Einen grösseren Schwachsinn habe ich noch nicht gelesen, aber es ist wahr.
Nach der Richtlinie 2001/43/EWG und ECE117 müssen MT und AT Reifen bestimmte Grenzwerte beim Abrollgeräusch unterschreiten. Reifen, die diese Norm erfüllen, tragen zukünftig ein "S" (silent) hinter dem Genehmigungszeichen.
Das Kaufdatum der Reifen ist entscheidend. Die Polizei hat Anweisung, die Kontrollen anhand des DOT-Datums durchzuführen, da das Kaufdatum nicht ersichtlich ist.
Wer sich also MT und AT-Reifen in den Keller legt und später aufzieht, bewegt sich im legalen Bereich.
Weiterhin sollen PKW-Reifen, die breiter als 215 mm sind, ab 1.10.2011 verboten werden.
YF
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