut, denn z.B. haben die 110HT und die CC alle,wenn nicht anders bestellt, ab Werk eine LKW Zulassung.. Bei einem SUV ist der Grundgedanke ein PKW, der der Personenbeförderung dient. Das sind Äpfel und Birnen...
                              "Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?

                              Kommentar


                                #45
                                AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern

                                Nein sind es nicht.
                                Kuck halt,was einen M1-AF ausmacht.
                                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X