in den Landrover Defender 90/110 Station Wagons gab es in den älteren Modellen Rückbänke (im Kofferraum) die quer zur Fahrtrichtung ausgerichtet sind. So entstehen vier Sitzplätze mehr.
Da die Schnallen dieser hinteren Sitzplätze nicht an der dafür vorgesehene Bank, sondern direkt an der Karosserie des Fahrzeugs befestigt sind, kann die dazu gehörige Sitzmöglichkeit unabhängig von den Anschnallern abmontiert werden.
Da stellt sich für mich die Frage, ob es verpflichtend ist für diese vier hinteren queren Sitzplätze zusätzlich zu den Schnallen die Bänke eingebaut zu haben oder ob es rechtlich reicht, dass die Schnallen montiert sind. Dann würde man direkt auf dem Radkasten sitzen.
Eine weitere Überlegung wäre an statt der zwei Bänke die Schnallen in eigene Einbauten (z.B. eine gepolsterte eigene Sitzbank mit Stauraum darunter) zu integrieren.
Hat da jemand genaueres Wissen und Erfahrung zu deutschen/österreichischen/europäischen Richtlinien?
Bevor man so etwas macht sollte man das natürlich noch genauer mit Rechtsvertrauten absprechen...
Beste Grüße
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