Hi,
der Eiigentumsnachweis für ein Auto ist der Brief. (Zulassungsbescheinigung Teil2)
Egal ob du das Auto bezahlt oder geklaut hast; wer den Brief hat ist Eigentümer.
Dein Auto hat aber keinen (deutschen) Brief weil es aus dem Ausland kommt. Deshalb musst du den Eigentumsnachweis erbringen und das ist der Kaufvertrag. Steht in unzähligen Beiträgen und Foren und wäre vorher recherchierbar gewesen.
Nach Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil2 bist du als Eigentümer legitimiert. Solltest du den Wagen geklaut haben hätte dich die Behörde damit staatlich legitimiert und den Diebstahl unterstützt und verdeckt. Deswegen musst du nachweisen das du das Auto gekauft hast. Der Kauf per Handschlag ist aber eben nicht beweisbar und das könnte jeder Autoschieber anbringen.
Ein Auto mit deutschem Brief kannst du per Handschlag kaufen. Dabei bekommst du die Papiere ausgehändigt und kannst damit den Nachweis erbringen das du Eigentümer bist.
Ein Auto ist nun mal ein hochpreisiges Teil und da ist es ganz gut das man nicht jedes am Straßenrand parkende Fahrzeug einfach mitnehmen und zulassen kann. Hat alles seinen Sinn.
Gruß,
Stephan
Kommentar