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LKW Zulassung LR90 Soft-Top die 2.

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    LKW Zulassung LR90 Soft-Top die 2.

    Hallo an ALLE,
    ich habe heute endlich mal jemanden beim Finanzamt
    Düsseldorf-Mettmann erreicht !

    Und SCHLECHTE Nachrichten bekommen !!!!

    LR90 Soft-Top wird auf KEINEN fall mehr als LKW besteuert !!!

    Angeblich wird kein Geländewagen ausser Pickup´s max. 1,5 Kabiner
    mehr als LKW Steuerlich annerkannt.
    Auch kein 110er Harttop.

    Hat irgendwer nach dem 01.08.2005 einen LR in ME oder D noch
    als LKW anerkannt bekommen ?

    PS. Damit gibts für mich erstmal keinen 90er.

    #2
    Also bei rotwild-racer ist der Finanzbeamte extra mit Maßband rausgekommen und hat seinen Soft-Top vermessen. Ladefläche > Fahrgastraum; 2Sitzplätze = LKW.

    Dein Finanzbeamter hat sehr voreilig gesprochen.
    „Du kannst Dein Leben nicht verlängern und Du kannst es auch nicht verbreitern. Aber Du kannst es vertiefen!“
    Gorch Fock

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      #3
      Hallo heimi,

      ein ähnliches Problem habe ich auch mit meinem 110er exMod mit Ganzplane. Das Finanzamt ist nicht an die im KFZ-Brief vorgenommene Klassifizierung als LKW zur Heranziehung als Besteuerungsgrundlage gebunden.

      Mein Landy muß jetzt beim Finanzamt vorgeführt werden und dann wird der entsprechende Finanzbeamte, wie amarok schon geschildert hat, mit dem Maßband Fahrgastraum und Ladefläche vermessen und ein gewisses Übergewicht der Ladefläche feststellen, die als Grundlage der Besteuerung als LKW erforderlich ist.

      Die geneuen Grenzen dafür kenne ich nicht aber in meinen Telefongesprächen mit dem freundlichen Finanzbeamten wurde schon deutlich, dass viel weniger Ladeflächenlänge als beim 110er keine Einstufung als LKW mehr ermöglicht.

      Aber bei meinem Termin kann ich mich da ja mal genauer nach erkundigen und mich nochmals melden.

      Viele Grüße
      Björn

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        #4
        ...schaut mal im Forum LR-Allgemein und zwar Santana PS-10! Dafür bekommt man eine LKW-Zulassung!!!!! Warum??????

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          #5
          Hallo nochmal,
          ich habe mit "meinen für mich Zuständigen Finanzbeamten"
          gesprochen. Es spielt keine Rolle mehr wie lang die Ladefläche
          ist, bei eindeutigen Geländewagen wird die LKW-Zulassung
          einfach nicht mehr anerkannt. WoMo ohne Stehhöhe bei
          Geländewagen auch nicht mehr.
          Mann ist da einfach machtlos. Einspruch ist natürlich möglich,
          aber es muß erstmal bezahlt werden.
          Als Geländewagen Fahrer ist mann halt der letzte "AR......"
          Übrigens, ein Freund von mir hat Gesten seinen Steuerbesdcheidt
          für seinen VW T4 Caravelle erhalten = weiterhin Kombinationsfahrzeug
          Steuer !!! Voll gerecht oder ????

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            #6
            Auch wenn dieses Thema schon etwas länger ruht, so möchte ich doch noch einmal darauf zurückkommen, insbesondere da ich ja versprochen hatte meine Erfahrungen mit der Einstufung meines 110 exMOD als LKW hier wiederzugeben.

            Am vergangenen Freitag war es endlich soweit, dass ich den weiten und beschwerlichen Weg von Bonn zu meinem zuständigen Finanzamt im Norden Deutschlands in Angriff genommen habe. Pünktlich um 8:00 Uhr war ich dort und um 8:03 war das Thema positiv abgeschlossen. Der Finanzbeamte hatte sich zwar mit einem Meterstab bewaffnet, aber nachdem er das Ersatzrad auf der Motorhaube gesehen und am darum geschlungenen Bergeseil gezerrt hatte murmelte er nur noch: Ja, also der Fall ist ja eindeutig! Er erkundigte sich dann noch höflich, ob er mal hinten rein sehen düfte, was aber scheinbar nur durch die Neugierde, wie man denn die Plane bedient, getrieben zu sein schien. Damit war dann die Fahrzeugvorführung bei 4 Grad und Dauerregen abgeschlossen.

            Also ein Finanzbeamter mit Herz, der nach meiner Kenntnis nach bei dem Auto auch gar nicht anders Urteilen konnte (sonst hätte ich mir exakt diesen Landy auch nicht gekauft).

            Auch Euch einen aufgeschlossenen Finanzbeamten wünschend
            Björn

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              #7
              d

              Hallo.
              Es ist von Land zu Land unterschiedlich aber Fakt ist,Laderaum grösser Innenraum(Fahrgastraum) und das zählt.
              Da kann der Typ von dir schwätzen was er will,dass zählt.

              110er Crew Cab oder 130er sollen in Zukunft auch als PKW besteuert aber ein Soft Top bleibt LKW.
              Ich musste vorfahren im Januar diesen Jahres und er hat gemessen und es passte,wie bei sovielen hier im Forum.

              Bitte hier keine weiteren Diskussionen mehr,dieses Thema wurde schon soooooooooooooooooo oft hierbehandelt,einfach mal unter Suche eingeben,da kriegst du antworten ohne Ende.
              Es steht haufenweise geschrieben hbier im Forum.

              Gruss aus de scheene Palz
              Sascha

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                #8
                s

                @ Heimi.

                Genau das find ich nicht gerecht,wo ist ein Caravelle ein LKW,wenn es ein WOMO wär ok,aber kein Lkw.
                Anhängelast wie ein PKW,Transportmöglichkeit wie ein BUS,das ist für mich kein LKW.
                Genau die Sorte von LKW macht uns Offroadern das Leben schwer.
                Weil jeder A..... sein PKW als LKW zulassen will um Steuern zu sparen und diejenigen die ihren Landy wirklich brauchen kriegen Ärger,das ist die SCh............. hier.

                Gruss Sascha

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                  #9
                  RE: d

                  [quote]Original von rotwild-racer
                  .............110er Crew Cab oder 130er sollen in Zukunft auch als PKW besteuert aber ein Soft Top bleibt LKW.
                  Ich musste vorfahren im Januar diesen Jahres und er hat gemessen und es passte,wie bei sovielen hier im Forum.

                  Sascha, genau da liegt das Problem, wir gehören beide zum gleichen Finanzamt, oder... FA Worms..
                  Denke da weiß der eine nicht was der andere erzählt.....

                  da wurde mir erzählt das ich beim 130er kein Problem zu erwarten habe von wegen PKW-Steuer.
                  Begründung:
                  laut Eu Recht (welches über dem deutschen Steuerrecht steht) geht es nicht nur um die größe des Laderaums, sondern auch um die mögliche Zuladung im Verhältnis zu der Anzahl der Sitzplätze,
                  wenn P-(M+Nx68) größer als Nx68 ist, ist das fahrzeug nach Gewicht zubesteuern.
                  P=zulässige Gesamtgewicht,
                  M=Leergewicht
                  N=Anzahl Sitzplätze außer Fahrersitz
                  Die Formel findet nur Anwendung bei einem zulässigen Gesamtgewicht größer 2800kg.

                  gruß und frohe Weihnachten.

                  Thorsten

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                    #10
                    RE: d

                    @rotwild-racer "Es ist von Land zu Land unterschiedlich aber Fakt ist,Laderaum grösser Innenraum(Fahrgastraum) und das zählt.
                    Da kann der Typ von dir schwätzen was er will,dass zählt."

                    ladefläche ist nur ein kriterium!
                    ein anderes ist z.b das äußere erscheinungsbild, und demnach ist ein landy ein geländewagen und kein lkw(je nachdem wer ihn betrachtet)
                    ist ne rein subjective bewertung des finanzbeamten. da kann man momentan nichts dran machen
                    gruß eric

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                      #11
                      LKW-Zulassung

                      Hai.
                      Bin der Neue. Habe mir auch endlich nach 14 Jahren Heisshunger endlich einen Landy gekauft. Hatte mich vorher bei unserem FA in Schleswig erkundigt, was für die LKW-Eintragung (vorhanden: LKW offener Kasten) erfüllt sein muss. Also natürlich die Länge der Ladefläche, eine Trennwand (bei mir ne Baustahlmatte) und die Bänke hinten mussten raus. Im Endeffekt hängt das aber alles wohl eher von der Willkür des Beamten ab.
                      cu

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