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    Leihwagen

    Hallo liebe Landy Gemeinde,

    auch auf die Gefahr hin, daß diese Frage schon mal irgendwo in diesem Forum gestellt und beredet worden ist, für mich persönlich mal eine Anfrage:

    Ist eigentlich irgendwo geregelt, wie es mit einem Leihwagen bestellt ist, wenn man wegen Garantiearbeiten in die Werkstatt muß?

    Bei mir sieht das so aus, daß ich meinen FL2 gebaucht bei einem Händler gekauft habe, der mehrere hundert Kilometer von meinem Wohnort liegt. Die Garantiearbeiten lasse ich daher bei einem Landroverhändler in meiner Nähe ausführen (wahrscheinlich ist er nicht unbedingt davon begeistert).

    Beim letzten Werkstatttermin (Rückrufaktion) bekam meine Frau einen kostenlosen Leihwagen. Allerdings war der Wagen so schäbig, daß sie ihn eine Straße von unserem Haus entfernt geparkt hat.

    Ich kann mir vorstellen, daß ein Händler natürlich kulanter ist, wenn der Wagen auch dort gekauft worden ist.
    Ich erwarte auch nicht, einen nagelneuen LR2 oder ähnliches für die 1 - 2 Tage zu bekommen. Kennt sich da jemand aus?

    #2
    AW: Leihwagen

    Hallo,
    also der Leihwagen ist eine freiwillige Serviceleistung Deines Händlers. Es gibt keineswegs eine gesetzliche Verpflichtung dafür.
    Also sei froh das Du wenigstens eine "schäbige" Karre bekommen hast. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das ein Händler ein so schlechtes Fahrzeug an seine Kundschaft herausgibt das man damit in einer anderen Straße parken muß.
    Wie heißt es doch so schön: Lieber schlecht gefahren wie gut gelaufen!
    Also sei froh um die Serviceleistung des Händlers!!!
    :)Grüße aus dem "Schwabenland":)
    Harald

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      #3
      AW: Leihwagen

      Lieber Rat!

      Kann Dir nicht genau sagen, wieweit meine Mobilitätsgarantie geht, Fakt ist:
      Als die Karre liegen blieb (bisher 1x wg. DPF; "Kontaktieren sie Ihre Werkstatt" und einmal wg. Lenksäule), wurde mir einmal ein Galaxy und einmal ein PT Cruiser vor die Garage gestellt.

      Wenn ich in der Werkstatt bin, wird mir üblicherweise ein FL 2 (oder ein Jaguar X-Type 2x oder ein Defender 1x ) UNENTGELTLICH (nachtanken des verbrauchten Sprits) zur Verfügung gestellt. Achja, einmal kam ich sehr kurzfristig und bekam einen Renault (Twingo?). Als ich einmal bei einer Abendveranstaltung im Autohaus war und am nächsten Tag Service hatte, wurde schnell und unbürokratisch ein Vorführer FL 2 (So abends) organisiert, um mir eine Anreise am nächsten Tag zu ersparen.

      DAS ist Service! (Er ist übrigens der östlichere von den Kärntner LR-Händlern!)
      Grüße
      Antonius

      E-Wok, I-Wook, I-Wuk, ... ?!?

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        #4
        AW: Leihwagen

        Hallo,
        ich hab bei allen Garantiereparaturen immer einen Leihwagen 1x BMW, 2xJaguar,1x Freelander2 kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Allerdings hab ich bei diesem Händler auch den Freely gekauft.

        Grus Andrè

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          #5
          AW: Leihwagen

          Hallo,

          Leihwagen ausserhalb der Mob-Garantie ist Service der Werkstatt.

          Allerdings verdient der Händler an regelmäßigen Service/Inspektionsarbeiten oft mehr als beim reinen Fahrzeugverkauf.

          Mein Def stammt aus München, mein Dortmunder Händler reisst sich dennoch ein Bein für mich aus: bei bislang 5 Inspektionen und drei Garantiearbeiten in 24 Monaten wurde immer ein kostenloser Wagen bereitgestellt.

          Ist warscheinlich Händlerabhängig....

          Schöne Tage,

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