Grüß Gott,
mein Name ist Alexis Hammes und bin begeisteter Land Rover- Fahrer und habe nun ein anstehendes Problem, was gewiss anderen ebenso geht ,
auch bin ich in einem Land Rover Forum vertreten welches die Interessen von Land Rover- Fahrern, auch Hilfestellung bei Problemen gibt und Veranstalltungen unternimmt
Nun aber haben viele von uns das selbe Problem was uns die Komunen in Folge der Politik uns aufs "Auge"drückt und wir gezwungen sind unsere geliebeten Land Rover zu verkaufen oder aber darauf verzichten unsere landys im Alltag so zu gebrauchen wie sie zu gebrauchen sind, da wir Verbote bekommen mit Ihnen Aufgrund der Feinstaubregelung in Städte oder sogar auf Autobahnabschnitten zu fahren ( bsp Stuttgart )
Meine Bitte an Sie, da ich meinen Lightweight Bj 76 und meinen ninety Bj 89 weiter voll fahren und auch nutzen will mir ein Lösungsvorschlag zukommen zu lassen
bzw ist es für meinen Lightweight momentan ja noch möglich, aufgrund der bereits bestehenden H Zulassung weiter fahren zu können, jedoch besteht diese bei meinem Ninety noch nicht ( Baujahr bedingt )
Gibt es Ausnahmen für Fahrzeuge welche keinen Kat. haben und bei welchen es auch keinen zum nachrüssten gibt? #
Gibt es einen Kat. für meinen Ninety, Saugdiesel 50kW und selbst wenn es einen geben sollte wäre dies aufgrund der niedrigen Leistung, aufgrund von Leistungsverlust nicht sehr sinnvoll diesen einzubauen .....
Nun ja ich hoffe ich habe den richtigen Ansprechpartner und auch das Sie mir helfen können, vielleicht aber dadurch nicht nur mir sondern auch anderen Land Rover fahrern
Ich Danke Ihnen im Vorraus
MfG
Alexis Hammes
ANTWORT :
Sehr geehrter Herr Hammes,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns von den Kollegen des Service Center zur Bearbeitung weitergeleitet worden ist.
Wir freuen uns, dass wir Sie zu unseren begeisterten Land Rover Kunden zählen dürfen.
Dass für Sie als Kunde die aktuelle Situation und Diskussion um die Partikelfilter unangenehm ist, können wir gut nachvollziehen.
Land Rover bietet für die beiden von Ihnen benannten Land Rover Fahrzeuge weder einen Dieselpartikelfilter noch einen Katalysator zum Nachrüsten an.
Über das Internet können Sie sich einen Vordruck des TÜV / der DEKRA mit der Bezeichnung (argetp21-Datenbank) herunterladen. Mit dieser Bescheinigung können Sie eine Sondergenehmigung beantragen, um dennoch in die Umweltzone Ihrer Stadt einfahren zu dürfen.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen noch viel Fahrfreude mit Ihren Fahrzeugen.
Für weitere Fragen, die nicht durch Ihren Vertragspartner geklärt werden können, steht Ihnen die Land Rover Kundenbetreuung gerne werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der angegebenen Telefonnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Land Rover Deutschland GmbH
i.A. Melanie Redemske
Kundenbetreuung
Tel.: 01805-263272
gruß alexis
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