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TÜV Wiesbaden ;(

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    #16
    AW: TÜV Wiesbaden ;(

    Hi,

    der Eiigentumsnachweis für ein Auto ist der Brief. (Zulassungsbescheinigung Teil2)
    Egal ob du das Auto bezahlt oder geklaut hast; wer den Brief hat ist Eigentümer.
    Dein Auto hat aber keinen (deutschen) Brief weil es aus dem Ausland kommt. Deshalb musst du den Eigentumsnachweis erbringen und das ist der Kaufvertrag. Steht in unzähligen Beiträgen und Foren und wäre vorher recherchierbar gewesen.
    Nach Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil2 bist du als Eigentümer legitimiert. Solltest du den Wagen geklaut haben hätte dich die Behörde damit staatlich legitimiert und den Diebstahl unterstützt und verdeckt. Deswegen musst du nachweisen das du das Auto gekauft hast. Der Kauf per Handschlag ist aber eben nicht beweisbar und das könnte jeder Autoschieber anbringen.
    Ein Auto mit deutschem Brief kannst du per Handschlag kaufen. Dabei bekommst du die Papiere ausgehändigt und kannst damit den Nachweis erbringen das du Eigentümer bist.

    Ein Auto ist nun mal ein hochpreisiges Teil und da ist es ganz gut das man nicht jedes am Straßenrand parkende Fahrzeug einfach mitnehmen und zulassen kann. Hat alles seinen Sinn.

    Gruß,
    Stephan

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      #17
      AW: TÜV Wiesbaden ;(

      Zitat von Stephan2703 Beitrag anzeigen
      ...der Eiigentumsnachweis für ein Auto ist der Brief. (Zulassungsbescheinigung Teil2)
      Egal ob du das Auto bezahlt oder geklaut hast; wer den Brief hat ist Eigentümer.
      Dein Auto hat aber keinen (deutschen) Brief weil es aus dem Ausland kommt. Deshalb musst du den Eigentumsnachweis erbringen und das ist der Kaufvertrag. Steht in unzähligen Beiträgen und Foren und wäre vorher recherchierbar gewesen.
      Nach Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil2 bist du als Eigentümer legitimiert.
      [...]
      Ein Auto mit deutschem Brief kannst du per Handschlag kaufen. Dabei bekommst du die Papiere ausgehändigt und kannst damit den Nachweis erbringen das du Eigentümer bist...
      Aber das V5-Dokument (englisches Pendant zu unserem Brief?!) bietet doch einen Abriss für den Käufer (der restliche Teil muss wieder an die DVLA -englische Zulassungsbehörde- zurückgesandt werden). Ist DASS denn dann nicht der entsprechende, nötige Eigentumsnachweis????

      der bom :(
      Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...

      Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann,
      sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte.
      Antoine de Saint-Exupéry

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        #18
        AW: TÜV Wiesbaden ;(

        Fahrzeug ist Zugelassen ;)

        Keine rumgurkerei mehr mit roten Nummern ;) (was ein Glück). Ich habe dem Verkäufer einen vorgedruckten Kaufvertrag gefaxt den er mir Unterschrieben zurück gefaxt hat.

        Kinderkram in meinen Augen.

        Dann war alles kein Prob. mehr auf der Zulassungsstelle . Doch lache ich immernoch über die Damen, das sie mich am nächsten Tag alle wieder erkannt haben(gemauschel hinter den Schaltern).Oder teilweise drei davon nötig gewesen sind um mir meinen Brief auszudrucken............

        Die Vorbesitzer sind leer ;)

        Grüße

        RoterAdler (der jetzt ganz legal auf Deutschlands Straßen rumfährt).
        Zuletzt geändert von RoterAdler; 07.12.2008, 15:36. Grund: tipper

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          #19
          AW: TÜV Wiesbaden ;(

          Übrigens ist es nur bei Ausländischen Fahrzeugen so.

          Bei einer Schenkung brauchen sie auch eine Unterschrift des Schenkers bzw. ein Schriftstück was die Schenkung bestädigt. Ob der dann der Schenker einen Eingentum nachweisen muß K.A.
          Interessant bei Scheunenfunden wo z.b. überhaupt keine Papiere vorliegen.

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            #20
            AW: TÜV Wiesbaden ;(

            @bom
            Wo lebst du denn?:) Eine deutsche Behörde nimmt doch kein englisches Dokument als Nachweis. Was glaubst du was die auf dem Amt für ein Theater machen wenn man von denen verlangt ein englisches Dokument als "echt" zu bewerten. Da musst du bestimmt einen Notar einschalten, am besten einen britischen. Hi,hi,hi:D

            Ne, deutsche Ämter wollen deutsche Dokumente. Europa ist noch weit weg. Vielleicht können wir zum 100. Geb. von Land Rover frei kaufen und fahren. Ich bin dann 85 und habe vielleicht noch Muße dazu. Ich glaube aber, eher nicht.

            Gruß,
            Stephan

            :D:D:D

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              #21
              AW: TÜV Wiesbaden ;(

              Hej,

              also ich habe letzt meine Serie in F "registriert" und damit Legalisiert.

              Die wollten natürlich ein Schreiben von Land Rover (COC- Papier).

              Als ich mit allem Fertig war und meine Carte Grise in Händen hielt, stellte ich fest, dass ich vergessen habe, den Fahrzeugschein mit abzugeben.....

              Naja, den behalte ich jetzt, wie meine Kennzeichen als Souvenir.... :D

              Es hat aber auch niemand etwas gesagt, dass da noch ein Document fehlt.
              Aber die kennen sich eher mit Englischen Papieren aus, als wie mit Deutschen....

              Hat es hier Recht wenige :D

              109s3

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                #22
                AW: TÜV Wiesbaden ;(

                @Stephan2703: Sorry, daß ist falsch. Der Eigentümer eines Fahrzeugs
                wird nur durch einen Kaufvertrag (schriftlich oder per Handschlag)ausgewiesen. Das der Brief als Nachweis gilt ist schlicht falsch. Auf der Zulassungsbescheiningung Teil II steht es nun schriftlich: " Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eignetümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

                Gruß Tom

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                  #23
                  AW: TÜV Wiesbaden ;(

                  Hi Tom,

                  rechtlich gesehen hast du recht, aber wenn ich mit Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei der Zulassungsstelle aufkreuze bekomme ich das Fahrzeug auf meinen Namen zugelassen, egal ob ich das Fahrzeug gekauft habe, geschenkt bekommen habe oder was auch immer. Einen Kaufvertrag brauche ich dann nicht vorlegen.
                  Das ist der Unterschied zum importierten Fahrzeug ohne deutsche Papiere. Deswegen braucht man den Eigentumsnachweis, z.B. den Kaufvertrag.

                  Gruß,
                  Stephan

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                    #24
                    AW: TÜV Wiesbaden ;(

                    Guten Morgen Stephan,
                    da gebe ich Dir recht ;-), leider hat jede Zulassungsstelle ihre eigenen Zulassungsmethoden..... die eine braucht dies, die andere das....
                    (sehr nervig)
                    Gruß Thomas
                    PS Interessant ist oft die Eigentumsfrage wenn eine Scheidung ansteht.
                    Ich habe schon viele verdutzte Gesichter gesehen wenn Frau oder Mann mit der Zulassungsbescheinigung Teil II bei seinem Scheidungsanwalt sitz und er erklärt das die Bescheinigung nicht als Eigentumsnachweis gilt sondern einzig und alleine der Kaufvertrag.......:-)
                    Gruß Tom

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                      #25
                      AW: TÜV Wiesbaden ;(

                      Den Kaufvertrag würde ich auch verlangen.
                      Denn ob die englischen Papiere echt sind, kann ich nicht so einfach nachvollziehen.
                      Und sollte die Karre tatsächlich geklaut sein (soll vorkommen), hätte doch ich dann den Mist am Hacken.
                      Und drittens - Du willst was, nicht ich. Also ...
                      Würde das jemand anders machen?

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                        #26
                        AW: TÜV Wiesbaden ;(

                        Jaa, genau- Du willst doch was von mir, also streng Dich mal an. Diese Einstellung liebe ich und macht das Zusammenleben so angenehm. Wenn ich nicht verpflichtet bin, beim Autokauf einen schriftlichen Kaufvertrag zu machen, dann hat das für mich auch ein Amt zu akzeptieren. Anderenfalls unterstellt mir der Schnösel am Schalter nämlich, ich hätte das Ding geklaut und das nehme ich persönlich. Ich verstehe nicht, warum der Beamte dann den Mist am Hacken hat. Sollte sich irgendwann mal rausstellen, daß das Auto geklaut´ist, ist es sowieso nie in mein Eigentum übergegangen und ich muß es rausrücken. Vielleicht steht es ja anders in der StVZO, aber nachzuvollziehen ist es nicht. Also weiter Dienst nach
                        Vorschrift, bitte !
                        Christian

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                          #27
                          AW: TÜV Wiesbaden ;(

                          Zum einen mag ich nicht, wenn Menschen gleich mit der "Ich will, ich hab Recht, jetzt Sofort"-Tür ins Haus fallen. Das ist man sicher. Ein bisschen entspannte Freundlichkeit macht das Leben gleich um Klassen lebenswerter - für beide Seiten des Tisches.

                          Zum anderen mag ich auch nicht, wenn Monopoldienstleister aus ihrer Position eine Gutsherrenhaltung ableiten. Ich muss den Mann hinterm Schalter respektieren, aber nicht mögen und schon gar nicht devot begegnen. Auf jeden Fall aber gilt für mich, meinen Nachbarn und alle in diesem Gesetzesraum die selbe Behandlung und die gleichen Grundsätze. Also nix mit: "Und drittens - Du willst was, nicht ich. Also ..."

                          Grüße, Guido

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