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Schadstoffreduzierung für Disco 300Tdi???

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    Schadstoffreduzierung für Disco 300Tdi???

    Hallo Leute,

    ich habe vor kurzem meinem Kfz-Steuer-Bescheid bekommen.
    Tja - nachdem die schöne Sache mit der Auflastung ja nun nicht mehr greift muß ich 832,- Euro Kfz-Steuer abdrücken ;-(

    Nun meine Frage: Hat jemand von Euch eine Idee, wie man die Schadstoffklasse Euro 2 oder besser beim Disco I (300TDI) erreichen kann.
    Ich habe im Internet bisher leider nur Austauschkat's gefunden, die an der Einstufung nicht viel ändern. Und mit Rußfiltern siehts ja eh schlecht aus (die ändern meines Wissens nach auch nichts an der Schadstoffeinstufung).

    Bin für jeden Tipp dankbar !

    #2
    RE: Schadstoffreduzierung für Disco 300Tdi???

    Hallo Andreas,

    Dein Ansinnen ist ein heikles Thema welches viele Unbekannte in der Gleichung mitbringt.
    Für meinen Disco habe ich auch so einen Bescheid bekommen. Wenn mir der Aufwand
    zu groß wird verkaufe ich den Disco oder ziehe ins Ausland um.

    Bei Landrover tut sich was bezüglich Nachrüstsatz in Sachen Rußfilterkat. Leider gibt es noch
    keinen Termin sondern nur Gemunkel. Nächste Woche bekomme ich evtl. eine Info.

    Wen der etwas komplexe Sachverhalt interessiert der darf gerne weiterlesen.

    Viele Grüße
    Steuerzahler


    Das Steuerwunder

    Die Steuerklasse wird durch die Schlüsselnummern in den Kfz-Papieren "festgesetzt".
    Beeinflußt werden diese Schlüsselnummern von Ausstattung (Klima, Winde, EFH,...),
    Fahrzeuggewicht, Anzahl der Sitzplätze, AHK, Stützlast, Zuggewicht, ..... .

    Die EG-Richtlinien unterscheiden zwischen Fahrzeugen bis zu 6 Sitzplätzen und einer
    Gesamtmasse von bis zu 2.5 Tonnen und Fahrzeugen über 6 Sitzplätzen. Die zweite Gruppe,
    Fahrzeuge über 6 Sitzplätze, wird noch einmal in drei Gewichtsklassen eingeteilt.

    Gruppe 1 :
    Fahrzeuge mit mehr als 6 Sitzplätze und einer Bezugsmasse (Leergewicht plus 25 Kg)
    bis zu 1250 Kg.
    Gruppe 2 :
    Fahrzeuge mit mehr als 6 Sitzplätze und einer Bezugsmasse bis 1700 Kg.
    Gruppe 3:
    Fahrzeuge mit mehr als 6 Sitzplätze und einer Bezugsmasse über 1700 Kg.

    Während die Fahrzeuge, die zur Gruppe 2 und 3 gehören aufgrund der ermittelten Emissionswerte,
    steuerrechtlich schlechter eingestuft werden wie sie Bauartbedingt wären, erreichen die Fahrzeuge
    der Gewichtsklasse 1 meist eine bessere Einstufung.

    Alles in allem wird scheinbar in einer Matrix berechnet welche dann mehr oder weniger
    sinnvolle Schlüsselnummern auswirft. Leider hilft das Wissen um die Inhalte in der Tabelle nichts
    wenn man nicht um die Funktion der Verknüpfung weiß.
    Will man diese Schlüsselnummern ändern, bleibt nur Umbauen und der Weg zu TÜV und DEKRA mit Gutachten, Nachweisen, etc.
    Auch wenn man alles richtig gemacht hat kreist trotzdem das Damoklesschwert über dem
    Steuerbescheid (siehe etwas weiter unten).


    TÜV ist nicht gleich TÜV.
    Erstens darf nicht jeder TÜV jede Eintragung machen.
    Auch innerhalb eines TÜVs darf nicht jeder Prüfer die gleiche Eintragungen machen.
    Für umsonst gibts da auch nichts, also Kosten vorher erfragen.

    Es ist sinnvoll vorher bezüglich von "Schlüsselbestimmenden Änderungen" mal bei verschiedenen
    Stellen die Fühler auszustrecken.
    Leider sind die Händler auch oft nicht hilfsbereit in solchen Sachen. Service unwichtig, nur verkaufen
    von Neuwagen zählt.

    Aber Vorsicht !!! Der Sprengstoff !!

    Seit neuestem müssen sich die Finanzbeamten nicht mehr an das halten was in den Papieren an
    Schlüsselnummern steht. Das heißt das dejenige der ein gutes, freundliches und entspanntes
    Verhältnis zu seinem Sachbearbeiter auf dem Finanzamt hat, wahrscheinlich besser davonkommt.
    Sowie ich die Informationen (§§, Verordnungen, Richtlinien,...) hierzu habe stelle ich sie ein.

    Fazit
    Wer den Hürdenlauf nicht scheut, sich ein Wissen um Bestimmungen und Verordnungen aufbaut, mit
    dem Taschenrechner (Rentabilität) umgehen kann, mit dem Finanzamt flirtet und sich drüber im klaren
    ist das keine der neueren Rechtsschutzversicherungen die Prozesskosten (Steuerprozess)
    übernimmt, der kann sich an das Thema ranpirschen.
    Oder - einfach zahlen.

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