Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

    Wie schaut es denn bei euch aus, wenn ihr den TD4 zur Beseitigung
    von Mängeln im Rahmen der Garantie in die Werkstatt bringt, bekommt
    ihr einen Ersatzwagen? Bekommt ihr den kostenlos?

    Mir wollte man diese Woche den Ersatzwagen berechnen, hat es dann
    aber letztendlich vergessen und ich hoffe, die dicke Rechnung kommt
    nicht noch.

    Wenn es dringende Dinge sind, wie z.B. eine angeschlagene Ölwanne
    oder die Kaltlaufproblematik, bin ich der Meinung, LR hätte für
    Ersatz zu sorgen. Und ich gehe weiter, es muss was vergleichbares
    hinsichtlich der Geländetauglichkeit sein. Ich brauche das Auto
    beruflich im Gelände, der geliehene V70 hätte mir da kaum
    weitergeholfen und nen geländegängigen Leihwagen hat meine
    Werkstatt/Händler angeblich nicht. Finde ich "etwas" peinlich
    für eine Fahrzeugmarke, die nur sowas im Programm hat.

    Gruß
    andreas

    #2
    AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

    Guten Abend,

    habe von meiner Werkstatt das letzte mal auch einen Leihwagen bekommen. Einen Defender 110td4. Also den gleichen den ich auch fahre.

    Muss allerdings sagen das die Werkstatt auch einen überaus guten Service bietet. Bin mir nicht sicher ob das überall so ist....

    Gruß

    Alexej

    Kommentar


      #3
      AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

      Hi,
      habe ohne Probs nen Ersatzwagen für 2 Tage bekommen und lediglich wieder volltanken müssen.
      Händler dealt mit Landy u. Jaguar.
      Habe nen Jaguar als Ersatz bekommen.:)
      Fischbüchse, bleib bei meinem Landy!!!:D

      Grüssle
      Gerhard

      Kommentar


        #4
        AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

        Abend,

        meiner war wegen Getriebe / Kupplung drei Wochen in der Werkstatt...

        Ich durfte eine Freelander 60yrs fahren und die letzte Woche einen 110er TD4. Ohne Berechnung. Vollgetankt übernommen - vollgetankt hingestellt. Der Service war exzellent...

        Kommentar


          #5
          AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

          Bisher immer (2x) einen Ersatzwagen bekommen obwohl es sich nur um Kleinigkeiten (Dichtgummi Fahrertür, klappernde Schiebefenster, Vibrationen in der Lenkung, Rost an den Trittbrettern, Schnarrgeräusche aus der Schaltkulisse) gehandelt hat. Bei meinen bisherigen Werkstattaufenthalten (2x) habe ich auch immer den Hol- und Bringservice (kostenlos) in Anspruch genommen. Wenn die Werkstatt bei Garantiearbeiten keinen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung stellt dann ist diese wohl auch nicht die richtige.

          Kommentar


            #6
            AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

            Man hat keinen Anspruch auf Überlassung eines Ersatzfahrzeuges, deshalb auch schon gar nicht auf einen entsprechenden Geländewagen. Nach den Garantiebedingungen besteht nur ein Anspruch auf die Reparatur.

            Anders ist es nur, wenn ein Mobilitätsgarantiefall vorliegt. Das setzt aber Liegenbleiben mit dem Wagen voraus. Wer selbst noch in die Werkstatt fährt, hat also kein Mobilitätsproblem!

            Anders ist es auch, wenn der Wagen wegen Verschuldens der Werkstatt ausfällt. Bsp.: Nach dem Wechsel der Ölwanne wird vergessen, das Öl wieder einzufüllen und nach 2 Kilometern verabschiedet sich das wichtigste Aggregat mit einem lautem Krachen. Dann hat man einen Schadensersatzanspruch, der weiter reicht als der oben beschriebene Garantieanspruch.

            Das Zurverfügungstellen eines Ersatzwagens ist also meistens ausschließlich Kundenpflege. Wenn der Händler kein Auto hat, wird er auch keine großen Kosten aufwenden, um eins zu besorgen. Einige Händler arbeiten ohnehin mit Mietwagenfirmen zusammen, die dann für einen relativ geringen Preis einen Werkstattersatzwagen anbieten. In diesen Fällen wird der Händler bestimmt immer die Mietwagenfirma empfehlen, um dieses Geschäft am Laufen zu halten.

            Gruss
            Klaus
            Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!

            Kommentar


              #7
              AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

              Das sehe ich anders! Was die Garantiebedingungen sagen ist vollkommen unerheblich. In den ersten 2 Jahren hat man Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung! (Falls der Hersteller/Händler über diesen Zeitraum hinaus eine Garantie gewährt, kann er diese natürlich durch die Garantiebedingungen einschränken.)

              Als Beispiel dieser Artikel:
              Hallo. Ich habe vor kanpp 5 Monaten einen Gebrauchtwagen bei einem Autohaus gekauft. Nach diverser kleinerer Anfangsmängel ist nun während der Fahrt ein Zündkerze herausgebrochen. Dies ereignete sich ca. 200 km vom Kaufort (Händler) entfernt, da ich dort zur Zeit arbeite. Das Auto wurde in die nächste Fachwerkstatt ab


              Ich zitiere (hier ging es sogar "nur" um einen Gebrauchtwagen):

              "...
              Der Verkäufer muss gem. § 439 II BGB alle Aufwendungen tragen, die zur Reparatur erforderlich sind. Daher hat er auch die zunächst angefallenen Abschleppkosten zur Werkstatt zu tragen.
              ...
              Nach § 249 BGB können Sie die Kosten für einen vergleichbaren Mietwagen ersetzt verlangen. Sind die Mietkosten für einen vergleichbaren Wagen aber übermäßig hoch, dann müssen Sie auch einen weniger bequemen Wagen mieten, da Sie verpflichtet sind den Schaden möglichst gering zu halten. Holen Sie daher am besten zwei bis drei Mietwagenangebote ein.
              ..."


              Gruß Thomas

              Kommentar


                #8
                AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

                Also ich bin bisher immer sehr gut von meiner Werkstatt in der Frage behandelt worden und die hatten das nie mitmir leicht, da ich im Jahr ca. 70.000 km fahre.
                Bei meinem Montagsauto Disco 2 den ich von 2004 bis 2007 hatte durfte ich mit Leihwagen 20.000 km fahren und keiner hat was gesagt.

                lg heiko
                “I live for myself and I answer to nobody.”
                –Steve McQueen

                Kommentar


                  #9
                  AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

                  Hallo, ich habe bei allen Werkstattbesuchen ohne Probleme einen Leihwagen bekommen. Bei Garantiearbeiten und auch bei der 20tausender Inspektion. Vollgetankt bekommen und vollgetankt wieder abgegeben.

                  Fahren durfte ich alle Marken, die der Händler dealt: Volvo, Jaguar, LR Defender, LR Freely ... :D
                  naja - war schon häufiger wegn Garantiesachen da , deshalb schon fast den ganzen Fahrzeugpark ausprobiert. Bin aber immer froh, wenn ich meinen zurück bekomme

                  Viele Grüße...
                  Rettet die Erde ! Nur hier gibt´s Schokolade

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

                    Hallo,
                    ich hatte einen (kleinen) Garantiefall und habe einen kostenlosen FL II zur Verfügung gestellt bekommen. Musste vor der Rückgabe nur wieder tanken, aber das g'hört sich ja auch so. :)
                    Gruß,
                    Holger
                    Charlie don't surf.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

                      Moin, moin!

                      Ich gehe davon aus, dass es hier nur darum geht, die Bereitschaft unserer lieben Händler zur Ausgabe eines Werkstattersatzwagens festzustellen. Da mache ich keine anderen Erfahrungen als die meisten der hier auftretenden Kommentatoren. "Meinen" Händler kann ich insoweit sogar besonders loben.

                      @tgrund

                      Ich führe sehr gerne Fachdiskussionen mit Kollegen, nicht so gerne aber solche Diskussionen mit fachlich weniger ausgebildeten Personen, noch dazu, wenn diese dann nur Meinungen anderer "Fachleute" wiedergeben können. Sorry. Hier ist es so, dass der Kollege von www.frag-einen-anwalt.de tatsächlich völlig daneben liegt. Sein Rat wäre allenfalls angesichts des Beratungshonorars von nur 30,00 EUR vertretbar, wenn man damit auch nur 15% des richtigen juristischen Rates erwartet hätte.

                      Um hier nicht nur meine Meinung hinzustellen, zitiere ich ausnahmsweise aus der Bibel des Verkehrsrechts, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., 2005, S. 339 (die zehnte Aufl. ist im Anmarsch):

                      "Der Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten fällt nicht unter die Regelung des § 439 Abs. 2 BGB. Dasselbe gilt für den Nutzungsausfall."

                      Deshalb gibt es auch keinen Anspruch auf Ersatzwagenstellung, wenn sowas nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist (Bsp.: im Rahmen der Mobilitätsgarantie).

                      Der Hinweis im anwaltlichen Rat auf § 249 BGB liegt völlig neben der Sache. Wir reden über Gewährleistung und über in der Regel unverschuldete Pflichtverletzung des Händlers. Das kann keine Schadensersatzansprüche auslösen. Nur manchmal vermischt sich beides. Das würde aber hier zu weit führen.

                      Gruss
                      Klaus
                      Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

                        @klaus,

                        da bin ich ganz deiner fachlichen und subjektiven meinung.... du hast ja beste berufliche voraussetzungen!

                        subjektiv - wir hatten ja ähnliche problemchen und teilten uns vor- oder nach einander den 110´er :-)

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

                          Also ich hab bis jetzt bei all meinen Garantiearbeiten anstandslos ein Ersatzfahrzeug bekommen. War immer ein 110er. sogar wenn er in der Inspektion war hab ich einen E-Wagen bekommen. Hab halt ne super Werkstatt mit prima Kundenservice.

                          Als ich vor kurzem wegen nem Unfall in ner anderen Defender-Werkstatt war hat man mich auch direkt gefragt, ob ich einen als Ersatz will...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

                            Inspektion und Garantiearbeiten.
                            Ersatzfahrzeug war völlig kostenlos...sieben Tage lang!!!

                            Werkstatt nicht in H sondern in HI...

                            Bo

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Garantiearbeiten - Ersatzfahrzeug

                              Wenn dem Händler der Begriff "Kundenzufriedenheit" bekannt ist und für ihn auch über den Wortbegriff hinaus eine Bedeutung hat, sollte ein Ersatzfahrzeug allein schon in dem Sinne gestellt werden...

                              Dass ein Ersatzwagen nachgetankt gehört, ist meiner Meinung nach aber selbstverständlich, denn der eigene fährt ja auch nicht nur mit Luft und Liebe! ;)
                              Pünktchen... in den Sätzen... find ich doof...

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X