habe mir nun eine anbauplatte selber geschweißt.hatte die nase voll vom suchen und den die diese verkaufen wollten.
habe beim tüv nachgefragt und sie machten sich schlau.hat zwar fast eine stunde gedauert, aber nun weiß ich mehr.
für seilwindenstoßstangen oder anbauplatten gibt es keine richtlinien oder gesetzte!
es wird keiner was sagen, wenn das windenfenster bei unterflur anbauplatten um 5 cm über die orginalstoßstange rausschaut.
bei anderen varianten oder eigenbauten, gibt es keine bestimmungen vom gesetz oder tüv her.
d.h. solange keine scharfkantigen teile vorhanden sind und beim normalen fahrbetrieb eine schutzhaube darüber ist gibt es keinerlei vorschrift diesbezüglich. das einzig was bei solchen
sachen gemacht werden muß, ist ledeglich ein eintrag in den die fahrzeugpapiere. da sich die länge ändert vom fahrzeug. und es bei polizeikontrollen oder event beim unfall keine böse
überraschungen gibt.
der tüv sagt auch, wenn eine anbauplatte oder stoßstange eine winde im betrieb aushält, gehe man nicht davon aus, das sie während einer normal fahrt abfiele.
die eintragung kostet 50 euro in die papiere.
aussage vom TÜV Süd.
also kein problem und keine teueren einzelabnahmen.
für dies gibt es keine bestimmungen was das angeht.nur haube drüber und keine scharfkantigen ecken.
gruß
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