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Wenn alle so denken wie Ingo, dann wäre auch die Pendlerpauschale nicht wieder eingeführt worden! Das wurde schließlich auch -mehr oder weniger- von "Einzelkämpfer" durchgeboxt.
Kopf in den Sand stecken, oder auch Sand in den Kopf stecken bringt da leider nichts. Sollte auch nicht die Devise eines LR Fahrers sein, ob Defender oder Serie, ob 2. Wagen oder nicht!
Wünsche allen einen guten Grip (also Traktion, nicht Grips) ins neue Jahr 2009
Richtig, denke auch mit Zuversicht ins neue Jahr. Das mit der Besteuerung von LKW auf PKW nach kauf eines solchen Kfz ist Betrug vom Staat, dass muss mal ganz deutlich gesagt werden! Wenn ich mir so ein Fahrzeug leiste, denke ich in die Zukunft und will es lange fahren. Wenn dann plötzlich jemand auf die Idee kommt steuerlich oder sonst irgendwie etwas zu verändern, sollte es nicht die treffen, die das Auto besitzen, sondern die, die sich danach einen zulegen. Für die, die vorher ein solchen LKW kauften, ist es schon Strafe genug, dass sie nach der Änderung ihr Auto praktisch nicht mehr zu einem normalen Preis verkaufen können. Und noch was. Wenn im Fahrzeugschein LKW steht und das Kfz deshalb Sonderauflagen hat, sollte es auch als LKW versteuert sein. Denn warum soll ich gleiche Steuern zahlen wie ein PKW, darf aber mein Fahrzeug nicht genauso benutzen wie ein PKW. Ich weiß, Sonntagsfahrverbot mit Anhänger ist zum Glück jetzt gekippt. Deshalb glaub ich auch noch an eine gerechte Versteuerung, wer weiß vielleicht kippt auch das bisherige noch. Ich bin auch nach wie vor ein Verfechter für günstigere Besteuerung der SoKfzKombi, also die Van´s mit mehr als sechs Sitzplätze, die werden nämlich bevorzugt von Familien mit mehr Kindern gekauft und die haben meistens das Geld nicht so lose in der Hose wie die Cayenne´s.
Falls ich alle Klarheiten beseitigt haben sollte, bitte cool bleiben. Danke!
Richtig, denke auch mit Zuversicht ins neue Jahr. Das mit der Besteuerung von LKW auf PKW nach kauf eines solchen Kfz ist Betrug vom Staat, dass muss mal ganz deutlich gesagt werden! Wenn ich mir so ein Fahrzeug leiste, denke ich in die Zukunft und will es lange fahren. Wenn dann plötzlich jemand auf die Idee kommt steuerlich oder sonst irgendwie etwas zu verändern, sollte es nicht die treffen, die das Auto besitzen, sondern die, die sich danach einen zulegen. Für die, die vorher ein solchen LKW kauften, ist es schon Strafe genug, dass sie nach der Änderung ihr Auto praktisch nicht mehr zu einem normalen Preis verkaufen können. Und noch was. Wenn im Fahrzeugschein LKW steht und das Kfz deshalb Sonderauflagen hat, sollte es auch als LKW versteuert sein. Denn warum soll ich gleiche Steuern zahlen wie ein PKW, darf aber mein Fahrzeug nicht genauso benutzen wie ein PKW. Ich weiß, Sonntagsfahrverbot mit Anhänger ist zum Glück jetzt gekippt. Deshalb glaub ich auch noch an eine gerechte Versteuerung, wer weiß vielleicht kippt auch das bisherige noch. Ich bin auch nach wie vor ein Verfechter für günstigere Besteuerung der SoKfzKombi, also die Van´s mit mehr als sechs Sitzplätze, die werden nämlich bevorzugt von Familien mit mehr Kindern gekauft und die haben meistens das Geld nicht so lose in der Hose wie die Cayenne´s.
Hab ich was verpasst?? Seit wann darf man mit LKW (in meinem Fall 130CC) am Sonn-und Feiertag mit Hänger fahren? Bitte Infos,...Danke.
Hallo an alle CC 130iger, natürlich auch an die anderen Pikups. Ich weiß leider nicht mehr genau wann und wo ich es gelesen habe, aber ich glaube in der AutoBildAllrad im letzten Herbst stand es geschrieben. LKWs über 2,8 t bis 7,49 t dürfen mit Anhängern die zur Freizeit dienen oder ausgerüstet sind, an Sonn- und Feiertagen wieder durch Deutschland rauschen! Wenn ich es wiederfinde, werde ich es nochmals Posten. Also freie Fahrt und ein gutes neues Jahr wünscht Euch allen
Johannes
(der vom Nordlandy Stammtisch)
Falls ich alle Klarheiten beseitigt haben sollte, bitte cool bleiben. Danke!
Ja Caruso das geisterte hier ja schon öfter rum . Aber immer nur in der Umsetzung in diesem Bundesland . Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus ?
Und Novaländer : Findo spricht nicht von einem als LKW zugelassenem KFZ welches als PKW besteuert werden soll (das gibt es aber durchaus auch !) sondern von einem ML PKW den er gerne nach Gewicht besteuert hätte.
Alles richtig, das Thema ist eigentlich durch.
Aber: es bleibt noch Umbau und für 130CC-Fahrer ist es vielleicht noch nicht ganz vorbei.
Ich habe Ende Januar 2009 zu dieser Frage einen Verhandlungstermin vor dem Finanzgericht München. Das Gericht hat um Vorführung des Fahrzeuges gebeten, um das Verhältnis der Flächen Fahrgastraum zu Ladefläche nachzumessen und zu berechnen, da es anscheinend keine wirklich einschlägige Entscheidung zu diesem Typ gibt.
Danach soll es sich dann entscheiden.
Werde über das Ergebnis dann zu entsprechender Zeit berichten.
Gruß, Wolf
Ja ich weis die Landesverkehrsminister haben beschlossen. Darauf folgt aber die Umsezung in den jeweiligen Ländern mit den entsprechenden Erlassen. Das erfolgt in der Regel nicht Zeitgleich , einige ``vergessen´´ das dann auch und werden auf der nächsten Konferenz dran erinnert . Dann argumentier mal gegenüber den netten Leuten in Blau Silber mit nem Schreiben aus dem anderen Bundesland . Sowieso Unsinn sowas in der Umsetzung an die Länder zu geben statt es Bundeseinheitlich anzuweisen.
Zitat: Und Novaländer : Findo spricht nicht von einem als LKW zugelassenem KFZ welches als PKW besteuert werden soll (das gibt es aber durchaus auch !) sondern von einem ML PKW den er gerne nach Gewicht besteuert hätte.
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Gruß Manfred
Hab ich verstanden Manfred, ich meinte einen laut Fahrzeugpapieren genannten LKW der nach PKW-Steuerrecht veranlagt wird. Und wenn das ganze auch noch vorher als LKW besteuert wurde und jemand kurzer Hand das Gesetz ändert, ist es ein Betrug. Schließlich wurde das Kfz mit anderen Vorzeichen gekauft. Mein 130iger läuft zum Gück noch so wie es im Schein steht, als LKW. Wenn es in München Probleme geben sollte, gibt es noch die möglichkeit, die Ladefläche um einige Zentimeter zu verlängern. Dann stimmt das Verhältniss zwischen Fahrgastraum und Ladefläche und der 130iger bleibt LKW!
Na dankeeee,.es steht drin,...... Wohnanhänger und Anhänger zu Sportzwecken dürfen von Lastkraftwagen mit zlgG bis zu 3,5 t an Sonn+Feiertagen gezogen werden. Da mein Dicker ein eingetragener LKW ist, darf ich also am besagten Tagen ohne schlechtes Gewissen meinen Pferdehänger ziehen.
Wenn im Fahrzeugschein LKW steht und das Kfz deshalb Sonderauflagen hat, sollte es auch als LKW versteuert sein. Denn warum soll ich gleiche Steuern zahlen wie ein PKW, darf aber mein Fahrzeug nicht genauso benutzen wie ein PKW. ...
Da gebe ich dir natürlich recht, ist aber nun mal leider so. Wir zahlen ja auch gleich viel Steuern (oder sogar mehr) als die, die auch un Innenstädte dürfen.
Solange das mit der PKW/LKW Steuer so ist, mußt du sie halt austricksen ... PKW mit LKW-Besteuerung mußt du schaffen.
...Ich bin auch nach wie vor ein Verfechter für günstigere Besteuerung der SoKfzKombi, also die Van´s mit mehr als sechs Sitzplätze, die werden nämlich bevorzugt von Familien mit mehr Kindern gekauft und die haben meistens das Geld nicht so lose in der Hose wie die Cayenne´s.
Wär net schlecht, aber die Q7, GL und Comanderfahrer können es sich wohl leisten.
Micha - auch für Deinen Disco ist die LKW-Besteuerung gelaufen. Wenns nur ums Gewicht geht fährt bald wieder jeder Cayenne als LKW besteuert rum.
Für meinen 110 SW gibts auch keine Chance. Obwohl keine Sitze drin sind und nie wieder eingebaut werden können. Wenn die sich weiter so behämmert anstellen bastel ich nen Singlecab-Pickup aus meiner Schleuder. Ich denke das ist der einzige eindeutige Weg
Moinsen,
das stimmt so nicht ganz. Richtig ist, dass die Gewichtsbesteuerung weggefallen ist und sich da auch nichts mehr tun wird, da der Staat arm ist und wir als DieselohneKatfahrer das zahlen müssen. Für den SW gibt es eine Möglichkeit, die allerdings mit etwas (vorrübergehendem ) Aufwand verbunden ist : Fertige Dir Blechplatten an und mache die Fenster ab B-Säule dicht damit-auch dei Hecktür! (Tausch gegen Scheiben temporär). Dann ist es ein geschlossener Kasten. Dann zwischen vorderen Sitzen und Laderaum entweder ein vollständiges Gitter oder aber eine Trennwand mit mindestens 80 cm einsetzen. Wenn die Jungs vom Tüv dann noch jammern gibt es nur noch den Grund der hinteren Türen. Die sind allerdings als Ladetüren zu betrachten. Wenn Du zum Tüv fährst, dann stell bitte Boxen und Kisten so an die Türen, dass damit entladen werden kann. Und schon ist die LKW Besteuerung wieder im Anflug. Ganz einfach ;-)
"Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?
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