Was soll er denn beim TÜV?
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...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
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- 04.01.2009
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- S3 109HT LHD/S3 88HT mit Peugeot TD RHD/110 Canada Mod zerlegt LHD/Defender 110HT RHD/Disco2 RHD
AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
In Segeberg und Hamburg muss man zum Tüv fahren, damit die die Eintragung bzw Prüfung von PKW in LKW vornehmen oder halt begutachten. Wäre mir neu, dass es in anderen Bundesländern nicht der Fall ist - lasse mich jedoch gern eines Besseren belehren.
Hier bekommt man dann ein Gutachten und damit joggt man dann zur Zulassungsstelle, lässt umschlüsseln und erhält einen neuen Steuerbescheid.
Offenbar ist es bei dir anders - erzählt doch mal bitte wie das da abläuft. Interessiert mich wirklich - wenn es da einen einfacheren Weg gibt...Danke."Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
Ich schätze mal,wenn der Ingo einen LKW,
mit den damit verbundenen Versicherungsprämien
hätte fahren wollen,dann hätte er sich den gekauft.
Der ganze Umbauquatsch beruht auf Engstirnigkeiten
Der Finanzämter,die sich hartnäckig weigern,das
vor zwei Jahren umgeschriebene KFZ-Steuergesetz
umzusetzen.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber was kostet denn da immens Versicherung ? Ich habe selber 2 HT´s als LKW laufen - und freue mich über diese günstige Art zu fahren. 172 Euro Steuern und 220 Euro Versicherung. Das ist Welten günstiger, als PKW Steuer und Geländewagen Versicherung....
Sicherlich gebe ich Dir Recht, was die Ursache ist, aber wie so oft muss der mündige und clevere Landyfahrer die Lösung aus einem Winkel wieder mal selber suchen gehen :-) Dafür fahren wir alle keine Autos von der Stange...und das ist gut so."Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
Zitat von Blumenmann Beitrag anzeigenIch möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber was kostet denn da immens Versicherung ? Ich habe selber 2 HT´s als LKW laufen - und freue mich über diese günstige Art zu fahren. 172 Euro Steuern und 220 Euro Versicherung. Das ist Welten günstiger, als PKW Steuer und Geländewagen Versicherung....
Sicherlich gebe ich Dir Recht, was die Ursache ist, aber wie so oft muss der mündige und clevere Landyfahrer die Lösung aus einem Winkel wieder mal selber suchen gehen :-) Dafür fahren wir alle keine Autos von der Stange...und das ist gut so.
Und auch meine RHD S3 88er bekommt eine LKW Zulassung. Wie soll ich den denn sonst bezahlen ? 2.5 Liter Treckermotor ohne Kat ? Bin ich Paris Hilton ? Alles dicht hinten, Gitter rein und fertig die Kiste."Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
Zitat von Blumenmann Beitrag anzeigenaber wie so oft muss der mündige und clevere Landyfahrer die Lösung aus einem Winkel wieder mal selber suchen gehen .
Bei welcher Vers.bist du und wie sind die Fahrzeuge dort gemeldet?Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
Zitat von Caruso Beitrag anzeigenDas ist ja das Übel,dass bestehende Gesetze nicht umgesetzt werden.
Bei welcher Vers.bist du und wie sind die Fahrzeuge dort gemeldet?
Rein Haftpflicht (Was willste da auch klauen, Schlösser habe ich eh nicht). Versicherung ist die alte Leipziger Versicherung. LKW ist ja eh immer auf 100%, daher auch Prozentunabhängig. Ist halt nur der Umbau und Aufwand, aber der rechnet sich ja sehr fix wieder. Bei mir war es zumindest so. Ich habe aber (nach der LKW Zulassung) auch alle Landy´s mittlerweile ausgebaut. Wohnmobil brauche ich mir keine Illusionen zu machen, denn a.) teuer und b.) keine Stehhöhe im Innenraum. Ich bin zufrieden, so wie es ist. Es ist alles völlig legal und das ist mir schon wichtig."Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
... ja Blumenmann, das ist eine gute Einstellung!
Hatte zu der Versicherung und Versteuerung meines HT Bj1981 noch eine andere Lösung:
Steuern Lkw und Versicherung als Oldtimer/Youngtimer. Billiger ging es bei mir nicht und auch dieses ist legal!
... nun warte ich nur noch auf einen Bescheid meines legalen Widerspruches gegen die Kfz Steuer meines ML! (ReizThema, siehe Ingo, gz-206: "...mach zu den Käse hier")
Gruß
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
Zitat von Findo Beitrag anzeigen... ja Blumenmann, das ist eine gute Einstellung!
Hatte zu der Versicherung und Versteuerung meines HT Bj1981 noch eine andere Lösung:
Steuern Lkw und Versicherung als Oldtimer/Youngtimer. Billiger ging es bei mir nicht und auch dieses ist legal!
... nun warte ich nur noch auf einen Bescheid meines legalen Widerspruches gegen die Kfz Steuer meines ML! (ReizThema, siehe Ingo, gz-206: "...mach zu den Käse hier")
Gruß
Aber was ich gern wissen würde : Wie hast Du den als Oldtimer zugelassen bekommen ? Der HT ist doch keine 30 jahre alt ? Oder habe ich wieder eine Gesetzeslücke verpasst ? :-) Klär mich auf !"Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
Wie hast Du den als Oldtimer zugelassen bekommen ?
Steuern Lkw und Versicherung als Oldtimer/Youngtimer
Grüße, Guido
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
Zitat von Blumenmann Beitrag anzeigen... Und schon ist die LKW Besteuerung wieder im Anflug. Ganz einfach ;-)
Also noch mal von vorne. Das Finanzamt ist nicht an das gebunden, was in den Papieren steht. Also muß das Fahrzeug auch keine LKW-Zulassung haben, um eine LKW Besteuerung zu bekommen. Laß die Kiste als PKW und frag beim Finanzamt nach, was sie für ne LKW-Besteuerung wollen.
zB 90er
Sitze hinten raus, Dach runter und ein TC draufmachen. Beim Amt vorfahren und begutachten lassen. Da hast du immer noch alle Sitze eingetragen und nen PKW. Danach baust du dir wieder dein Dach drauf.
Ähnliches geht bestimmt bei nem 110SW auch, halt mit mehr Aufwand.
Wenn du in ne Verkehrskontrolle kommst kann keiner prüfen, wie du besteuert bist. Und ich hab noch nie gehört, daß das Finanzamt Stichproben macht.Who needs luxury?
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
die zeiten der lkw-besteuerung für suv/kombinationsfahrzeuge sind definitiv vorbei. das kann man überall nachlesen. einfach mal google bemühen. aber ich laß euch die hoffnung und illusion.
Schwere SUVs sind keine Lkw
Das wird teuer: Besonders schwere Geländewagen werden weiterhin als Pkw besteuert. Das urteilte der Bundesfinanzhof in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der klagenden Besitzer des SUVs muss nun tief in die Tasche greifen.
München - Der Unterhalt für besonders schwere Geländewagen bleibt weiterhin recht teuer. Am Mittwoch teilte der Bundesfinanzhof (BFH) mit, das auch Autos mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen wie Pkw und nicht wie Lkw zu behandeln seien. Ein Besitzer eines solchen Fahrzeugs hatte dagegen geklagt, dass sein 2,9 Tonnen schweres Ungetüm wie ein Personenkraftwagen besteuert wird. Vor 2005 konnte er es als Lkw anmelden und zahlte wesentlich weniger Kfz-Steuer.
Hummer H2: Dieses Ungetüm wiegt 2,9 Tonnen.
Seit einer Gesetzesänderung 2005 sei für die Besteuerung nicht das Gewicht entscheidend, sondern vielmehr die Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs. Für den als Lkw angemeldeten SUV musste der Kläger jährlich 172 Euro Steuern zahlen - nun sind es 1578 Euro.Der Bundesfinanzhof hat das neue Gesetz, nachdem schwere Geländewagen und SUV als PKW und nicht als LKW besteuert werden, für verfassungsgemäß erklärt. Durch dieses Gesetz müssen für Geländewagen, die als PKW klassifiziert werden, höhere Steuern bezahlt werden.
Im konkreten Fall hatte der Fahrer eines Toyota Landcruisers gegen die rückwirkende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes geklagt, durch die sein Fahrzeug rückwirkend zum 1. Mai 2005 als PKW eingestuft wurde und Steuern in Höhe von 1578 Euro fällig waren. Vorher waren für das 2,9 Tonnen schwere Fahrzeug lediglich 172 Euro Steuern fällig gewesen.
Der Bundesfinanzhof begründete sein Urteil mit der Zulassung des Fahrzeugs auf “Personenkraftwagen geschlossen”. Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung im Jahr 2004 wurde festgelegt, dass bei so genannten Kombinationskraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen je nach Modell zu entscheiden ist, ob es sich hierbei um einen PKW oder einen LKW handelt und nicht wie bisher das Fahrzeug automatisch als LKW besteuert wird.
Da die rückwirkende Änderung des Steuergesetzes 2006 nur klarstellende Bedeutung habe, sei sie verfassungsrechtlich zulässig, so der Bundesfinanzhof.
Zuletzt geändert von erzengel; 05.01.2009, 11:21.gruss,
erzengel
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AW: ...kaum zu glauben, LKW/PKW Steuern
Erstmal sollst du nicht glauben,was in der Tagespresse steht
und zweitens würde ich das TÜV-Anforderungsblatt für einen
LKW gerne mal sehen.
Übrigens sagt das KFZ-Stg.das auch M1-AF nach Gewicht zu besteuern sind,
wenn die Fläche für die Güterbeförderung größer ist,als die für die Personenbeförderung.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigenErstmal sollst du nicht glauben,was in der Tagespresse steht
und zweitens würde ich das TÜV-Anforderungsblatt für einen
LKW gerne mal sehen.
Übrigens sagt das KFZ-Stg.das auch M1-AF nach Gewicht zu besteuern sind,
wenn die Fläche für die Güterbeförderung größer ist,als die für die Personenbeförderung."Das ist nicht kaputt ! Das kommt aus England !" .. oder wie meine Tochter sagt : Wo ist der Lenk-Rowa ?
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